Junger Mann schüttelt Mann in Büro die Hand © iStock.com/SeventyFour

27. Juni 2025, 12:11 Uhr

Darf ich eigentlich? Arbeiten ohne Arbeits­ver­trag: Das gilt für Probezeit, Gehalt und Kündigung

Du hast zwar einen Job, aber keinen Arbeitsvertrag – ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja, was gilt dann eigentlich für die Kündigungsfrist und bist du automatisch unbefristet angestellt? Welche Rechte du als Beschäftigter ohne Arbeitsvertrag hast, was passiert, wenn dein Gehalt nicht ausgezahlt wird, und welcher Versicherungsschutz greift, liest du hier.

Arbeit ohne Vertrag? Mit einem Arbeitsrechtsschutz bist du trotzdem abgesichert. >>

Arbeiten ohne Arbeits­ver­trag: Die gesetz­li­chen Regelungen

Bei einem Arbeitsverhältnis ist nicht immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag vonnöten. Hier gilt in Deutschland die sogenannte Formfreiheit: Ein Arbeitsvertrag kann also auch mündlich geschlossen werden. Entscheidend ist nur, dass du für deine Arbeit finanziell entlohnt wirst.

Wichtig: Trotzdem solltest du, wenn möglich, auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Sonst hast du bei Meinungsverschiedenheiten – etwa über die Auszahlung von Überstunden oder deinen Urlaubsanspruch – womöglich schlechte Karten.

Mit einem schriftlichen Vertrag kannst du nachweisen, auf was ihr euch im Vorfeld tatsächlich geeinigt habt.

Info

Arbeits­ver­hält­nis per Telefon oder E-Mail schließen: Geht das?

Ein Arbeitsverhältnis kann zustande kommen durch:

  • eine soge­nann­te Wil­lens­er­klä­rung
  • schlüs­si­ges Verhalten

Beispiel: Fragt dich ein Bekannter am Telefon, ob du nächste Woche für ihn arbeiten kannst, und du bist einverstanden, liegt eine beiderseitige Willenserklärung vor.

Hast du eine Mail von ihm erhalten und erscheinst am Montag pünktlich in seinem Betrieb, ist ein Vertrag durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen – selbst, wenn du nicht auf die E-Mail geantwortet hast.

Ersetzt das Nach­weis­ge­setz einen Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich gilt das „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“, kurz Nachweisgesetz (NachwG). Es verpflichtet Arbeitgeber, ihren Angestellten innerhalb bestimmter Fristen wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen – unabhängig davon, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.Wichtig: Das NachwG ersetzt keinen Arbeitsvertrag.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir folgendes schriftlich mitzuteilen:

  • Spä­tes­tens am ersten Arbeits­tag: Name und Anschrift der Ver­trags­par­tei­en, Angaben zum Gehalt und zu Arbeits­zei­ten
  • Spä­tes­tens nach sieben Arbeits­ta­gen: Datum des Arbeits­be­ginns, ggf. Angaben zu Befris­tung, Arbeits­ort, Tätig­keits­be­schrei­bung, Probezeit
  • Spä­tes­tens nach einem Monat: alle weiteren Angaben rund um deine Tätigkeit, etwa Urlaubsanspruch

Das Nachweisgesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber nicht dazu, mit dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen. Ohne Vertrag gilt also: Achte darauf, dass dein Chef das Nachweisgesetz einhält. So hast du etwas Schriftliches, auf das du dich im Zweifel berufen kannst.

Gut zu wissen: Seit 2025 dürfen die Mitteilungen gemäß NachwG auch per E-Mail erfolgen.

Kurierfahrer mit Cap sitzt im Auto und telefoniert und schreibt etwas auf
© iStock.com/Halfpoint

Ist der Job auto­ma­tisch unbe­fris­tet, wenn kein Vertrag vorhanden ist?

Ja, theoretisch bist du unbefristet angestellt, wenn du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Denn gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist für eine Befristung des Jobs die Schriftform notwendig.

Einigst du dich etwa per Handschlag mit deinem Arbeitgeber auf eine zeitlich befristete Tätigkeit, ist der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag zwar gültig, die Befristung aber nicht. Das mündlich geschlossene Arbeitsverhältnis endet also erst, wenn es von einer der beiden Seiten gekündigt wird.

Aber Achtung: Erhältst du von deinem Chef eine Mitteilung gemäß NachwG, in der etwas zur Befristung steht, gilt diese Befristung.

Und wie lange darfst du ohne Arbeitsvertrag arbeiten? Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit – diese liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ohne Arbeitsvertrag gilt das Arbeitsverhältnis, bis es gekündigt wird – es sei denn, dir wurde schriftlich eine Befristung mitgeteilt.

Info

Ohne Arbeits­ver­trag arbeiten: Was gilt für den Versicherungsschutz?

Auch ohne Arbeitsvertrag besteht für Arbeitnehmende ein gewisser Versicherungsschutz, etwa durch die gesetzliche Unfallversicherung. Was bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall wirklich von der Versicherung übernommen wird, kommt aber auf den Einzelfall an.

Kein Arbeits­ver­trag, keine Kündigungsfrist?

Du hast ohne Arbeitsvertrag gearbeitet und möchtest jetzt kündigen? Auch ohne Vertrag musst du formell kündigen – es gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für eine Kündigung ohne Arbeitsvertrag gilt entsprechend:

  • Gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann ein Arbeits­ver­hält­nis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monats­en­de hin ordent­lich gekündigt werden.
  • Arbeit­ge­ber haben eine längere Kün­di­gungs­frist als Arbeit­neh­mer, je nach Dauer des Arbeits­ver­hält­nis­ses (§ 622 Abs. 2 BGB).
  • Die Kündigung bedarf der Schrift­form – anders als das Zustan­de­kom­men eines Arbeits­ver­hält­nis­ses ohne Arbeitsvertrag.

