Familie im Wohnmobil Urlaub ©istock.com/skynesher

14. April 2021, 10:26 Uhr

So geht’s richtig Wohnmobil privat mieten: Was ist zu beachten?

Für deinen Urlaub möchtest du ein Wohnmobil von privat über eine Sharing-Plattform mieten – oder direkt von einem Bekannten, der seinen Camper gerade nicht braucht? Dabei sind einige rechtliche Dinge zu klären, zum Beispiel Haftung und Versicherung.

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Wohn­mo­bil­ver­mie­tung: Wirklich privat?

Eine “private” Wohnmobilvermietung ist rechtlich gesehen oft gar nicht privat: Obwohl der Besitzer das Wohnmobil in der heimischen Garage stehen hat und zeitweise selbst nutzt, kann die Vermietung als gewerblich eingestuft werden. Es kommt darauf an, wie oft und wie regelmäßig er das Fahrzeug vermietet und wie viel Gewinn er damit erzielt. Wer mehrere Camping-Mobile besitzt und vermietet, ist grundsätzlich kein privater Vermieter, sondern handelt gewerblich.

Diese Unterscheidung ist für den Vermieter in steuerlicher Hinsicht wichtig. Für dich als Mieter geht es dabei um den Versicherungsschutz – mehr dazu im nächsten Absatz.

Wichtige Punkte im Wohnmobil-Mietvertrag

Du solltest darauf achten, dass bestimmte Punkte vertraglich geklärt sind, bevor du in den Urlaub startest. Daher solltest du auf einem detaillierten Mietvertrag mit dem Eigentümer bestehen, auch falls du ihn persönlich kennst. Denn sonst droht schnell Ärger, wenn ein Unfall passiert oder etwas am Wohnmobil beschädigt wird.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Ein wichtiger Punkt: Das Wohnmobil sollte als Selbstfahrervermietfahrzeug mit gewerblichem Vollkasko-Schutz zugelassen sein. Sonst zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht, wenn sie die Vermietung als gewerblich ansieht. Auch etwaige Kosten für die Pannenhilfe musst du zusammen mit dem Vermieter dann selbst tragen.

Ob das Wohnmobil die entsprechende Zulassung hat, steht in den Fahrzeugpapieren. Auch die TÜV-Plakette kann Aufschluss geben: Mietfahrzeuge müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung. Ist die Plakette noch länger als ein Jahr gültig, kann also keine Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug vorliegen.

Der Mietvertrag sollte außerdem regeln,

  • für welche Dauer und zu welchem Entgelt du das Wohnmobil mietest,
  • wie hoch die Kaution ist,
  • wer die Neben­kos­ten übernimmt (zum Beispiel für Gas und Wasser),
  • welches Zubehör im Preis enthalten ist (zum Beispiel Geschirr und Besteck),
  • wer das Wohnmobil fahren darf – derjenige muss natürlich die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis haben –,
  • ob auch im Ausland Ver­si­che­rungs­schutz besteht,
  • wer die Kosten für eventuell anfal­len­de Repa­ra­tu­ren während der Mietdauer trägt und wer die Repa­ra­tu­ren durch­füh­ren darf und
  • unter welchen Umständen Mieter und Vermieter den Vertrag vorzeitig kündigen dürfen.

Wenn du ein Wohnmobil aus der näheren Umgebung mietest, solltest du dir bereits vor der Reise live einen Eindruck vom Zustand des Fahrzeugs machen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein – sowohl in Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit als auch in puncto Ausstattung. Wenn du Wohnmobil-Neuling bist, sollte der Vermieter dich vor dem Start in alle wichtigen Funktionen einweisen.

Wohnmobil im Urlaub

©Fotolia/Andrey Armyagov

Wohnmobil über Sharing-Platt­for­men mieten

Die oben genannten Hinweise zum Vertrag gelten natürlich auch, wenn du ein Wohnmobil über eine Camper-Sharing-Plattform mietest. Dort bieten viele Besitzer ihr Fahrzeug zur Vermietung an, damit es nicht für den überwiegenden Teil des Jahres ungenutzt herumsteht – und natürlich auch, um einen Teil des hohen Anschaffungspreises damit zu refinanzieren.

Die Grenzen zur gewerblichen Vermietung sind da schnell überschritten. Daher ist der Versicherungsschutz als Selbstfahrervermietfahrzeug besonders wichtig. Bei manchen Plattformen ist ein entsprechender Versicherungsschutz allerdings schon inklusive – hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte.

Achten solltest du auch auf die Stornierungsbedingungen: Bis wann und unter welchen Umständen kannst du kostenfrei stornieren, wann fällt eine Gebühr an – und wie hoch ist sie?

Mietest du ein Wohnmobil über eine Plattform, wird außerdem eine Provision fällig – sowohl für dich als auch für den Vermieter.

Wohnmobil leihen: Was gilt bei der unent­gelt­li­chen Überlassung?

Ein wichtiger rechtlicher Unterschied zwischen Mieten und Leihen: Wer etwas ausleiht, bekommt es unentgeltlich überlassen. Wenn dir ein Freund oder Verwandter sein Wohnmobil leiht, ist aber zuallererst trotzdem die Frage des Versicherungsschutzes zu klären. Besteht dieser weiter – auch gegebenenfalls im Ausland –, wenn du anstelle des Eigentümers das Wohnmobil nutzt? Wenn nicht, muss die Versicherung vor der Fahrt entsprechend erweitert werden.

Außerdem solltet ihr vor der Reise einige weitere Dinge klären, damit es anschließend nicht zum Streit kommt. Zum Beispiel:

  • Wer trägt welche Kosten: Betriebs­kos­ten, Repa­ra­tu­ren, Verschleißteile …
  • Wohin bezie­hungs­wei­se wie viele Kilometer darfst du fahren?
  • Wen darfst du mitnehmen und was ist im Fahrzeug erlaubt und verboten – zum Beispiel Rauchen?
Fazit
  • Eine Wohn­mo­bil­ver­mie­tung “von privat” ist in recht­li­cher Hinsicht oft gewerb­lich. Für den Mieter heißt das: Es muss ein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen.
  • Auf Nummer sicher gehen alle Betei­lig­ten, wenn das Wohnmobil als Selbst­fah­rer­ver­miet­fahr­zeug zuge­las­sen ist.
  • Mieter und Vermieter sollten einen detail­lier­ten Miet­ver­trag aufsetzen, der alle wichtigen Rechte und Pflichten klärt.
  • Wer ein Wohnmobil unent­gelt­lich leiht, muss ebenfalls sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt.

 

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