
22. Dezember 2022, 10:58 Uhr
Achtung, das wird teuer Verbandskasten im Auto: Dieser Inhalt ist vorgeschrieben
Dass ein Verbandskasten im Auto Pflicht ist, wissen die meisten Autofahrer noch von der theoretischen Fahrprüfung. Aber was genau muss er enthalten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen? Und was passiert, wenn die Bestandteile abgelaufen sind? Alles zum Inhalt eines Erste-Hilfe-Koffers und ob Masken wirklich Pflicht sind, erfährst du in diesem Artikel.
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Verbandskasten: In diesen Fällen ist der Erste-Hilfe-Koffer Pflicht
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legt fest, dass in Autos Erste-Hilfe-Material mitzuführen ist. Dies gilt auch für Busse und Lkw, wobei Busse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei Verbandskästen an Bord haben müssen.
Bei Motorrädern gibt es keine Vorgaben für das Mitführen eines Verbandskastens. Aus Platzgründen ist es auf dem Zweirad oft nicht möglich, die Vorgabe aus § 35h StVZO zu erfüllen, wonach der Erste-Hilfe-Koffer ausreichend „vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen" geschützt sein muss.
Verbandskasten und Inhalt: Auf DIN-Norm achten
Norm DIN 13164 schreibt den Inhalt von Verbandskästen im Auto vor. Diese wurde im Februar 2022 angepasst (DIN 13164:2022). Nach der Übergangsfrist wird diese DIN-Norm ab Februar 2023 verpflichtend für Hersteller von Verbandskästen. Autofahrer sollten dann ebenfalls bei der Ausstattung nachrüsten.
Im Vergleich zur vorherigen Ausführung der DIN sind ab Februar 2023 zwei medizinische Gesichtsmasken mitzuführen. In der Version von 2014 waren noch zwei Dreiecktücher vorgeschrieben, nun wurde die Anzahl auf eines reduziert. Darüber hinaus wurde das Verbandtuch gänzlich von der Inhaltsliste gestrichen.
Sollte dein Verbandskasten im Auto schon älter sein, aber nach DIN-Norm von 2014 noch Gültigkeit haben, musst du ihn nicht zwingend durch einen brandneuen ersetzen. Sofern der Inhalt noch nicht abgelaufen ist, kannst du den Kasten weiter verwenden und einfach die fehlenden Materialien gemäß der aktuellen Norm ergänzen.
Gut zu wissen: Du musst den neuen Kasten zudem nicht als Set kaufen, sondern kannst die Teile auch einzeln erwerben – etwa in der Apotheke – und dann entsprechend verpacken. Auch darfst du laut Bundesministerium bereits jetzt Verbandkästen nach neuer DIN-Norm verwenden, auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde.
Folgende Materialien sind im Verbandskasten gemäß aktueller DIN vorgeschrieben:
- Pflaster: 1 Heftpflaster (5 m x 2,5 cm), 1 Fertigpflasterset (14-teilig)
- Verbände: 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm), 4 Verbandpäckchen in zwei verschiedenen Größen, 6 Kompressen (10 cm x 10 cm), 5 Fixierbinden in zwei verschiedenen Größen
- Außerdem: 1 Dreiecktuch, 2 medizinische Gesichtsmasken, 1 Rettungsdecke, 1 Erste-Hilfe-Schere, 4 Einmalhandschuhe, 1 Erste-Hilfe-Broschüre und 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
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Verbandskasten abgelaufen: Das gilt beim TÜV oder einer Kontrolle
Die Inhalte eines Verbandkastens sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich steril sind. Hast du Verbandsmaterial verbraucht, solltest du dieses so bald wie möglich wieder nachfüllen. So bist du auch im Ernstfall auf der sicheren Seite und kannst Erste Hilfe leisten.
Tipp: Abgelaufene Verbandsmaterialien müssen nicht immer weggeschmissen werden. Sie eignen sich meistens noch für die eigene Hausapotheke. Oft freuen sich auch Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen über die alten Koffer als Spende für Übungszwecke.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle? Ist der Verbandskasten im Auto nicht vollständig oder ist der Inhalt abgelaufen, müssen Pkw-Fahrer bei einer Kontrolle nur mit einem geringen Verwarngeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Bei Bussen sind es beispielsweise 15 Euro. Trotz der relativ milden Strafe gilt: Du solltest immer einen vollständig ausgerüsteten Verbandskasten an Bord haben, um bei einem Verkehrsunfall sofort Erste Hilfe leisten zu können.
Auch beim TÜV wird überprüft, ob ein Verbandskasten im Auto vorhanden ist und ob die darin enthaltenen Bestandteile abgelaufen sind. Daher ist es sinnvoll, den Erste-Hilfe-Koffer alle fünf Jahre auszutauschen. Gegen einen Aufpreis gibt es auch Varianten mit Materialien, die ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen.
Gut zu wissen: Bist du mit deinem Auto im Ausland unterwegs, solltest du ebenso darauf Acht geben, einen nach DIN-Norm gültigen Verbandskasten mitzuführen. Denn in vielen beliebten Urlaubsländern gilt ebenso die Pflicht zum Erste-Hilfe-Set.
- Welche Bestandteile in einem Verbandskasten im Auto enthalten sein müssen, regelt die DIN 13164. Ab Februar 2023 sind zwei medizinische Gesichtsmasken mitzuführen.
- Ein Erste-Hilfe-Koffer muss bei Anpassung der DIN-Norm nicht neu gekauft werden. Autofahrer können den Inhalt einzeln nachkaufen und so nachrüsten.
- Die im Verbandskasten enthaltenen Materialien haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum, um die Sterilität zu gewährleisten. Abgelaufene Materialien sollten so bald wie möglich ersetzt werden.
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