Wenn die Suche vergeblich war, können Eltern den Kita-Platz einklagen Nichizhenova Elena, Fotolia

14. September 2018, 14:00 Uhr

So geht's richtig Kita-Platz einklagen in 4 Schritten

Eltern können für ihr Kind einen Kita-Platz einklagen, wenn ihre Suche danach vergeblich war. Schließlich haben sie einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihres Nachwuchses in einer kommunalen Einrichtung. Um den juristischen Weg erfolgreich zu beschreiten, müssen sie sich an bestimmte Vorgaben und Fristen halten.

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Vor der Klage die Rechts­la­ge klären

Bevor Eltern vor Gericht ziehen, sollten sie die Voraussetzungen dafür kennen. Von zentraler Bedeutung ist hier §24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Demnach haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Allerdings erst dann, wenn ihre Tochter oder ihr Sohn das erste Lebensjahr vollendet hat. Ist das Kind jünger, ist eine Klage nicht möglich.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. In manchen Städten ist die Nachfrage nach Plätzen in Kitas (Kindertagesstätten), so groß, dass sich Eltern bereits zu Beginn der Schwangerschaft darum kümmern sollten.

Und: Eine Klage kann nicht nur den direkten Anspruch auf einen Kita-Platz verfolgen. Möglich ist es ebenso, sich die Kosten für eine etwaige private Betreuung des Kindes zurückzuholen. Das gilt auch für einen Verdienstausfall aufgrund selbst erbrachter Betreuungsleistungen.

1. Kita-Platz suchen

Voraussetzung für das Einklagen eines Kita-Platzes ist ein entsprechender ablehnender Bescheid. Den bekommen nur Eltern, die vergeblich eine Betreuung für ihr Kind gesucht haben. Das heißt also: Am Anfang steht Eigeninitiative.

Angehende Mütter und Väter sind – besonders in Ballungsgebieten –  gut beraten, bei möglichst vielen Einrichtungen nach einem Kita-Platz zu fragen. Bleibt das erfolglos, sollten die Absagen aufbewahrt werden. Für einen später möglichen Klageweg genügt schon eine Ablehnung.

2. Jugendamt einschalten

Gab es nur Absagen, müssen Eltern das zuständige Jugendamt darüber informieren. Das macht sich dann selbst auf die Suche nach einem Kita-Platz. Ob erfolgreich oder nicht, zeigt sich oft erst nach mehreren Wochen oder Monaten. Ist die Behörde fündig geworden, erübrigt sich selbstverständlich eine Klage. Andernfalls schickt sie den Eltern den Ablehnungsbescheid.

3. Wider­spruch einlegen (oder auch nicht)

Der Absage muss innerhalb einer bestimmten, meist vierwöchigen Frist widersprochen werden. Geschieht das nicht,  lässt sich ein Kita-Platz kaum noch einklagen. Das gilt jedenfalls für diese Bundesländer:

  • Bran­den­burg
  • Bremen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In anderen Ländern ist der Widerspruch nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Nach den genauen Voraussetzungen sollten sich Eltern erkundigen mit Wohnsitz in:

  • Baden-Würt­tem­berg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Eher nebensächlich ist ein elterliches Veto in:

  • Nie­der­sach­sen
  • Nordrhein-Westfalen

Der Widerspruch muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Jugendamt oder der Kreisverwaltung per Post beziehungsweise Fax eingehen. Es ist auch möglich, das Dokument persönlich abzugeben. Ändert die Behörde anschließend ihre ursprüngliche Einschätzung und weist einen Kita-Platz zu, so ist das Verfahren kostenfrei. Bleibt sie jedoch bei ihrer Meinung, kann sie von den Eltern eine Widerspruchsgebühr einfordern. Wie hoch die ausfällt, hängt unter anderem vom Verwaltungsaufwand und den finanziellen Verhältnissen der Antragsteller ab. Üblich sind mindestens 20 Euro.

4. Kita-Platz einklagen im Eilverfahren

Rechtsschutz

Ist die Betreuungsfrage weiterhin ungelöst, ist der Klageweg zum zuständigen Verwaltungsgericht offen.  Dort sollten Eltern ein Eilverfahren anstrengen. In dem Fall dauert der Vorgang etwa vier bis sechs Wochen statt mehrerer Monate oder gar Jahre. Die Klage lässt sich sowohl schriftlich (Post/Fax) als auch mündlich in der Geschäftsstelle einreichen.

Zu dem Antrag gehören persönliche Angaben der Eltern – also Name, Alter, Adresse –, das Aktenzeichen der Absage des Jugendamts sowie eine genaue Begründung des Sachverhalts. Das Gericht muss daraus erkennen, warum der Fall so dringlich ist und so bald wie möglich ein Kita-Platz gebraucht wird. Hier lässt sich zum Beispiel die Erwerbstätigkeit der Eltern anführen. Im Zweifel empfiehlt sich juristische Unterstützung.

Erfolgs­aus­sich­ten und Kosten

Eine Klage garantiert nicht automatisch einen Kita-Platz. Aber sie kann zumindest indirekt zur Entlastung der Eltern führen. Wie bereits weiter oben erwähnt, folgt aus ihr unter Umständen die Erstattung von Kosten für eine Tagesmutter oder die Betreuung in einer privaten Betreuungseinrichtung.

Das Verfahren ist für die klagenden Eltern kostenfrei. Es sei denn, sie ziehen anwaltlichen Beistand hinzu. In dem Fall werden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällig. Das können mehrere Hundert Euro sein.

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