Flug vorverlegt: braunhaarige Frau mit Koffern sitzt am Flughafen michaeljung, Fotolia

9. Juni 2015, 18:00 Uhr

Ausgleichszahlung möglich Flug vor­ver­legt: BGH stärkt Chancen von Reisenden auf Entschädigung

Alles ist geplant: Der Koffer gepackt, das Taxi zum Flughafen bestellt – und dann das! Wird ein Flug vorverlegt, kann dies jede noch so gute Reiseplanung durcheinanderwirbeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte in einer mündlichen Verhandlung nun die Chancen für Flugreisende, eine Ausgleichszahlung zu erhalten, wenn ihr Abflugtermin um mehrere Stunden vorverlegt wurde. Ein Privat-Rechtsschutz kann in solchen Fällen hilfreich sein.

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Der Fall: Flug­vor­ver­le­gung um neun Stunden

Im strittigen Fall klagten zwei Reisende, die Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück gebucht hatten. Der Heimflug war für den frühen Abend am Rückreisetag geplant. Drei Tage zuvor hatte das beklagte Luftverkehrsunternehmen die Fluggäste jedoch informiert, dass der Rückflug um neun Stunden vorverlegt wurde – und zwar auf die Morgenstunden. Die damit um einen knappen Urlaubstag auf Fuerteventura gebrachten Urlauber waren der Auffassung, die Vorverlegung des Fluges begründe eine Verpflichtung der Fluggesellschaft zur Ausgleichszahlung.

Flug­rei­sen: Hohe Chancen auf Aus­gleichs­zah­lung für vor­ver­leg­te Flüge

Die Karlsruher Richter machten in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass eine Flugvorverlegung in diesem Ausmaß wie eine Annullierung gewertet werden könne, die zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Nach EU-Recht liegt eine Annullierung immer dann vor, wenn eine Fluggesellschaft ihre "ursprüngliche, durch Abflugzeiten definierte Flugplanung aufgibt und Passagiere auf einen anderen Flug verlegt".

Die beklagte Airline hatte nach der mündlichen Verhandlung die Forderung der Kläger nach einer Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 400 Euro anerkannt und verhinderte somit einen Urteilsspruch über die eigentliche Frage. Damit wurde ein für die gesamte Flugbranche geltendes Grundsatzurteil des BGH vermieden, berichtet auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Flug vor­ver­legt – und nun?

Die Chancen auf eine finanzielle Entschädigung bei Flug-Vorverlegungen stehen nach der Verhandlung in Karlsruhe also gut für Reisende. Geraten Sie in die Situation, dass ein gebuchter Flug um mehrere Stunden vorverlegt wurde, sollten Sie auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, dass die aktuelle Verhandlung keiner Grundsatzentscheidung gleichkommt und es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich von einem Experten beraten.

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