Wild campen: Die Rechtslage in Deutschland und Europa © istock.com/simonapilolla

20. Juni 2022, 10:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Wild campen: Die Rechts­la­ge in Deutsch­land und Europa

Wer wild campt, übernachtet mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil an Orten, die dafür nicht ausdrücklich vorgesehen sind – also etwa im Wald, auf einer Wiese oder einfach am Straßenrand. Welche Möglichkeiten gibt es, das legal zu tun?

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Wild campen in Deutsch­land: In der Regel nicht erlaubt

Ob in den Tiefen des Schwarzwalds oder in den Dünen an der Ostsee: In Deutschland sollte man grundsätzlich davon ausgehen, dass Wildcampen nicht erlaubt ist. Auf Nummer sicher gehst du immer auf einem Campingplatz. Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Besondere Vorsicht ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geboten. Wer auf einem Feld übernachtet und dort Pflanzen zerstört, riskiert eine Schadensersatzklage des Besitzers. Für private Grundstücke gilt, dass du dort nur mit Einverständnis des Besitzers übernachten darfst. Wer auf einem sichtbar abgegrenzten Grundstück – etwa durch einen Zaun oder eine Hecke – übernachtet und dafür keine Erlaubnis hat, begeht Hausfriedensbruch und somit eine Straftat.

Du bist mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs? Die Straßenverkehrsordnung verbietet es nicht, dass du auf einem Parkplatz hältst und dort die Nacht verbringst, wenn du zu müde zum Weiterfahren geworden bist. Gemütlich einrichten solltest du dich dort jedoch nicht, sondern nach dem Aufstehen zügig weiterfahren. Längere Aufenthalte sind nur auf Campingplätzen oder ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen möglich, wenn du keinen Ärger riskieren möchtest.

Legale Alter­na­ti­ven zum Wildcampen

Eine kostengünstige Alternative für die Sommermonate sind einfacher eingerichtete Biwak- und Trekkingplätze, auf denen Zelten in der Natur legal möglich ist. Eine kurze Suche im Netz verrät dir, welcher Trekkingplatz in deiner Nähe liegt. Auch dort gilt natürlich: Die aufgestellten Regeln zur Nutzung müssen eingehalten werden.

Im Sommer 2020 entstanden in Deutschland angesichts des durch die Corona-Reisebeschränkungen bedingten großen Andrangs auf den Campingplätzen sogenannte Pop-up-Camps: ungenutzte Flächen, Festival- oder Sportanlagen beispielsweise, die kurzfristig in Parzellen unterteilt und zum Camping für Selbstversorger freigegeben wurden. Für Campingbegeisterte könnte das eine weitere Alternative sein, wenngleich das Angebot sich angesichts der gelockerten Corona-Regeln inzwischen wieder deutlich reduziert hat.

©Fotolia/pholidito

Ist Zelten im Wald erlaubt?

Einfach irgendwo im Wald zu campen, ist in vielen Bundesländern grundsätzlich nicht erlaubt. Genaue Regelungen dazu finden sich in den Landeswaldgesetzen der einzelnen Länder. So heißt es etwa im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (§27): “In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.”

In manchen Bundesländern wird das Campen im Wald allerdings geduldet, wenn vorher die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt wurde. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du auch die zuständige Forstbehörde um Erlaubnis fragst. Jagd- und Naturschutzgebiete sind für Camper grundsätzlich tabu.

Insbesondere in Waldnähe ist es wichtig, mit offenem Feuer sehr vorsichtig zu sein. In den Sommermonaten darfst du kein Feuer im Wald entfachen. Auch wenn du nur deinen Campingkocher benutzt, solltest du mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand zum Waldrand einhalten.

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Gibt es Strafen fürs Wildcampen?

Das Wildcampen an sich ist in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen kann. Üblicherweise liegt es zwischen etwa 10 und 200 Euro.

Gestaffelt sind die Bußgelder häufig nach Dauer des unerlaubten Camping-Aufenthalts und danach, ob du auf “normalen” freien Flächen oder in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet campst. Letzteres kann nämlich deutlich teurer werden.

Die Grenze zur Straftat wird dann überschritten, wenn beispielsweise

  • unerlaubt auf abge­grenz­ten Pri­vat­grund­stü­cken geschla­fen oder ein Schaden ange­rich­tet wird,
  • durch offenes Feuer eine Brand­ge­fähr­dung entsteht
  • oder Feuerholz auf öffent­li­chem oder fremdem Areal geschla­gen wird.
Vater und Sohn campen gemeinsam an einem See

©istockphoto.com/Henglein and Steets

Wild campen in Frank­reich, Öster­reich, Italien, Dänemark oder Schweden

Wie regeln andere Länder in Europa das Wildcampen? Einige Beispiele:

In Frankreich brauchst du grundsätzlich eine Genehmigung, wenn du dein Zelt irgendwo außerhalb von Campingplätzen aufschlagen willst – entweder vom Grundstücksbesitzer oder von der zuständigen Behörde. Sonst ist es verboten.

Dänemark bietet für Freunde des einfachen Campings kostengünstige “Naturlagerplätze”, die aber nur für Zelte und nicht für Wohnmobile ausgelegt sind. Ansonsten ist das Campen außerhalb von Campingplätzen untersagt.

Relativ streng sind die Regeln zum Wildcampen auch in Italien. Es ist auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich verboten und kann lediglich an manchen Orten gegen Genehmigung der Behörden erlaubt werden. Auf Privatgrund ist es erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt. Für motorisierte Camper stehen spezielle Parkplätze zur Verfügung, auf denen man eine Nacht verbringen darf.

In Österreich kommt es auf die Regelungen der einzelnen Bundesländer an, die jeweils ihre eigenen Gesetze zum Naturschutz erlassen. Einige Länder sind sehr streng und verhängen hohe Bußgelder für das Wildcampen. Dazu gehören zum Beispiel Tirol, Kärnten und das Burgenland. Hier solltest du dich je nach Reiseziel vorher unbedingt informieren.

In Schweden profitieren Wildcamper vom sogenannten Jedermannsrecht. Grundsätzlich darf jeder dort nahezu überall in der Natur sein Zelt aufschlagen und eine Nacht verbringen. Dabei gelten die Grundregeln: Rücksicht nehmen, mit Feuer vorsichtig sein und keinen Müll hinterlassen. Mit dem Wohnmobil sollte man natürlich nicht quer durch den Wald fahren, sondern am Wegrand oder auf einem Parkplatz stehen bleiben.

Abweichende Regelungen können in einzelnen Ländern für das sogenannte Biwakieren gelten, also die Übernachtung unter freiem Himmel ohne Zelt.

FAZIT
  • Wild­cam­pen ist in Deutsch­land grund­sätz­lich verboten – ob im Wald, am Stra­ßen­rand oder auf einer Wiese.
  • Legale Alter­na­ti­ven zum ord­nungs­wid­ri­gen Über­nach­ten in der freien Natur bieten Camping-, Biwak- und Trek­king­plät­ze sowie soge­nann­te Pop-up-Camps.
  • Wer beim Wild­cam­pen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen – besonders in anderen euro­päi­schen Ländern kann dieses zum Teil sehr hoch ausfallen.
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