
3. März 2015, 14:46 Uhr
Erlaubnis erforderlich Hunde aus dem Ausland mitbringen: Wie steht es um die Rechtslage?
Dürfen Sie Hunde aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen? Ob in Spanien, Italien oder in der Türkei – viele verlieren im Urlaub ihr Herz an einen Vierbeiner und entscheiden sich für ein Haustier aus einem anderen Land: Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes e.V. werden im Jahr schätzungsweise allein rund 500.000 Hunde aus dem Ausland adoptiert und nach Deutschland eingeführt, berichtet die "Bild"-Zeitung.
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Doch wie steht es um die Rechtslage? Für die Einführung von Hunden und Katzen in Ländern der Europäischen Union gilt die EU-Verordnung 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken.
Haustier aus dem Ausland ein neues Zuhause schenken: Voraussetzungen
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass das Tier mindestens 30 Tage vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein muss – gleichzeitig darf die Tollwut-Impfung nicht mehr als zwölf Monate zurückliegen. Zudem sollte Ihr neues Haustier einen Mikrochip tragen. Hunde aus dem Ausland benötigen für die Reise durch Europa bis zu Ihnen nach Hause einen Heimtierausweis: In diesem Dokument sind sowohl die Mikrochipnummer als auch die Impfangaben vermerkt.
Rechtslage in Deutschland: Behördliche Erlaubnis muss vorliegen
Im Sommer 2014 hat sich die deutsche Rechtslage verändert: Das deutsche Tierschutzgesetz bestimmt, dass grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis vorliegen muss, wenn Hunde aus dem Ausland im Sinne des Auslandstierschutzes durch Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen nach Deutschland gebracht oder vermittelt werden sollen.
Eine entsprechende Genehmigung können Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde beziehungsweise beim Amtstierarzt beantragen. Oder Sie nehmen Kontakt zu einem deutschen Tierschutzverein auf: Dieser hilft Ihnen bestimmt gerne dabei, den richtigen Hund zu finden und regelt alle weiteren Einzelheiten für die Einfuhr nach Deutschland.
Hunde aus dem Ausland: Gefährlich eingestufte Hunderassen
Wenn Sie sich für einen Haustier aus dem Ausland entscheiden, sollte Ihnen bewusst sein, dass gewisse Hunderassen als gefährlich eingestuft werden und deshalb nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen. Eine Übersicht dazu finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls. Halten Sie sich nicht an die Einfuhrbestimmungen, können erhebliche Konsequenzen und Strafen drohen.
Sind Sie unsicher, ob es sich bei dem Hund, den Sie adoptieren möchten, um eine gefährliche Rasse handelt oder bestehen andere Unsicherheiten, fragen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt oder der Zentralen Auskunft des Zolls nach. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.