Einstellungszusage: Wann sie rechtlich bindend ist ©istock.com/AndreyPopov

20. Dezember 2019, 10:48 Uhr

Durchatmen Ein­stel­lungs­zu­sa­ge: Wann sie rechtlich bindend ist

Du konntest dich in einem Bewerbungsgespräch bewähren und der Arbeitgeber hat dir eine mündliche Einstellungszusage gegeben. Nun könntest du theoretisch deine alte Stelle kündigen. Doch ist das klug? Wann ist eine mündliche oder E-Mail-Zusage wirklich rechtskräftig?

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Kann ich mich auf eine mündliche Ein­stel­lungs­zu­sa­ge verlassen?

Per se ist auch eine mündliche Jobzusage für beide Parteien bindend, denn in Deutschland gilt die sogenannte Vertragsfreiheit. Unter anderem enthält diese die Formfreiheit.

Das bedeutet: Wenn wichtige Punkte, wie etwa das Eintrittsdatum, das Gehalt und die eigentliche Tätigkeit besprochen werden, bedarf ein Arbeitsvertrag nicht zwingend der Schriftform. Tatsächlich kann man also sagen, dass Arbeitsverträge mündlich „per Handschlag“ geschlossen werden können.

Allerdings kann es auch vorkommen, dass das Unternehmen die mündliche Einstellungszusage zurückzieht. Und dann liegt die Beweislast bei dir: Du musst nachweisen können, dass man dir eine mündliche Zusage erteilt hat. Ohne Zeugen oder schriftliche Belege ist dies außerordentlich schwierig, sodass es im Falle eines Rechtsstreits meist Aussage gegen Aussage steht.

Keinen Glauben schenkte beispielsweise 2014 das Arbeitsgericht Köln einer Bewerberin, die angab, nach einer mündlichen Einstellungszusage ihre alte Stelle gekündigt zu haben (AZ 2 Ca 532/14). Die Frau nannte verschiedene Versionen des angeblichen Hergangs, letztlich konnte sie die Zusage jedoch nicht nachweisen.

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Wege zu einer ver­bind­li­chen Einstellungszusage

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, solltest du dich auf eine rein mündliche Zusage zu einem neuen Job grundsätzlich nicht verlassen – zumal dann, wenn sie vage formuliert ist ("Wir würden Sie gern einstellen.") oder an Bedingungen geknüpft ist, etwa die noch ausstehende Zustimmung des Betriebsrats. In diesem Fall ist durch die Zusage noch kein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen.

Aber es gibt Mittel und Wege, wie du dir Beweise sichern und bei einem möglichen Rechtsstreit gut dastehen kannst:

  • Bekommst du den erfreu­li­chen Anruf mit einer Jobzusage, bitte den Arbeit­ge­ber um eine zusätz­li­che Ein­stel­lungs­zu­sa­ge per E-Mail – idea­ler­wei­se mit den Eckdaten wie Ein­tritts­da­tum, Tätigkeit und Höhe des Gehalts.
  • Erhältst du die mündliche Ein­stel­lungs­zu­sa­ge bereits direkt zum Ende des Bewer­bungs­ge­sprächs, solltest du dir die Namen anwe­sen­der Personen merken, die später im Zweifel als Zeugen die Zusage bestä­ti­gen können.
  • Ein heim­li­cher Mit­schnitt des Gesprächs ist als Beleg vor Gericht nor­ma­ler­wei­se nicht ver­wend­bar. Aber du könntest während der Unter­hal­tung offen darum bitten, das Gespräch aufnehmen zu dürfen. Hier gilt es aller­dings abzuwägen und den richtigen Ton zu treffen, denn ein solches Anliegen kann durchaus einen seltsamen Eindruck machen.

Mit Beweis kannst du Anspruch auf Scha­dens­er­satz haben

Angenommen, es ist bereits das Worst-Case-Szenario eingetreten: Du hast deinen alten Job nach der Vorab-Zusage bereits gekündigt oder ein anderes gutes Jobangebot abgelehnt. Doch unerwartet hat der neue Arbeitgeber seine Einstellungszusage wieder zurückgezogen und dir keinen Vertrag zukommen lassen.

Hier gilt: Wenn dir eine schriftliche Zusage vorliegt oder Zeugen eine mündliche Zusage bestätigen können, kann das Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wenn du die Angelegenheit mit einem Experten für Arbeitsrecht besprichst, bist du auf der sicheren Seite.

FAZIT
    Auch eine mündliche Ein­stel­lungs­zu­sa­ge ist grund­sätz­lich bindend. Zieht der poten­ti­el­le neue Arbeit­ge­ber seine Zusage jedoch zurück, bist du zwar im Recht, aber auch in der Beweis­pflicht. Idea­ler­wei­se lässt du dir eine Ein­stel­lungs­zu­sa­ge mit den wich­tigs­ten Eckdaten schrift­lich bestä­ti­gen. Sollten dir durch eine uner­war­te­te Absage Nachteile entstehen, hast du Anspruch auf Scha­dens­er­satz, wenn du die vorherige Zusage belegen kannst.
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