Frühbucherrabatt: Reiserücktritt und weitere Rechtsfragen Africa Studio, Fotolia

2. März 2017, 11:28 Uhr

Risiken vermeiden Früh­bu­cher­ra­batt: Rei­se­rück­tritt und weitere Rechtsfragen

Ein Frühbucherrabatt ist ein schlagkräftiges Argument dafür, sich bei der Reisebuchung für den Sommerurlaub schon früh im Jahr festzulegen. Aber wie sieht es mit einem Reiserücktritt aus, wenn die Reise fest gebucht ist und dann ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt? Lesen Sie, wann der Frühbucherrabatt sinnvoll ist und wann er mit Risiken verbunden sein kann.

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Früh­bu­cher­ra­batt: Für wen die Buchung weit im Voraus sinnvoll ist

Frühbucher wissen bereits zu Jahresbeginn genau, wann sie Urlaub haben und wohin die Reise gehen soll – Familien mit schulpflichtigen Kindern, die in den Sommerferien immer am selben Ort Urlaub machen, sind ein typisches Beispiel dafür. Wer seinen Sommerurlaub hingegen aus betrieblichen Gründen relativ kurz vorher nehmen oder mit kurzfristigen Diensteinsätzen rechnen muss, geht mit der Nutzung eines Frühbucherrabatts ein Risiko ein. Sie sollten sich vor der Buchung genau darüber informieren, ob diese Gründe für einen Reiserücktritt anerkannt werden, ohne dass sie übermäßig hohe Kosten für eine Stornierung zahlen müssen.

Früh­bu­cher­ra­batt: Nicht drängen lassen

Als klassischer Zeitraum für den Frühbucherrabatt gelten die Monate Januar bis April. Reiseveranstalter werben in diesem Zeitraum besonders intensiv mit Preisnachlässen für Kunden, die sich frühzeitig festlegen. Einen festen Stichtag gibt es dabei jedoch nicht – jeder Reiseveranstalter kann selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er welche Rabatte gewährt. Oft gibt es auch später noch preislich attraktive Angebote und sogar manchmal noch höhere Preisnachlässe auf dieselbe Reise. Wenn Sie jedoch bereits gebucht haben, haben Sie dann in der Regel keinen Anspruch auf eine nachträgliche Gutschrift einer solchen Differenz. Umso wichtiger ist es, sich nicht von hohen Rabatten und bald ablaufenden Fristen drängen zu lassen, sondern die Angebote in Ruhe zu vergleichen und nur zu buchen, wenn für Sie alles passt.

Rei­se­rück­tritt bei früher Buchung: So beugen Sie Risiken vor

Vor allem bei einer frühen Buchung ist ein Blick in das Kleingedruckte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters ratsam. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen ein Reiserücktritt möglich ist. Denn wenn Sie beispielsweise im März mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag eingehen, aber erst im August verreisen möchten, binden Sie sich relativ langfristig. Viele Hinderungsgründe sind denkbar, ob Sie nun plötzlich erkranken oder am Reiseort politische Unruhen entstehen. Damit Sie nicht auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen sind, sollten Sie als Frühbucher immer eine Reiserücktrittsversicherung in Erwägung ziehen.

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