Frau sitzt am Steuer und schlägt verzweifelt die Hände vor das Gesicht orelphoto, Fotolia

31. Januar 2019, 9:40 Uhr

Durchatmen Hund oder Katze über­fah­ren: So handelst du jetzt richtig

Du bist nichts ahnend mit dem Auto unterwegs, als es plötzlich ruckelt: Du hast gerade eine Katze überfahren. Oder war es ein Hund? Du konntest es gar nicht richtig sehen, denn das Tier kam völlig überraschend auf die Straße gelaufen; zum Bremsen oder Ausweichen blieb keine Zeit mehr. Dafür solltest du nach dem Unfall umso überlegter handeln. Lies hier, was du jetzt tun musst.

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Keine Strafe wegen Fah­rer­flucht: Warum du trotzdem anhalten solltest

Wenn du ein Haustier überfahren hast und anschließend nicht anhältst, kannst du nicht wegen Unfall- beziehungsweise Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden.

Zwar kommt Fahrerflucht bei Sachbeschädigung in Betracht und Tiere werden rechtlich in der Regel wie Sachen behandelt, aber: Handelt es sich um ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze, gibt es für gewöhnlich auch einen Besitzer. Der hat die Verpflichtung, auf sein Tier aufzupassen, damit es keinen Schaden anrichtet. So hart das klingt: Wird ein Hund oder eine Katze angefahren, liegt die Verantwortung dafür beim Tierhalter.

Trotzdem kannst du gemäß Tierschutzgesetz belangt werden, wenn du achtlos weiterfährst, nachdem du eine Katze oder ein anderes Tier überfahren hast. Denn: Lebt das Tier noch und muss sich quälen, machst du dich der Tierquälerei schuldig. Dafür kann dir ein hohes Bußgeld drohen.

Katze oder Hund ange­fah­ren? Die ersten Schritte

Wenn du merkst, dass du eine Katze oder einen Hund überfahren hast, solltest du nicht abrupt bremsen, sondern an einer sicheren Stelle anhalten, aussteigen und nach dem Tier sehen. Wichtig ist zunächst, festzustellen, ob das Tier lebt oder tot ist.

Dazu sicherst du die Unfallstelle ab: Warnblinker an, Warnweste beim Aussteigen nicht vergessen und Warndreieck aufstellen.

Die Straße ist stark befahren und du kommst nicht an das Tier heran? Dann verzichte auf das Aussteigen, ruf die Polizei an und warte im Auto, bis die Beamten da sind. Du musst dich nicht selbst in Gefahr bringen.

Was tun, wenn das Tier tot ist?

Du kannst direkt erkennen, dass das Tier den Unfall nicht überlebt hat? Wenn es noch auf der Fahrbahn liegt, kann es dennoch eine Gefahr für andere Fahrzeuge darstellen.

Bist du selbst in der Lage, das Tier von der Fahrbahn zu holen, solltest du das tun. Sobald das Unfallrisiko für andere Fahrer beseitigt ist, bist du in diesem Fall nicht verpflichtet, die Polizei anzurufen – anders als bei einem Wildunfall.

Du könntest aber versuchen, Hinweise auf den Besitzer zu finden, zum Beispiel einen Anhänger am Halsband. Obwohl du dazu nicht verpflichtet bist, ist sicher jeder Tierhalter dankbar, wenn du ihm berichtest, was passiert ist. Keine Angst, auch wenn der Hunde- oder Katzenbesitzer sehr aufgebracht sein sollte: Entschädigungsansprüche hat er dir gegenüber nicht – mehr dazu im letzten Absatz.

Schaffst du es nicht, das Tier selbst auf den Seitenstreifen zu befördern, solltest du die Polizei rufen, die sich um die Bergung kümmern wird.

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Was tun, wenn das Tier noch lebt?

In diesem Fall solltest du direkt die Polizei unter 110 anrufen und den Unfall melden. Die Beamten verständigen dann einen Tierarzt, der dazukommen und die Lage einschätzen wird.

Wichtig: Nur ein Tierarzt darf entscheiden, ob ein verletztes Tier eingeschläfert wird. Ein schwer verletztes Tier selbst zu "erlösen", ist nicht erlaubt – egal auf welche Weise.

Wenn du den Anblick des Tiers scheust oder dich nicht an ein verletztes Tier herantraust, musst du dich ihm nicht nähern. In solchen Fällen kannst du auch im Auto sitzen bleiben und einfach nur die Polizei anrufen.

Schaden am Auto: Muss der Katzen- oder Hun­de­be­sit­zer haften? Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD

Wie oben bereits angesprochen, begeht der Tierhalter eine Pflichtverletzung, indem er nicht verhindert, dass sein Tier vor dein Auto laufen kann. Entsprechend hat er dir gegenüber auch keinen Anspruch auf Entschädigung, sondern muss sogar selbst haften, wenn an deinem Auto durch den Unfall ein Schaden entsteht.

Hier solltest du aber mit Augenmaß vorgehen: Gerade bei freilaufenden Katzen ist es für den Halter praktisch nicht möglich, jederzeit dabei zu sein und auf das Tier aufzupassen. Und kommt es wegen deiner Ersatzansprüche zum Rechtsstreit, musst du als Autofahrer im Zweifel belegen können, dass du vorausschauend gefahren bist und dich an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hast.

Wie es mit deinen Schadenersatzansprüchen nach einem Wildunfall aussieht, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

FAZIT
  • Wenn du einen Hund oder eine Katze über­fah­ren hast, solltest du nicht einfach wei­ter­fah­ren. Fah­rer­flucht wäre das zwar nicht, aber lebt das Tier noch, musst du dafür sorgen, dass sich jemand kümmert – sonst ist das Tierquälerei.
  • Ist das Tier sicher tot und du kannst es selbst von der Straße entfernen, musst du nicht die Polizei anrufen. In allen anderen Fällen wähle lieber die 110 und warte auf die Beamten.
  • Der Tier­hal­ter kann von dir bei einem über­fah­re­nen Haustier keinen Scha­den­er­satz verlangen – du aber von ihm, wenn dein Auto beschä­digt wurde.
  • Bevor du finan­zi­el­le Ansprüche anmeldest, solltest du dir sicher sein, dass du dich absolut korrekt verhalten hast (Stichwort Tempolimit).
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