Datenschutz für Privatpersonen: Immer auf der sicheren Seite ©istock.com/Sitthiphong

2. Februar 2020, 7:00 Uhr

Daten­schutz für Pri­vat­per­so­nen: Immer auf der sicheren Seite

Der persönliche Datenschutz ist mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ein großes Thema geworden. Personenbezogene Daten von Verbrauchern sind seither besser vor Missbrauch geschützt. Was vielen gar nicht bewusst ist: Das Gesetz hat nicht nur für Unternehmen Konsequenzen, auch Privatpersonen können leicht Datenschutzverstöße begehen. Hier findest du einige Beispiele für Lebensbereiche, in denen Datenschutz eine Rolle spielt. Wir erklären, welche rechtlichen Grundlagen jeweils gelten.

 

Inhalt

>> Wichtige Begriffe rund um den persönlichen Datenschutz

>> Datenschutz im Internet: Sicher surfen

>> Datenschutz in sozialen Netzwerken

>> Datenschutz im Alltag: Überwachungskamera, Postgeheimnis und Co.

>> Datenschutz im Straßenverkehr: Blitzer, Dashcams und Co.

>> Datenschutz am Arbeitsplatz und bei einer Bewerbung

>> Weitere Artikel zum Thema Datenschutz

Wichtige Begriffe rund um den per­sön­li­chen Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) regelt einheitlich den Datenschutz in der gesamten EU. Sie soll unter anderem dafür sorgen, dass Verbraucher den Überblick darüber behalten, wofür Unternehmen und Organisationen über sie gespeicherten Daten nutzen. Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Regelungen findest du hier. 

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Datenschutz-Grundrecht jedes Einzelnen. Es ist nicht im Grundgesetz festgelegt, aber durch die Rechtsprechung definiert. Es besagt, dass jeder selbst entscheiden darf, welche Informationen er über sich preisgibt und welche er lieber für sich behält.

Personenbezogene Daten sind gemäß § 4 DSGVO „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (…) beziehen." Die DSGVO sieht vor, dass jeder Mensch der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten aktiv zustimmen muss. Mehr dazu liest du hier.

Datenschutzbeauftragte kontrollieren, ob die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Jede Behörde muss gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen. Gleiches gilt auch für Unternehmen und Vereine, in denen eine bestimmte Anzahl von Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut ist.

Bei Ärger mit einem Unternehmen oder einer Behörde sichern wir dich ab. >>

 

Daten­schutz im Internet: Sicher surfen

Datenschutzrechtliche Vorschriften sind zwar ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig solltest du aber auch selbst Vorkehrungen treffen und nicht leichtfertig mit deinen Daten umgehen. Virenschutzprogramm und Firewall gehören heute zur Grundausstattung für jedes Gerät, mit dem man im Internet surft. Trotzdem gelingt es Kriminellen immer wieder, Daten abzugreifen und für ihre eigenen Zwecke zu verwenden – bis hin zum kompletten Identitätsdiebstahl. Mit dem richtigen Nutzerverhalten kann man dem aber in einem gewissen Maß vorbeugen.

 

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Manchmal setzen die Täter auch auf aktive Mithilfe ahnungsloser oder überrumpelter Internetbenutzer. Zum Beispiel bei sogenannten Phishing-Mails. In diesen Mails, die aussehen, als würden sie von einem seriösen Absender stammen, beispielsweise der eigenen Bank, werden vertrauliche Daten, wie etwa der Zugang zum Online-Banking, abgefragt.

„Auf so eine Phishing-Mail würde ich nie hereinfallen!“ – bist du dir da sicher? Es gibt sehr ausgebuffte professionelle Datendiebe. In unserem Ratgeber gibt es Tipps zum Umgang mit solchen Fake-Anschreiben.

 

Daten­schutz in sozialen Netzwerken

Facebook wird seit Jahren für seinen Umgang mit Nutzerdaten kritisiert. Mehrfach ergingen Urteile gegen den Internetkonzern. So schränkte etwa 2016 der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Weitergabe von Whatsapp-Nutzerdaten an Facebook ein. Ob und in welchem Umfang Facebook seine verschiedenen Dienste wie WhatsApp und Instagram verzahnen und Daten austauschen darf, ist auch nach Inkrafttreten der DSGVO noch immer nicht abschließend geklärt.

Trotzdem geht für viele Internetnutzer nichts ohne Facebook: Rund 32 Millionen Menschen in Deutschland waren im Frühjahr 2019 nach Unternehmensangaben mindestens einmal im Monat in dem sozialen Netzwerk aktiv, 23 Millionen davon sogar täglich.

