
17. Juni 2020, 8:00 Uhr
Durchatmen Konjunkturpaket: So läuft es mit dem Corona-Kinderbonus
Für viele Eltern ist die Corona-Krise zu einer Belastungsprobe geworden – sowohl finanziell (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit) als auch mental durch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung ihres Nachwuchses. Deshalb will die Bundesregierung Familien mit Kindern einen sogenannten Kinderbonus zahlen.
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Der Kinderbonus soll den Konsum stützen
Der Kinderbonus gehört zum milliardenschweren Konjunkturpaket, dass die Bundesregierung im Juni 2020 beschlossen hat. Es soll den Konsum in Deutschland wieder ankurbeln, der wegen der Corona-Pandemie stark zurückgegangen ist. Deshalb bekommen Eltern 300 Euro Unterstützung für jedes ihrer Kinder. Ausgezahlt wird das Geld voraussichtlich in zwei Tranchen im September und Oktober 2020.
Wer bekommt den Kinderbonus von 300 Euro?
Eltern brauchen den Kinderbonus nicht zu beantragen; sie bekommen ihn automatisch zusammen mit dem Kindergeld.
- Den Kinderbonus erhält der Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt.
- Der Kinderbonus wird für Kinder ausgezahlt, für die im Laufe des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Damit gibt es den Kinderbonus auch für Kinder, die bis einschließlich zum 31. Dezember 2020 zur Welt kommen. Überwiesen würde er in dem Fall wahrscheinlich Anfang 2021 und nicht unbedingt gesplittet. Das steht, wie auch andere Aspekte des Themas, noch nicht endgültig fest. Klar scheint aber zu sein, dass sich die allgemeinen Regeln für den Kinderbonus an denen des Kindergeldes orientieren.
Danach sieht es auch bei getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Eltern aus. In ihrem Fall geht der Kinderbonus an die Mütter oder Väter, die bereits das Kindergeld erhalten. Entscheidend ist dabei in der Regel, bei wem der gemeinsame Nachwuchs überwiegend lebt. Zahlt ein getrennt lebender Elternteil Unterhalt, dann wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen. Beim Wechselmodell teilen sich die Eltern das Kindergeld meist, obwohl nur einer von ihnen diese Zuwendung erhält. Diese Praxis dürfte auch für den Kinderbonus gelten.
Übrigens: Alleinerziehende erhalten neben dem Kinderbonus zusätzlich steuerliche Vergünstigungen. Ihr Entlastungsbetrag soll 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.000 Euro ansteigen.
Wie sieht es steuerlich beim Kinderbonus aus?
Der Kinderbonus soll in erster Linie Familien mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln helfen. Gut verdienende Eltern hingegen werden wenig bis gar nicht davon profitieren. Der Grund: Der Kinderbonus soll – wie auch das Kindergeld – steuerlich mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden.
Das macht das Finanzamt, nachdem es die Steuererklärung bekommen hat. Dabei prüft es, wovon die Eltern bei der Berechnung der Einkommensteuer unterm Strich mehr haben: vom Freibetrag oder vom Kindergeld. Ist das Kindergeld höher, wird der Freibetrag nicht angerechnet. Liegt der Vorteil beim Kinderfreibetrag, addiert der Fiskus im Steuerbescheid die Differenz zum Kindergeld hinzu.
Wie wirkt sich das voraussichtlich beim Kinderbonus aus? Nach einer Kalkulation des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler hat eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 86.000 Euro aufwärts keinen Vorteil mehr von dem Zuschlag. Ab dieser Schwelle aufwärts sei der Vorteil aus dem Kinderfreibetrag größer als aus dem Kinderbonus. Mit zwei Kindern läge diese Grenze bei mindestens 90.000 Euro.
Umgekehrt profitieren Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 65.000 Euro voll von den 300 Euro aus dem Kinderbonus. Je mehr sie verdienen, desto weniger bleibt davon übrig. Der Kinderfreibetrag wird regelmäßig erhöht. Für das Steuerjahr 2019 beträgt er 3.810 Euro, 2020 liegt er bei 3.906 Euro pro Elternteil. Dieser Wert verdoppelt sich jeweils, wenn die Eltern steuerlich gemeinsam veranschlagt sind.
- Der Kinderbonus beträgt 300 Euro.
- Er wird Eltern automatisch für alle ihre Kinder gezahlt, die 2020 Anspruch auf Kindergeld haben.
- Der Kinderbonus wird voraussichtlich steuerlich mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
- Familien mit geringem Einkommen werden vom Kinderbonus stärker profitieren als besser verdienende Eltern.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.