Flug verpasst: Frau blickt auf die Anzeigentafel am Flughafen kasto, Fotolia

11. August 2015, 10:52 Uhr

Zu spät am Airport Flug verpasst: Rei­se­ver­an­stal­ter nennt falsche Abflug­zeit und haftet

Ärgerlich: Jamaika-Urlauber haben ihren Flug verpasst, weil die Reiseleiterin vor Ort die falsche Abflugzeit genannt hatte. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass in einem solchen Fall der Reiseveranstalter haften muss, auch wenn der Flug selbst nicht Teil des Pauschalurlaubs war. Die Kosten für das neue Ticket bekommen die Reisenden zurückerstattet.

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Die Kläger hatten über den Reiseveranstalter das Hotel und den Transfer vom und zum Flughafen gebucht – Hin- und Rückflug buchten sie auf eigene Faust. Auf Jamaika angekommen, erfuhren die Kläger, dass der Rückflug für 11:35 Uhr und der Flughafen-Transfer für 6:20 Uhr angesetzt war.

Einen Tag vor der Abreise informierte die Reiseleiterin die Kläger jedoch darüber, dass sich die Abflugzeit nach hinten verschoben hätte. Der Flug sollte erst um 14:10 Uhr starten, der Transfer wurde auf 10:30 Uhr verschoben. Am Airport angekommen, gab es dann die böse Überraschung: Die Kläger hatten den Flug verpasst. Die Maschine hob zur ursprünglich geplanten Zeit ab – allerdings ohne die Urlauber.

Die Kosten für die neuen Tickets in Höhe von knapp 8.800 Euro wollte der Reiseveranstalter nicht übernehmen. Seine Begründung: Der Flug war nicht im Reisepaket enthalten. Deshalb würde er nicht dafür haften, dass die Kläger den Flug verpasst hatten. Die Richter sahen dies anders. Die Reiseleiterin sei aktiv auf die Kläger zugekommen und habe sie falsch informiert. Da kein Grund bestand, der Frau nicht zu vertrauen, müsse der Reiseveranstalter die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kläger den Flug verpasst hatten und die Kosten tragen.

Tipp: Welche Rechte Flugreisende haben, wenn sie ihren Flug verpassen, ist in dem Streitlotse-Ratgeber "Flug verpasst: Dies sind Ihre Rechte" nachzulesen.

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