Wer seine Daten bestmöglich schützen möchte, tut daher gut daran, zuerst das eigene Nutzerverhalten kritisch zu hinterfragen – und es gegebenenfalls anzupassen:

  • Nicht jede Info aus dem Alltag und der Familie posten, sondern sparsam mit per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen umgehen,
  • und natürlich die Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen so wählen, dass wirklich nur die gewünsch­ten Kontakte private Infor­ma­tio­nen sehen können.

Wichtig beim Posten auf Facebook ist auch das Recht am eigenen Bild. Hier kommt unter Umständen das Kunsturhebergesetz zum Tragen. Bilder von Personen fallen zudem häufig unter die DSGVO. In vielen Fällen muss die Einwilligung des Abgebildeten eingeholt werden, bevor ein Foto von ihm veröffentlicht wird. Kommt die DSGVO zur Anwendung, hat der Veröffentlichende außerdem umfassende Informationspflichten.

Welche Regelung im Einzelfall auch greift: Auf Nummer sicher gehst du, wenn du jedes Mal das Okay einholst, bevor du Fotos von anderen Personen in sozialen Netzwerken postest.

 Puzzle mit DSGVO LogoDatenschutzerklärung für private Websites

Eine Datenschutzerklärung ist laut DSGVO Pflicht und muss rechtssicher aufgesetzt werden. In diesem Streitlotse-Ratgeber erfährst du, was dabei zu beachten ist.

 

Neben Facebook nutzen Millionen von Deutschen auch den Messaging-Dienst WhatsApp. An Datenschutz denken viele dabei zunächst nicht, denn schließlich schreiben sie dort ja nur – vermeintlich – private Nachrichten.

Das Thema Datenschutz wird aber spätestens dann relevant, wenn man sich plötzlich in einer WhatsApp-Gruppe mit Unbekannten wiederfindet. Wohl nahezu jeder WhatsApp-Nutzer hat das schon einmal erlebt: Ein Bekannter lädt seinen gesamten Freundeskreis über eine eigens dafür erstellte WhatsApp-Gruppe zu einer Feier ein. Und plötzlich kann jeder die Handynummer und das Profilbild des anderen sehen – auch von Leuten, die man gar nicht kennt. Auch wenn die Einladung nett gemeint war – datenschutzrechtlich ist sie bedenklich.

Auf Kritik daran hat WhatsApp reagiert und Ende 2019 seine Datenschutzbestimmungen dahingehend geändert, dass Nutzer genauer filtern können, wer sie ungefragt zu Gruppen hinzufügen darf.

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Aufpassen müssen Internetnutzer auch beim Versenden von E-Mails an mehrere Empfänger. Außer im rein privaten Kontext unter Freunden solltest du dabei die Blindkopie-Funktion “BCC” – also den verborgenen E-Mail-Verteiler – verwenden. So verhinderst du, dass jeder Adressat die Mailadressen der jeweils anderen sehen kann.

Wer das nicht beachtet und somit gegen die DSGVO verstößt, riskiert auch als Privatperson ein Bußgeld. Das erlebte laut einem Bericht der “Mitteldeutschen Zeitung” 2019 ein Mann aus Sachsen-Anhalt. Er hatte mehrfach Mails mit Beschwerden, Strafanzeigen und Unmutsäußerungen an jeweils mehr als 100 Empfänger versendet – mit einem offenen E-Mail-Verteiler in “CC”. Der Landesdatenschutzbeauftragte ließ ihm daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 2.000 Euro zukommen.

 

Daten­schutz im Alltag: Über­wa­chungs­ka­me­ra, Drohnen und Co.

Private Überwachungskameras können ein Streitpunkt zwischen Nachbarn sein: Der eine möchte dadurch sein Eigentum schützen, der andere fühlt sich beobachtet.

Nach geltender Rechtsprechung müssen private Überwachungskameras immer so eingestellt sein, dass die Persönlichkeitsrechte anderer Personen nicht verletzt werden. Das heißt: Weder das Nachbargrundstück noch der angrenzende Gehweg oder andere öffentliche Bereiche dürfen von der Kamera erfasst werden.

Es sei denn, der Eigentümer der Kamera kann ein besonderes Interesse vorweisen, das schwerer wiegt als das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn oder Passanten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei ihm schon mehrfach eingebrochen wurde. In einem solchen Fall entschied 2015 zum Beispiel das Amtsgericht München (AZ 191 C 23903/14).

