
12. Mai 2020, 16:36 Uhr
Durchatmen Unterstützung für Selbstständige: 5 Corona-Hilfsmaßnahmen
Viele Solo-Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen treffen die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hart, denn sie verfügen meist nicht über große Rücklagen. Angeordnete Ladenschließungen, wegbrechende Aufträge, weniger Zeit für die Arbeit wegen geschlossener Kitas – aber die Kosten laufen weiter. Um Betroffene in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, gibt es inzwischen zahlreiche Hilfsmaßnahmen. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Hilfen und Fördermittel, die Klein- und Kleinstunternehmern offenstehen.
1. Corona-Soforthilfe vom Bund
Der Bund stellt insgesamt 50 Milliarden Euro bereit, die als Soforthilfe unbürokratisch an kleine Unternehmen und Solo-Selbständige ausgezahlt werden. Gezahlt werden dabei einmalig
- bis zu 9.000 Euro für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten.
- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten.
Der Zuschuss dient dazu, für drei Monate Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Das Geld darfst du nur für die Zahlung von Betriebskosten, beispielsweise für die Ladenmiete, nutzen, nicht aber, um deinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Voraussetzung ist, dass vor dem 31. Dezember 2019 keine Liquiditätsengpässe bestanden haben.
Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2020 bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden.
Grundsätzlich muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Übersteigt der ausgezahlte Betrag den tatsächlichen Liquiditätsengpass, muss der Differenzbetrag zurückerstattet werden.
2. Soforthilfen und Förderprogramme der Länder
Viele Bundesländer haben daneben eigene Hilfsprogramme aufgelegt, die zusätzlich zur staatlichen Corona-Soforthilfe beantragt werden können. Etwa
- in Baden-Württemberg und Bremen ein Corona-Soforthilfe-Programm des Landes für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten
- in Berlin die Rettungsbeihilfe Corona (Soforthilfe I)
Zudem haben alle Länder eigene Bürgschafts- und Kreditprogramme für kleine und mittlere Unternehmen aufgelegt. Genauere Informationen findest du auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Landesregierung.
-
Verloren im Dickicht der Fördermöglichkeiten? Die Online-Plattform MACHER HILFE liefert einen umfassenden Überblick über alle Hilfsprogramme auf Bundesebene und in den Ländern und unterstützt dich kostenlos bei der Antragstellung. Mehr erfahren. >>
3. Hilfen für Künstler, Kulturschaffende, Freiberufler
Solo-Selbstständige im kulturellen und kreativen Bereich trifft die Covid-19-Pandemie infolge des Veranstaltungsverbots vielfach besonders hart. Dennoch kommt die Corona-Soforthilfe des Bundes für sie oft nicht in Frage, da sie kaum Betriebskosten haben. In Hamburg und Baden-Württemberg gibt es daher spezielle Hilfen für die Kreativwirtschaft. In anderen Ländern bleibt Kreativen und Freiberuflern nur die Möglichkeit der allgemeinen Förderprogramme für Solo-Selbstständige. (Stand 12.05.2020)
Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Freiberufler zudem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Während der Corona-Pandemie gelten bei der Antragstellung vorübergehend erleichterte Bedingungen.
4. Hilfe bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
Wenn du als Selbstständiger nicht arbeiten konntest, weil du wegen der Schul- und Kita-Schließungen dein Kind betreuen musstest, kannst du rückwirkend eine staatliche Entschädigung für den entstandenen Verdienstausfall beantragen. Allerdings nur, wenn tatsächlich keine zumutbare alternative Kinderbetreuung möglich war.
Gezahlt wird der Ausgleich für höchstens sechs Wochen und es gilt eine Obergrenze von 2.016 Euro pro Monat. Die Leistung beantragst du direkt bei der zuständigen Landesbehörde.
5. Corona-Sonderprogramme der KfW-Bank
Neben den Kredit- und Bürgschaftsprogrammen der Länder gibt es auch bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW-Bank, Sonderkredite für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Das Corona-Sonderprogramm umfasst
- den ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen innerhalb ihrer ersten fünf Geschäftsjahre.
- den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind.
- den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten.
Die Corona-Sonderkredite der KfW-Bank werden oft auch Solo-Selbstständigen gewährt, die aufgrund fehlender Sicherheiten von ihrer Bank derzeit keinen Kredit erhalten würden. Voraussetzung ist, dass bis zum 31. Dezember 2019 keine Zahlungsschwierigkeiten vorlagen und es eine positive Zukunftsprognose gibt.
Beantragt werden KfW-Kredite in der Regel bei der Hausbank; prinzipiell kannst du die Darlehen der staatlichen Förderbank bei allen Banken und Sparkassen, Bausparkassen und auch Versicherungsgesellschaften beantragen. Die KfW-Bank stellt das Geld und übernimmt das Ausfallrisiko, der Kreditvertrag läuft mit der Bank.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.