Frau fährt mit Fahrrad und Fahrradanhänger durch eine grüne Landschaft © iStock.com/nullplus

23. April 2025, 11:16 Uhr

Achtung; das wird teuer Fahr­rad­an­hän­ger: Diese Vor­schrif­ten gelten für Beleuch­tung und Co.

Ob auf dem Weg zur Kita, zum Einkauf oder beim Familienausflug: Fahrradanhänger bieten eine komfortable Möglichkeit, Kinder, Hunde oder Lasten sicher zu transportieren. Doch damit du im Straßenverkehr mit dem Fahrradanhänger auf der sicheren Seite bist, musst du einige gesetzliche Vorschriften beachten. Welche, das erfährst du hier.

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Recht­li­che Grund­la­gen für den Einsatz von Fahrradanhängern

Fahrradanhänger unterliegen in Deutschland den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sicherheit steht dabei an oberster Stelle – besonders wenn Kinder mitfahren. Wer mit einem nicht verkehrssicheren Fahrradanhänger unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße – und im Ernstfall eine Mit- oder Alleinhaftung bei Unfällen.

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Laut § 63a StVZO dürfen Fahrradanhänger im Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Herstellung entsprechen. Unabhängig vom Einsatzzweck sollten Anhänger – auch Marke Eigenbau – über eine stabile Bauweise, sichere Kupplung, ausreichend Kippsicherheit und gut sichtbare Reflektoren verfügen.

Tipp: Qualitätsmerkmale sind das Prüfsiegel DIN EN 15981 sowie idealerweise das GS-Zeichen oder ein TÜV-Siegel.

Im Straßenverkehr gelten darüber hinaus weitere Regeln für die Nutzung von Anhängern:

  • Die Person auf dem Fahrrad muss min­des­tens 16 Jahre alt sein.
  • Sofern vorhanden, musst du laut StVO § 2 Abs. 4 den Radweg benutzen ein Aus­wei­chen auf den Gehweg ist nur erlaubt, wenn er aus­drück­lich für den Rad­ver­kehr frei­ge­ge­ben ist.

Außerdem solltest du beachten: Das Fahren mit Anhänger auf engen Radwegen oder bei starkem Verkehr erfordert Übung. Trainiere den Umgang zunächst ohne Ladung, um ein Gefühl für Bremsverhalten, Wendekreis und Gewichtsverlagerung zu entwickeln.

Fahrradanhänger mit Gepäck an einem Fahrrad auf einem Fahrradweg
© iStock.com/Canetti

Sicher unterwegs: Das Gilt für Bremse, Beleuch­tung und Co.

Für Fahrradanhänger bedarf es laut Gesetz keine eigene Bremse, sie müssen jedoch nach § 63 StVZO im Zusammenspiel mit dem ziehenden Fahrrad jederzeit sicher abbremsbar sein. Eine Feststell- oder Auflaufbremse für Fahrradanhänger ist allerdings Pflicht, damit diese sicher abgestellt werden können.

Gemäß § 67a StVZO gelten außerdem Vorschriften zu Beleuchtung und Reflektoren bei Fahrradanhängern:

  • Vorne: ab 60 cm Breite zwei weiße Rück­strah­ler, ab einem Meter Breite zusätz­lich eine weiße Leuchte vorn links
  • Hinten: zwei rote Rück­strah­ler, ab 60 cm Breite oder bei ver­deck­tem Rücklicht des Fahrrads zusätz­lich eine Schlussleuchte
  • Seitlich: weiße reflek­tie­ren­de Fel­gen­strei­fen oder retro­re­flek­tie­ren­de Spei­chen­hül­sen oder zwei gegen­über­lie­gend ange­brach­te gelbe Spei­chen­re­flek­to­ren pro Rad
  • Zusätz­lich erlaubt: Blinker und Rück­leuch­ten auf der rechten Seite

Die Beleuchtung darf nach § 66a Absatz 6 StVZO nicht verdeckt, beschädigt oder verschmutzt sein.

Info

Brauche ich für meinen Fahr­rad­an­hän­ger ein Nummernschild?

Nein, ein Fahrradanhänger benötigt kein Nummernschild. Für einen Fahrradträger mit Anhängerkupplung am Auto hingegen ist ein Nummernschild erforderlich, da das Kennzeichen des Autos durch den Träger verdeckt wird.

