Die neue DSGVO schützt Raser nicht vor teuren Fotos Sven Grundmann, Fotolia,

2. August 2018, 12:28 Uhr

Fake oder Fakt? Die DSGVO macht Blitzer-Fotos illegal – Stimmt das?

Seit Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seitdem kursieren Gerüchte, mit der DSGVO seien Blitzer zur Verkehrskontrolle nicht mehr erlaubt. Ist da etwas dran?

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DSGVO schützt nicht vor Blitzer-Fotos

Um es vorwegzunehmen: Nein. Die neue DSGVO schützt Raser nicht vor teuren Fotos – auch wenn in den sozialen Medien häufig etwas anderes behauptet wird. Darauf sollte sich besser niemand verlassen.

Es ist richtig, dass die DSGVO grundsätzlich auf jede Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar ist. Und es stimmt auch, dass die DSGVO Datenverarbeiter zu zahlreichen Informationen zum Zeitpunkt der Datenerhebung verpflichtet.

Daraus leiten findige Menschen ab, dass auch die Ordnungsbehörden jedem vorab mitteilen müssten, welche Daten beim Blitzen verarbeitet werden. Das ist natürlich unmöglich. Und damit – so wird gefolgert – sind Blitzer in Deutschland jetzt illegal.

DSGVO lässt Ausnahmen zu

Klingt erst einmal plausibel. Was diese Menschen dabei aber übersehen: Es gibt Ausnahmen. In Artikel 2 Absatz 2 der DSGVO heißt es:

"Diese Ver­ord­nung findet keine Anwendung auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten [...] durch die zustän­di­gen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermitt­lung, Auf­de­ckung oder Ver­fol­gung von Straf­ta­ten oder der Straf­voll­stre­ckung, ein­schließ­lich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffent­li­che Sicherheit."

Aber das allein ist als Erklärung nicht ausreichend, warum weiter geblitzt werden darf.  Denn: Nach deutschen Rechtsverständnis ist es keine Straftat, bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt zu werden. Es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Anwen­dungs­be­reich umfasst auch Ordnungswidrigkeiten

Stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der DSGVO eine Straftat dar? Der deutsche Gesetzgeber geht auf jeden Fall davon aus und diese Einschätzung wird auch von Rechtsexperten geteilt.

Denn wäre dem nicht so, könnte ja der nationale Gesetzgeber bestimmen, ob die DSGVO mit ihren Informationsvorschriften angewendet werden muss oder nicht, einfach indem er ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit oder eben Straftat einstuft – und das ist auf europäischer Ebene nicht gewollt.

Deutsche Daten­schutz­ge­set­ze statt DSGVO

Somit gilt bei Blitzern nicht direkt die DSGVO. Stattdessen finden die Bundes- und Landesdatenschutzgesetze in der aktuellen Fassung Anwendung.

Auch nach den dort etwas weniger strengen Vorschriften zu den Informationspflichten muss ein geblitzter Autofahrer zwar über die Datenverarbeitung benachrichtigt werden. Allerdings kann diese Information nachträglich erfolgen, etwa mit dem Bußgeldbescheid. Sie dient in erster Linie dem Zweck, dass der Autofahrer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen und gegebenenfalls seine Rechte geltend machen kann.

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