
23. April 2025, 11:16 Uhr
Achtung; das wird teuer Fahrradanhänger: Diese Vorschriften gelten für Beleuchtung und Co.
Ob auf dem Weg zur Kita, zum Einkauf oder beim Familienausflug: Fahrradanhänger bieten eine komfortable Möglichkeit, Kinder, Hunde oder Lasten sicher zu transportieren. Doch damit du im Straßenverkehr mit dem Fahrradanhänger auf der sicheren Seite bist, musst du einige gesetzliche Vorschriften beachten. Welche, das erfährst du hier.
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Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Fahrradanhängern
Fahrradanhänger unterliegen in Deutschland den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sicherheit steht dabei an oberster Stelle – besonders wenn Kinder mitfahren. Wer mit einem nicht verkehrssicheren Fahrradanhänger unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße – und im Ernstfall eine Mit- oder Alleinhaftung bei Unfällen.
Laut § 63a StVZO dürfen Fahrradanhänger im Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Herstellung entsprechen. Unabhängig vom Einsatzzweck sollten Anhänger – auch Marke Eigenbau – über eine stabile Bauweise, sichere Kupplung, ausreichend Kippsicherheit und gut sichtbare Reflektoren verfügen.
Tipp: Qualitätsmerkmale sind das Prüfsiegel DIN EN 15981 sowie idealerweise das GS-Zeichen oder ein TÜV-Siegel.
Im Straßenverkehr gelten darüber hinaus weitere Regeln für die Nutzung von Anhängern:
- Die Person auf dem Fahrrad muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sofern vorhanden, musst du laut StVO § 2 Abs. 4 den Radweg benutzen – ein Ausweichen auf den Gehweg ist nur erlaubt, wenn er ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben ist.
Außerdem solltest du beachten: Das Fahren mit Anhänger auf engen Radwegen oder bei starkem Verkehr erfordert Übung. Trainiere den Umgang zunächst ohne Ladung, um ein Gefühl für Bremsverhalten, Wendekreis und Gewichtsverlagerung zu entwickeln.

Sicher unterwegs: Das Gilt für Bremse, Beleuchtung und Co.
Für Fahrradanhänger bedarf es laut Gesetz keine eigene Bremse, sie müssen jedoch nach § 63 StVZO im Zusammenspiel mit dem ziehenden Fahrrad jederzeit sicher abbremsbar sein. Eine Feststell- oder Auflaufbremse für Fahrradanhänger ist allerdings Pflicht, damit diese sicher abgestellt werden können.
Gemäß § 67a StVZO gelten außerdem Vorschriften zu Beleuchtung und Reflektoren bei Fahrradanhängern:
- Vorne: ab 60 cm Breite zwei weiße Rückstrahler, ab einem Meter Breite zusätzlich eine weiße Leuchte vorn links
- Hinten: zwei rote Rückstrahler, ab 60 cm Breite oder bei verdecktem Rücklicht des Fahrrads zusätzlich eine Schlussleuchte
- Seitlich: weiße reflektierende Felgenstreifen oder retroreflektierende Speichenhülsen oder zwei gegenüberliegend angebrachte gelbe Speichenreflektoren pro Rad
- Zusätzlich erlaubt: Blinker und Rückleuchten auf der rechten Seite
Die Beleuchtung darf nach § 66a Absatz 6 StVZO nicht verdeckt, beschädigt oder verschmutzt sein.
Brauche ich für meinen Fahrradanhänger ein Nummernschild?
Nein, ein Fahrradanhänger benötigt kein Nummernschild. Für einen Fahrradträger mit Anhängerkupplung am Auto hingegen ist ein Nummernschild erforderlich, da das Kennzeichen des Autos durch den Träger verdeckt wird.
Erlaubte Maße für Fahrradanhänger
Damit du mit Fahrradanhänger sicher unterwegs bist, muss du beim Anhänger bestimmte Maße einhalten. Diese Vorschriften gelten für alle Anhänger im öffentlichen Raum – egal, ob sie für Kinder, Hunde oder Lasten verwendet werden.
Die zulässigen Maße für Fahrradanhänger ergeben sich aus StVZO § 63 Abs. 1 und betragen:
- Maximale Breite: 1 Meter
- Maximale Länge: 2,5 Meter
- Maximale Höhe: 4 Meter
Allerdings ist für Fahrradanhänger in der Praxis eine Höhe von höchstens 1,40 Metern üblich.

Spezielle Regelungen für den Kindertransport
Für Kinderanhänger gelten laut § 21 Abs. 3 StVO zusätzliche Anforderungen:
- Es dürfen maximal zwei Kinder unter sieben Jahren im Fahrradanhänger mitgenommen werden – vorausgesetzt, der Anhänger ist dafür eingerichtet und verfügt über geeignete Sitze sowie Vorrichtungen, die verhindern, dass Füße in die Speichen geraten.
- Eine geschlossene Fahrgastzelle mit Radeingriffschutz ist Pflicht.
- Kinder müssen angeschnallt sein – bevorzugt mit einem 5-Punkt-Gurt, der gepolstert und fest mit dem Rahmen verbunden ist.
- Ein Helm wird dringend empfohlen, eine gesetzliche Pflicht besteht allerdings nicht.
- Babys dürfen nur in speziell gesicherten Sitzen, etwa Babyschalen, mitgenommen werden, und auch nur dann, wenn der Anhänger für diese Altersgruppe geeignet ist.
Eine Ausnahme besteht für Kinder mit Behinderung: Sie müssen nicht unbedingt in einem Fahrradanhänger mit den üblichen Sitzen und Vorrichtungen transportiert werden, wenn das aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht möglich ist. Dennoch musst du geeignete Schutzvorkehrungen zur Sicherheit deines Kindes treffen.
Hund im Anhänger: Was gilt für den Transport von Tieren?
Auch Tiere gelten rechtlich als Ladung und müssen nach § 22 StVO entsprechend gesichert sein. Transportierst du mit deinem Fahrradanhänger einen Hund, musst du also dafür sorgen, dass er sich während der Fahrt nicht unkontrolliert bewegen kann.
An Gurtösen kannst du den Hund mit der Leine sichern. Eine Polsterung und gute Belüftung für deinen Vierbeiner sind ebenfalls empfehlenswert.
Spezielle Vorschriften für verschiedene Fahrradtypen
Nicht jedes Fahrrad ist automatisch geeignet, einen Anhänger zu ziehen. Grundsätzlich gilt: Der Hersteller muss die Nutzung mit Anhänger freigegeben haben. Mehr Infos dazu findest du meist in der Bedienungsanleitung oder bekommst diese auf Anfrage beim Hersteller.
Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen Anhänger ziehen, sofern keine anderen Einschränkungen bestehen. Bei sogenannten S-Pedelecs oder schnellen E-Bikes mit Versicherungskennzeichen ist das Ziehen eines Fahrradanhängers nicht erlaubt, da sie rechtlich als Kleinkrafträder gelten.
FAQ
- Wie schnell darf man mit Fahrradanhänger fahren?
Es gibt in Deutschland keine spezielle Höchstgeschwindigkeit, die du unbedingt einhalten musst, wenn du mit einem Fahrradanhänger unterwegs bist.
- Fahrradanhänger: Bis zu welchem Alter erlaubt?
Du darfst mit dem Fahrradanhänger bis zu zwei Kinder transportieren, die nicht älter als sieben Jahre sind. Dafür musst du selbst mindestens 16 Jahre alt sein.
- Wie breit darf ein Fahrradanhänger sein?
Ein Fahrradanhänger darf bis zu einem Meter breit sein.
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