Vorläufiger Reisepass: Dies sollten Sie zum Reisedokument wissen Picture-Factory, Fotolia

5. Februar 2015, 15:06 Uhr

Spontane Reise Vor­läu­fi­ger Reisepass: Dies sollten Sie zum Rei­se­do­ku­ment wissen

Manchmal muss es schnell gehen: Koffer packen und rein ins Flugzeug. Doch ist Ihr Reisepass noch gültig? Ein vorläufiger Reisepass kann die spontane Reise retten, falls Ihr Pass abgelaufen sein sollte und Sie kurzfristig verreisen müssen. Wie Sie diesen beantragen und was Sie noch zu dem Thema wissen sollten, damit Sie stressfrei in den kurzfristigen Urlaub starten können, erfahren Sie in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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Ist ein vor­läu­fi­ger Reisepass überall gültig?

Ein vorläufiger Reisepass ist sozusagen die Notlösung unter den Reisedokumenten: Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn Sie einen Reisepass nicht mehr rechtzeitig – auch nicht im Expressverfahren – beantragen können, schreibt das Bundesministerium des Innern auf seiner Homepage. Das Reisedokument ist in den meisten Ländern anerkannt, besitzt eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und kann nicht verlängert werden. Erkundigen Sie sich am besten vor der Reise, ob ein vorläufiger Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird. In den USA ist eine visafreie Einreise mit dem vorläufigen Reisedokument beispielsweise nicht möglich. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen im Ausland können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes finden.

Vor­läu­fi­ges Rei­se­do­ku­ment bean­tra­gen: Diese Dokumente sollten Sie mitbringen

Ein vorläufiger Reisepass kann sofort in der Passbehörde ausgestellt und ausgehändigt werden. Wenn Sie ihn beantragen, bringen Sie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie Ihren alten Reisepass – falls dieser noch nicht entwertet wurde – oder Ihren Personalausweis – falls Sie bislang noch keinen Reisepass besessen haben – mit in die Passbehörde. Außerdem wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes eine Staatsangehörigkeitsabfrage durchgeführt: Der hierfür nötige Vordruck wird gewöhnlich bei der Antragstellung für Sie bereitgehalten. Stecken Sie auch einen Nachweis über die unmittelbar bevorstehende Reise wie etwa Flugtickets oder Buchungsbestätigung ein. Ein vorläufiger Reisepass kostet derzeit eine Verwaltungsgebühr von 26 Euro (Stand Februar 2015).

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