Drohne mit Kamera: Rechtslage zur Fluggenehmigung und Kameranutzung Tyler Olson, Fotolia

28. Januar 2020, 7:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Drohnen: Was sagt das Gesetz zu Flügen und Kameranutzung?

Drohnen sind inzwischen so weit verbreitet, dass ihre Nutzung seit 2017 per Gesetz geregelt ist. Zuvor kam es aufgrund der unklaren Rechtslage häufig zu Streit und Unsicherheiten. Die sogenannte Drohnen-Verordnung bestimmt unter anderem, wer was und wo fliegen darf. Besitzer von Drohnen mit Kamera müssen zusätzlich auch die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

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Vor­schrif­ten abhängig vom Gewicht der Drohne

Ob du eine Fluggenehmigung oder einen „Führerschein“ für deine Drohne brauchst, hängt entscheidend vom Gewicht des Fluggeräts ab. Einfach losfliegen darfst du mit kleinen Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen – denn die gelten noch als Spielzeug und fallen nicht unter die Regeln der Drohnen-Verordnung. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Auch bei einigen anderen Regelungen ist das Gewicht der Drohne maßgeblich:

  • Ab 250 Gramm gilt eine Kenn­zeich­nungs­pflicht: Für Drohnen ist eine Art Num­mern­schild Pflicht. Auf dem Fluggerät muss eine feu­er­fes­te Kenn­zeich­nung mit Namen und Adresse des Eigen­tü­mers ange­bracht werden.
  • Ab 2 Kilogramm ist ein Kennt­nis­nach­weis vor­ge­schrie­ben: Der Pilot braucht einen „Drohnen-Füh­rer­schein“, der vom Luftfahrt-Bundesamt und von Luft­sport­ver­bän­dern aus­ge­stellt werden kann. Nur auf Modell­flug­plät­zen darfst du eine solche Drohne auch ohne Füh­rer­schein fliegen.
  • Ab 5 Kilogramm brauchst du grund­sätz­lich eine Auf­stiegs­ge­neh­mi­gung der zustän­di­gen Lan­des­luft­fahrt­be­hör­de. Das dürfte aller­dings die wenigsten Hobby-Drohnen betreffen.

Bei Verstößen gegen diese Regeln kann ein Bußgeld verhängt werden.

Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen-Besitzer Pflicht. Wenn Schäden durch Drohnen nicht von der normalen Privathaftpflicht abgedeckt werden, brauchst du eine spezielle Drohnen-Haftpflicht.

Wo dürfen Drohnen fliegen? Wo und wann herrscht Flugverbot?

Unabhängig vom Gewicht der Drohne gibt es genaue Regeln, wo Drohnen nicht starten dürfen. Ein Drohnen-Flugverbot gilt grundsätzlich über:

  • Wohn­grund­stü­cken
  • Men­schen­an­samm­lun­gen
  • Indus­trie­an­la­gen
  • Ein­satz­or­ten von Polizei und Rettungskräften
  • Natur­schutz­ge­bie­ten
  • Kon­troll­zo­nen von Flughäfen
  • Bundes- und Landesbehörden

Außerdem kann es regionale Flugverbote geben, die auch mit Drohnen eingehalten müssen, beispielsweise über berühmten Bauwerken. In Berlin gilt ein solches Flugbeschränkungsgebiet in einem Radius von 5,6 Kilometern um den Reichstag und auch über der Wartburg in Thüringen dürfen keine Drohnen fliegen.

Grundsätzlich sieht das Gesetz für alle Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern vor. Wer höher hinaus will, braucht auf jeden Fall eine Genehmigung und einen Kenntnisnachweis, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Nachts dürfen Drohnen ebenfalls nur mit Genehmigung starten. Ansonsten gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ein Flugverbot für Drohnen.

Über deinem eigenen Grundstück darfst du deine Drohne steigen lassen. Allerdings nur solange du dabei die Persönlichkeitsrechte deiner Nachbarn nicht einschränkst. Wenn du eine Drohne mit Kamera besitzt, darfst du nicht von deinem Grundstück aus in Nachbars Garten filmen oder fotografieren.

Daten­schutz bei Foto- und Video­auf­nah­men mit Drohnen

Wer eine Drohne mit Kamera besitzt, muss außerdem die Persönlichkeitsrechte anderer achten. Auch wenn es mit einer Kamera-Drohne problemlos möglich ist, darfst du keine Foto- oder Videoaufnahmen im privaten Bereich anderer anfertigen. Dazu gehört auch der sichtgeschützte Garten des Nachbarn. Orientiere dich an der Faustregel: Was du von der Straße aus nicht ins Visier nehmen kannst, solltest du auch nicht mit einer Drohne ansteuern.

Besonders heikel kann es werden, wenn deine Drohne live ins Internet streamt. Denn wenn auf dem Video Personen zu erkennen sind, verletzt du damit womöglich ihr Recht am eigenen Bild. Bevor du mit deiner Drohne aufgenommene Fotos oder Videos online veröffentlichst, solltest du das Material deshalb sichten und erkennbare Personen herausschneiden oder unkenntlich machen.

FAZIT
  • Drohnen ab 250 Gramm sind kenn­zeich­nungs- und versicherungspflichtig.
  • Für Drohnen ab 2 Kilogramm ist ein „Drohnen-Füh­rer­schein“ erforderlich.
  • In bestimm­ten Fällen muss eine Auf­stiegs­ge­neh­mi­gung eingeholt werden.
  • Es exis­tie­ren zahl­rei­che Flug­ver­bots­zo­nen für Drohnen.
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