Tagfahrlicht und Lichtpflicht: Darauf müssen Sie achten. Auf einer Autobahn fahren Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. TTstudio, Fotolia

12. Oktober 2016, 9:56 Uhr

Tagsüber mit Licht fahren Tag­fahr­licht und Licht­pflicht: Darauf müssen Sie achten

Mit Licht werden Autos auch tagsüber besser gesehen. Das Tagfahrlicht kann helfen, das Fahrzeug zu beleuchten und für mehr Sicherheit zu sorgen, ohne am Tag das Abblendlicht einschalten zu müssen – zumindest in Deutschland, denn in anderen europäischen Ländern gelten teils abweichende Regelungen. Lesen Sie, was Sie bei Verwendung des Tagfahrlichts beachten sollten und wo grundsätzlich tagsüber Lichtpflicht beim Fahren herrscht.

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Tag­fahr­licht und Abblend­licht: Was ist der Unterschied?

Gemäß einer EU-Richtlinie (2008/89/EG) müssen seit Februar 2011 alle Fahrzeugtypen, die neu auf den Markt kommen, mit speziellem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Dieses ist nicht mit dem normalen Abblendlicht zu verwechseln: Es handelt sich um eine zusätzliche Beleuchtungsmöglichkeit, die nur am Tag und bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden darf, sofern keine andere Beleuchtung vorgeschrieben ist. Tagfahrleuchten sind im Vergleich zum Abblendlicht relativ verbrauchsarm und langlebig. Sie beleuchten nicht die Umgebung, sorgen aber dafür, dass das Fahrzeug selbst besser gesehen wird.

Tag­fahr­licht: Das müssen Auto­fah­rer beachten

Als Autobesitzer sind Sie nicht verpflichtet, das für neue Fahrzeugtypen verpflichtende Tagfahrlicht an Ihrem Fahrzeug nachrüsten zu lassen, können dies jedoch freiwillig tun. Beachten Sie dabei: Sie dürfen das Tagfahrlicht nicht gleichzeitig mit dem Abblendlicht verwenden.

Gemäß § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer in Deutschland nur bei Dämmerung und in der Dunkelheit mit Licht fahren, beziehungsweise wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Das kann zum Beispiel bei Regen oder Schneefall gelten. Es wird im Interesse der Sicherheit lediglich empfohlen, auch tagsüber immer Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden. Motorradfahrer müssen hingegen auch am Tag mit Licht fahren.

Licht­pflicht: In diesen Ländern gilt sie

Während Sie in Deutschland nicht automatisch ein Bußgeld riskieren, wenn Sie tagsüber ohne Licht Auto fahren, gilt in den meisten anderen europäischen Ländern eine durchgehende Lichtpflicht beim Autofahren. So dürfen Sie beispielsweise in Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen, der Schweiz, Tschechien und 11 weiteren europäischen Staaten auf allen Straßen auch tagsüber nur mit Licht fahren. In Italien, Russland und Rumänien gilt die Lichtpflicht auf Autobahnen und außerorts. Bei Verstößen droht jeweils ein Bußgeld. In Kroatien und Moldawien herrscht nur in den Wintermonaten tagsüber Lichtpflicht.

RechtsschutzIn Österreich galt von 2005 bis 2007 eine Lichtpflicht am Tag, diese wurde jedoch wieder aufgehoben. In Frankreich gilt ebenfalls tagsüber keine Lichtpflicht, aber es wird wie in Deutschland empfohlen, das Licht immer einzuschalten.

In Schweden, der Schweiz und Italien können Sie nach Angaben des ADAC tagsüber das Tagfahrlicht als Alternative zum Abblendlicht verwenden. In allen anderen Ländern mit Lichtpflicht sollten Sie jedoch laut dem Automobilclub sicherheitshalber das Abblendlicht verwenden.

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