Erlaubte Maße für Fahrradanhänger

Damit du mit Fahrradanhänger sicher unterwegs bist, muss du beim Anhänger bestimmte Maße einhalten. Diese Vorschriften gelten für alle Anhänger im öffentlichen Raum – egal, ob sie für Kinder, Hunde oder Lasten verwendet werden.

Die zulässigen Maße für Fahrradanhänger ergeben sich aus StVZO § 63 Abs. 1 und betragen:

  • Maximale Breite: 1 Meter
  • Maximale Länge: 2,5 Meter
  • Maximale Höhe: 4 Meter

Allerdings ist für Fahrradanhänger in der Praxis eine Höhe von höchstens 1,40 Metern üblich.

Junge Frau setzt ihr Kleinkind mit Helm in einen Fahrradanhänger
© iStock.com/Onfokus

Spezielle Rege­lun­gen für den Kindertransport

Für Kinderanhänger gelten laut § 21 Abs. 3 StVO zusätzliche Anforderungen:  

  • Es dürfen maximal zwei Kinder unter sieben Jahren im Fahr­rad­an­hän­ger mit­ge­nom­men werden – vor­aus­ge­setzt, der Anhänger ist dafür ein­ge­rich­tet und verfügt über geeignete Sitze sowie Vor­rich­tun­gen, die ver­hin­dern, dass Füße in die Speichen geraten.
  • Eine geschlos­se­ne Fahr­gast­zel­le mit Rad­ein­griff­schutz ist Pflicht.
  • Kinder müssen ange­schnallt sein – bevorzugt mit einem 5-Punkt-Gurt, der gepols­tert und fest mit dem Rahmen verbunden ist.
  • Ein Helm wird dringend empfohlen, eine gesetz­li­che Pflicht besteht aller­dings nicht.
  • Babys dürfen nur in speziell gesi­cher­ten Sitzen, etwa Baby­scha­len, mit­ge­nom­men werden, und auch nur dann, wenn der Anhänger für diese Alters­grup­pe geeignet ist.

Eine Ausnahme besteht für Kinder mit Behinderung: Sie müssen nicht unbedingt in einem Fahrradanhänger mit den üblichen Sitzen und Vorrichtungen transportiert werden, wenn das aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht möglich ist. Dennoch musst du geeignete Schutzvorkehrungen zur Sicherheit deines Kindes treffen.

Info

Hund im Anhänger: Was gilt für den Transport von Tieren?

Auch Tiere gelten rechtlich als Ladung und müssen nach § 22 StVO entsprechend gesichert sein. Transportierst du mit deinem Fahrradanhänger einen Hund, musst du also dafür sorgen, dass er sich während der Fahrt nicht unkontrolliert bewegen kann.

An Gurtösen kannst du den Hund mit der Leine sichern. Eine Polsterung und gute Belüftung für deinen Vierbeiner sind ebenfalls empfehlenswert.

Spezielle Vor­schrif­ten für ver­schie­de­ne Fahrradtypen

Nicht jedes Fahrrad ist automatisch geeignet, einen Anhänger zu ziehen. Grundsätzlich gilt: Der Hersteller muss die Nutzung mit Anhänger freigegeben haben. Mehr Infos dazu findest du meist in der Bedienungsanleitung oder bekommst diese auf Anfrage beim Hersteller.

Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen Anhänger ziehen, sofern keine anderen Einschränkungen bestehen. Bei sogenannten S-Pedelecs oder schnellen E-Bikes mit Versicherungskennzeichen ist das Ziehen eines Fahrradanhängers nicht erlaubt, da sie rechtlich als Kleinkrafträder gelten.

FAQ

  • Wie schnell darf man mit Fahr­rad­an­hän­ger fahren?

Es gibt in Deutschland keine spezielle Höchstgeschwindigkeit, die du unbedingt einhalten musst, wenn du mit einem Fahrradanhänger unterwegs bist.

  • Fahr­rad­an­hän­ger: Bis zu welchem Alter erlaubt?

Du darfst mit dem Fahrradanhänger bis zu zwei Kinder transportieren, die nicht älter als sieben Jahre sind. Dafür musst du selbst mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Wie breit darf ein Fahr­rad­an­hän­ger sein?

Ein Fahrradanhänger darf bis zu einem Meter breit sein.

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