Flug verpasst: Frau mit Handgepäck sieht Flugzeug starten HappyAlex, Fotolia

2. Juli 2015, 11:30 Uhr

Geld zurück? Flug verpasst: Dies sind Ihre Rechte

Mit Koffern bepackt und Sonnenhut auf dem Kopf hetzen Sie zum Flughafen und dann das: Sie haben Ihren Flug verpasst, der Check-in hat bereits geschlossen. Eine äußerst ärgerliche Situation – fällt der Urlaub am Meer nun komplett ins Wasser? Der Streitlotse klärt Sie über Ihre Rechte auf.

Stress mit dem Reiseveranstalter? Ein Privat-Rechtsschutz hilft. >>

Flug verpasst? Umbuchung als Alternative

Flugreisende sollten generell zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen – wer hat diesen Ratschlag nicht schon einmal gehört? Der vergessene Reisepass, Stau auf der Autobahn, ein verspäteter Zug oder die endlos lange Suche nach einem Parkplatz kommen jedoch manchmal dazwischen, sodass man unter Umständen seinen Flug verpasst.

Möchten Sie die Reise dennoch antreten, sollten Sie sich an den Schalter der Fluggesellschaft wenden. Hier können Sie den Flug gegebenenfalls umbuchen. Bedenken Sie jedoch: Eine Umbuchung ist bei den meisten Fluglinien mit zusätzlichen Gebühren verbunden, informiert "Die Welt". Handelt es sich bei dem verpassten Flug um einen zeitlich befristeten Sondertarif, ist eine Umbuchung normalerweise nicht mehr möglich.

Zusätzlich zur Umbuchungsgebühr fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Kosten an, nämlich jene, die sich aus der Differenz des ursprünglichen und des tagesaktuellen Flugpreises ergeben.

Tipp: Sollten Sie auf dem Weg zum Flughafen bemerken, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Schalter schaffen, empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt Kontakt zur jeweiligen Fluggesellschaft aufzunehmen. Die Mitarbeiter am Flughafen können dann frühzeitig nach Alternativen für Ihren verpassten Flug suchen.

Flug­rei­sen: Recht auf Rückerstattung?

Grundsätzlich besteht kein Recht auf Rückerstattung des Flugtickets, wenn Sie Ihren Flug verpasst haben. Sie können nicht einmal eine Umbuchung einfordern. Dass viele Fluggesellschaften dies dennoch ermöglichen, geschieht aus Kulanz. Wenn Sie jedoch einen Tarif gebucht haben, der eine Umbuchung zulässt, haben Sie sehr wohl ein Recht auf Umbuchung, so Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin im Gespräch mit der "Welt". Im Streitfall mit Fluggesellschaften kann Ihnen ein Privat-Rechtsschutz helfen.

Ein Recht auf Rückerstattung haben Sie hingegen auf personenbezogene Steuern, die Ihnen mit dem Ticketpreis in Rechnung gestellt wurden. Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt der "Welt": "Steuern und Gebühren sind Leistungen, die die Fluggesellschaften an Dritte abgeben. Bei nicht angetretenem Flug stehen sie dem Fluggast zu." Jede Fluggesellschaft handelt trotzdem nach ihren eigenen Regeln.

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