Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Wann und wofür gilt es? © iStock.com/bogdankosanovic

20. September 2022, 10:54 Uhr

Darf ich eigentlich? Son­der­kün­di­gungs­recht bei Umzug: Wann und wofür gilt es?

Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug erlaubt es dir oft, laufende Verträge bei verschiedenen Dienstleistern außerhalb der üblichen Fristen zu beenden. Das betrifft Telekommunikation, Strom, Versicherungen und mehr.

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Son­der­kün­di­gungs­recht für alte Verträge

Eine neue Straße, eine neue Stadt, eine neue Zukunft – wer umzieht, verbindet damit oft die Hoffnung auf positive Veränderungen. Für manche ist es zugleich eine willkommene Gelegenheit, sich von alten Dingen zu trennen. Das gilt nicht nur für Möbel, sondern auch für einige laufende Verträge, für die ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht.

Wichtig: Manche Sonderkündigungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben, andere sind jedoch allenfalls in den AGB der Anbieter vorgesehen. Deshalb solltest du vor deinem Umzug alle infrage kommenden Verträge daraufhin abklopfen, ob du die vereinbarte Laufzeit aus diesem Grund vorzeitig beenden kannst. Ist das nicht ausdrücklich erwähnt, kann es sich lohnen, an die Kundenfreundlichkeit zu appellieren. Einige Anbieter sind kulant und räumen dir möglicherweise einen vertraglich nicht vorgesehenen früheren Ausstieg ein.

Strom- und Gas­ver­sor­ger wechseln

Wenn du noch nie den Anbieter für Strom und Gas gewechselt hast, dann ist für dich der örtliche Grundversorger zuständig. Die Verträge mit ihm laufen ohne Enddatum und können jederzeit – also auch ohne Umzug – mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden.

Andere Anbieter als der Grundversorger haben meist befristete Verträge, häufig mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts von einem Sonderkündigungsrecht bei Umzug, ist eine Vertragsauflösung nur möglich, wenn du künftig außerhalb seines Netzgebiets wohnst oder sich durch den Umzug der Preis erhöht. Andernfalls kann der Versorger auf der Vereinbarung bestehen.

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Son­der­kün­di­gungs­recht für Inter­net­an­schluss und Festnetztelefon

Ein Umzug ist grundsätzlich kein außerordentlicher Grund, um den Internet- oder Festnetzanbieter zu wechseln. Dessen Service ist nämlich innerhalb Deutschlands meist ortsunabhängig.

Du brauchst dich also nicht auf einen anderen Tarif deines bisherigen Anbieters einzulassen. Gleichzeitig darf er die momentane Laufzeit des Vertrags wegen des Umzugs nicht verlängern. Sie dauert weiterhin so lange, wie sie ohne Wohnungswechsel laufen würde. Allerdings könnte eine Umzugsgebühr fällig werden. Die darf aber nur erhoben werden, wenn sie nicht teurer als ein Neuanschluss ist.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Kann der Versorger dir die vereinbarte Leistung (zum Beispiel die Mindestgeschwindigkeit der Datenübertragung) in der neuen Wohnung nicht oder nur reduziert anbieten, hast du ein Sonderkündigungsrecht und darfst vom Vertrag innerhalb einer einmonatigen Frist zurücktreten. Wirksam wird die Auflösung des Vertrags frühestens zum Tag deines Auszugs.

Verlässt du Deutschland, dann besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Geregelt ist das in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das in dieser Fassung seit 1. Dezember 2021 gültig ist und auch davor vereinbarte Verträge einschließt.

Mobil­funk­ver­trag und Kabelanschluss

In Hinblick auf Mobilfunkvertrag und Kabelanschluss gelten ebenso die Bestimmungen des TKG. Bei einem Umzug ins Ausland hast du somit auch grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer einmonatigen Frist.

Beim Kabelanschluss verhält es sich wie zum Beispiel mit dem Internetvertrag. Das heißt: Ist eine Leistung deines bisherigen Anbieters an deinem neuen Wohnort nicht oder in schlechterer Qualität verfügbar, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Frau musiziert mit kleinen Kindern in einem Sitzkreis.
© iStock.com/fatihhoca

Kin­der­ta­ges­stät­te

Ob du bei der Kindertagesstätte (Kita) Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs besitzt, ist Sache der Kita beziehungsweise deren Trägers. Dabei kann die Entfernung deines neuen Wohnorts zur Einrichtung ausschlaggebend sein. Sollte es dir zumutbar sein, deinen Nachwuchs weiterhin zur Kita zu bringen, hast du womöglich kein Sonderkündigungsrecht.

Weil aber der Andrang bei vielen Kitas groß ist und offene Plätze meist sofort wieder besetzt werden können, stehen deine Chancen auf Kulanz beziehungsweise auf eine Ausnahme in der Regel nicht schlecht.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Da sich eine Hausratversicherung auf den Inhalt einer Wohnung bezieht, ist sie unabhängig von der Adresse und läuft weiter. Es sei denn, es geht ins Ausland oder zwei Menschen ziehen in einer Wohnung zusammen und teilen sich einen Hausstand. In beiden Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Übrigens: Verringert oder vergrößert sich deine Einrichtung durch deinen Umzug, solltest du die Versicherungssumme anpassen lassen.

Vereine und andere Mitgliedschaften

Hat man beim Sport-, Schrebergarten- oder Schützenverein ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Das kommt auch hier auf die jeweilige Satzung oder die AGB an. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Mitgliedschaften um sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Das sind Vereinbarungen, die auf längere Zeit angelegt sind und wiederkehrende Leistungen sowie Gegenleistungen vorsehen. Zu diesen Dauerschuldverhältnissen zählen beispielsweise auch Arbeitsverträge, Versicherungsverträge oder Heimverträge.

Nach § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf in diesen Fällen jeder Vertragspartner „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“ Ein Umzug ist unter Umständen solch ein wichtiger Grund. So kann er auch ein Sonderkündigungsrecht für ein Fitnessstudio rechtfertigen. Und zwar dann, wenn anschließend die Entfernung dorthin unzumutbar groß ist. Bist du bei einer Kette unter Vertrag und befindet sich künftig wieder eine ihrer Filialen in deiner Nähe, hast du kein außerordentliches Recht auf eine Kündigung.

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