Spricht dein Arbeitgeber also plötzlich eine mündliche Kündigung aus, ist diese unwirksam. Übrigens: Bei einem Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Bauarbeiter mit gelbem Helm trägt Holz
© iStock.com/monkeybusinessimages

Ohne Arbeits­ver­trag gear­bei­tet und keinen Lohn erhalten? Das gilt fürs Gehalt

Besonders ärgerlich ist es, wenn du keinen Arbeitsvertrag hast und dein Chef dir plötzlich den Lohn kürzt – oder das vereinbarte Gehalt erst gar nicht auf deinem Konto ankommt.

Laut § 612 Abs. 1 und 2 BGB gilt für die Vergütung ohne Arbeitsvertrag grundlegend:

  • Eine Vergütung wurde still­schwei­gend ver­ein­bart, wenn für die Tätigkeit bzw. Dienst­leis­tung den Umständen nach eine Vergütung zu erwarten ist.
  • Ist keine Höhe der Vergütung ver­ein­bart, greift ggf. eine bestehen­de Taxe, ansonsten die „übliche Vergütung“.

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber also zur Zahlung deines Gehalts verpflichtet, sofern du die vereinbarte Tätigkeit ausgeführt hast. Ansonsten gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt das Gehalt aus, kannst du so vorgehen:

  • Zunächst solltest du das Gespräch mit deinem Chef suchen – viel­leicht liegt ein Miss­ver­ständ­nis vor.
  • Kommt dein Vor­ge­setz­ter deiner Forderung nicht nach, kannst du ihn mit einer Zah­lungs­frist von sieben bis 14 Tagen schrift­lich zur Zahlung auf­for­dern. Das machst du per Ein­schrei­ben mit Angabe von Betrag, Fäl­lig­keit und Kontoverbindung.
  • Reagiert dein Arbeit­ge­ber immer noch nicht, solltest du dir für eine mögliche Klage beim Arbeits­ge­richt recht­li­chen Beistand holen.

Dass es ohne Arbeitsvertrag schwierig sein kann, seine Ansprüche als Arbeitnehmer durchzusetzen, zeigt ein Fall aus Köln. Ein Montagehelfer war für mehrere Monate für seinen Arbeitgeber tätig. Er behauptete, er sei auch 2019 weiterhin beschäftigt gewesen, während die Firma angab, ihm ordnungsgemäß zum Ende des Jahres 2018 gekündigt zu haben.

Da der Montagehelfer vor Gericht nicht nachweisen konnte, dass er über den Kündigungszeitpunkt hinaus beschäftigt war, wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln seine Klage ab. Allerdings erhielt er Anspruch auf Schadensersatz, da die Firma ihn nicht gemäß § 2 NachwG schriftlich über seine Arbeitsbedingungen informiert hatte (AZ 4 Sa 297/22).

Junge und ältere Frau in Businesskleidung sitzen im Büro am Computer
© iStock.com/Marco VDM

Was gilt ohne Arbeits­ver­trag in der Probezeit und im Minijob?

Zu Beginn eines Jobs steht meist eine Probezeit – doch was gilt ohne schriftlichen Arbeitsvertrag? Wurde die Probezeit mündlich vereinbart, greifen bei Kündigungsfrist und Länge der Probezeit die gesetzlichen Regeln: Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern und Kündigungen sind für beide Seiten mit einer zweiwöchigen Frist möglich (§ 622 Abs. 3 BGB).

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Wichtig: Ähnlich wie bei einer Kündigung muss schriftlich festgehalten werden, dass eine Probezeit vereinbart wurde und wie lange diese läuft. Dein Arbeitgeber muss dir diese Informationen gemäß NachwG spätestens sieben Tage nach Arbeitsbeginn mitteilen.

Minijobber haben prinzipiell dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, inklusive Arbeitsvertrag. Dieser ist beim Minijob aber nicht zwingend notwendig. Es reicht, wenn dein Arbeitgeber dir gemäß NachwG die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilt. Sicherer bist du aber mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag.

Tipp: Bist du in einem Minijob beschäftigt, bei dem es viele saisonale Schwankungen gibt, ist darüber hinaus ein Arbeitszeitkonto sinnvoll. Was bei mehreren Minijobs gleichzeitig gilt, liest du in unserem Ratgeber.

FAQ

  • Was gilt, wenn kein Arbeits­ver­trag vorhanden ist?

Mit und ohne Arbeitsvertrag gilt das sogenannte Nachweisgesetz (NachwG). Es verpflichtet deinen Arbeitgeber, dir die wichtigsten Informationen zu deinem Job schriftlich mitzuteilen (z. B. Gehalt, Arbeitszeiten). Für Kündigung, Probezeit und weitere Punkte gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

  • Wie lange darf man ohne Arbeits­ver­trag arbeiten?

Ohne Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit: in der Regel acht Stunden, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden täglich. Das Beschäftigungsverhältnis dauert so lange an, bis eine der beiden Seiten dieses kündigt.

  • Wie ist die Kün­di­gungs­frist, wenn kein Arbeits­ver­trag vorliegt?

Ohne Arbeitsvertrag gelten die Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach kannst du als Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. Für deinen Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit.

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