Für Streit unter Nachbarn können auch Kameradrohnen sorgen, die über die Grundstücksgrenze geflogen kommen und theoretisch alles aufzeichnen können, was jenseits des Gartenzauns passiert. Doch Drohnenpiloten müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört auch, die Rechte anderer zu achten – insbesondere die Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild. Das gilt insbesondere dann, wenn er vorhat, seine Aufnahmen zu veröffentlichen. Mehr zur Rechtslage beim privaten Drohnen-Einsatz liest du hier.

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In der Arztpraxis und im Krankenhaus werden besonders sensible personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet. Auch hier gilt die DSGVO. Patienten dürften das vor allem daran bemerken, dass sie seit Mai 2018 in jeder Praxis eine Datenschutzinformation zur Kenntnis nehmen und unterschreiben müssen.

Die ärztliche Schweigepflicht selbst war schon lange vor der DSGVO gesetzlich klar geregelt. Wann es sinnvoll und möglich ist, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, erfährst du hier.

 

Daten­schutz im Stra­ßen­ver­kehr: Blitzer, Dashcams und Co.

Im Straßenverkehr unwissentlich gefilmt oder fotografiert zu werden, ist eine unangenehme Vorstellung für viele Verkehrsteilnehmer. Behörden sind dennoch unter bestimmten Voraussetzungen zur Verkehrsüberwachung befugt, zum Beispiel, um Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. So sind beispielsweise Blitzerfotos entgegen anderslautenden Informationen durchaus mit der DSGVO vereinbar.

Aber wie sieht es mit der Kennzeichenerfassung aus, die im Zuge der Strafverfolgung eingesetzt wird? Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2019 geurteilt und klargestellt, wie weit die Befugnisse der Behörden gehen.

Privat genutzte Dashcams sorgten ebenfalls lange für Verunsicherung bei Autofahrern. Denn nach dem Aufkommen der Technologie fehlte eine gesicherte rechtliche Grundlage für ihren Einsatz.

Sind “Anschwärz-Portale” für Verkehrssünder im Internet legal?

Der ADVOCARD Streitatlas 2019 belegt es: Konflikte im Straßenverkehr sind gang und gäbe. Einige Verkehrsteilnehmer, die sich über andere ärgern, machen ihrer Wut auf Bewertungsportalen Luft oder nutzen Melde-Apps, um zum Beispiel Falschparker anzuzeigen. Aber auch wenn der Ärger noch so groß ist: Persönliche Daten anderer Verkehrsteilnehmer wie etwa Name, Fotos oder Autokennzeichen dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Mehr dazu:

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"Wegeheld" und Co.: Rechtliches zur Falschparker-App. Ein Mann vom ordnungsamt steht vor einem blauen Smart der in einer Halteverbotszone steht.

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Daten­schutz am Arbeits­platz und bei einer Bewerbung

Arbeitgeber müssen die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter ebenfalls schützen. Das regelt § 26 Bundesdatenschutzgesetz, der nach Inkrafttreten der DSGVO an die europäischen Bestimmungen angepasst wurde. Unter anderem dürfen personenbezogene Daten der Beschäftigten nur erhoben und verarbeitet werden, sofern dies tatsächlich erforderlich ist.

Eine Bewerbung enthält besonders viele personenbezogene Daten. Diese muss der Bewerber zwangsläufig mitteilen, ohne bereits beim möglichen neuen Arbeitgeber angestellt zu sein. Daher gelten für den Umgang mit Bewerberdaten strenge Regeln. Zum Beispiel:

  • Nur bestimmte Mit­ar­bei­ter dürfen Zugriff auf Bewer­ber­da­ten haben, etwa die Geschäfts­füh­rung, Mit­ar­bei­ter der Per­so­nal­ab­tei­lung oder der künftige Vorgesetzte.
  • Bewer­ber­da­ten dürfen nur zweck­ge­bun­den gespei­chert werden. Ist die Stelle besetzt, müssen die Daten also in der Regel gelöscht werden. Es sei denn, der Arbeit­ge­ber rechnet noch mit Klagen wegen eines Verstoßes gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).
  • Bewerber müssen über die Spei­che­rung ihrer Daten aus­drück­lich infor­miert werden.
  • Unter­neh­men sind gehalten, Bewerbern eine Mög­lich­keit zum ver­schlüs­sel­ten elek­tro­ni­schen Versand ihrer Bewerbung einzuräumen.

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