Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Fahrzeug-Rechtsschutz (Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge)

Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeuge, die durch Angabe des amtlichen Kennzeichens im Versicherungsschein bezeichnet werden.

Rechtsschutz besteht für verkehrsrechtliche Streitigkeiten, z.B. bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, wegen des Vorwurfs der Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder bei Streitigkeiten mit der Verwaltungsbehörde, z.B. wegen Einschränkung des Führerscheins auf einzelne Erlaubnisklassen.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande. Weiterhin für jedes vom Versicherungsnehmer als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger.

Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert.

Im Verkehrs-Rechtsschutz entfällt die 3 monatige Wartezeit.

Beim Fahrzeug-Rechtsschutz ist die Zulassung des Kfz auf den Versicherungsnehmer nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte im Versicherungsschein durch die Angabe des amtlichen Kennzeichens näher bezeichnete Fahrzeuge bzw. auf das später an dessen Stelle tretende gleichartige Ersatzfahrzeug. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind nicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz muss hierfür gesondert beantragt werden.

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