Junge Frau läuft bei sanftem Sonnenlicht über ein Rollfeld zum Flugzeug © iStock.com/VladTeodor

24. Juni 2025, 10:59 Uhr

Themenseite Flug­gast­rech­te: Deine Ansprüche bei Flug­ver­spä­tung und Co.

Du hast dich auf deine Reise gefreut oder hast einen wichtigen geschäftlichen Termin. Aber am Flughafen wartet eine unangenehme Überraschung: Dein Flug ist überbucht, stark verspätet oder fällt gleich ganz aus. Solche Reisehindernisse sind ärgerlich. In vielen Fällen räumen dir deine Fluggastrechte jedoch einen Anspruch auf Entschädigung ein. Hier findest du einen Überblick darüber, was dir bei Flugverspätung, Flugausfall und Co. zusteht.

Inhalt

>> Diese rechtlichen Regelungen schützen deine Fluggastrechte

>> Voraussetzungen: Wann kann ich meine Fluggastrechte geltend machen?

>> Wie bekomme ich eine Entschädigung bei Flugverspätung?

>> Ansprüche einfordern: Mit Flightright und ADVOCARD-Service für Kunden

>> Was, wenn ich wegen einer Flugverspätung meinen Anschlussflug verpasst habe?

>> Welche Rechte habe ich bei Flugausfall oder Annullierung?

>> Welche Fluggastrechte habe ich bei einem Streik?

>> Bekomme ich Schadensersatz, wenn mein Flug überbucht ist?

>> Koffer verloren: Wer entschädigt mich bei Gepäckverlust?

Diese recht­li­chen Rege­lun­gen schützen deine Fluggastrechte

Was sind eigentlich deine Rechte als Fluggast, wenn dein Flug Verspätung hat oder annulliert wurde? Das regelt unter anderem die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004), die seit 2005 in Kraft ist. Hier findest du Regelungen zu pauschalen Entschädigungsansprüchen, auch bei Pauschalreisen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt allerdings nur für Flüge,

  • die innerhalb der EU starten.
  • die innerhalb der EU landen, wenn die Flug­ge­sell­schaft ihren Sitz innerhalb der EU oder in Norwegen, der Schweiz oder Island hat.

Für internationale Flüge anwendbar ist das Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen (MÜ), das in Deutschland seit 2004 gilt. Dieses regelt viele Haftungsfragen – auch für Schäden und Nachteile, die Fluggästen durch Verspätungen entstehen.

Allerdings räumt das MÜ keine pauschalen Entschädigungsansprüche ein, sondern betrachtet jeden Einzelfall gesondert. Wenn du dich auf das Übereinkommen berufen willst – zum Beispiel, weil die EU-Fluggastrechteverordnung in deinem Fall nicht greift –, solltest du daher juristischen Rat in Anspruch nehmen.

ein mittelaltes Paar läuft mit Handgepäck lächelnd durch einen Flughafen
© iStock/LordHenriVoton

Vor­aus­set­zun­gen: Wann kann ich meine Flug­gast­rech­te geltend machen?

Damit die EU-Fluggastrechteverordnung in deinem Fall greift, müssen – unabhängig von der Art des Zwischenfalls – folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast dein Ticket zu einem regulären Preis gekauft oder mit Bonus­mei­len bezahlt. Mit einem ver­güns­tig­ten Ticket, das nicht der All­ge­mein­heit zur Verfügung stand (z. B. Mit­ar­bei­ter­ti­cket), erhältst du keine Entschädigung.
  • Damit auch für Kinder eine Ent­schä­di­gung gezahlt wird, muss ihr Ticket ebenfalls kos­ten­pflich­tig gewesen sein.
  • Es liegen keine außer­ge­wöhn­li­chen Umstände vor, die die Flug­ge­sell­schaft nicht beein­flus­sen kann – etwa ein schweres Unwetter, das für Ver­spä­tun­gen sorgt.
  • Die Änderung, Annul­lie­rung oder Umbuchung erfolgte weniger als 14 Tage vor dem geplanten Starttermin.
  • Das Rei­se­hin­der­nis trifft dich unver­schul­det. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn du verspätet am Flughafen erscheinst und deswegen deinen Flug verpasst.
  • Deine For­de­run­gen sind noch nicht verjährt. Ver­jäh­rung tritt nach drei Jahren ein.

Fluggastrechte: Was sind außergewöhnliche Umstände? >>

Wie bekomme ich eine Ent­schä­di­gung bei Flugverspätung?

Bei einer Flugverspätung kommt zu den oben genannten Grundvoraussetzungen noch eine wichtige Bedingung hinzu: Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen, damit du gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung hast.

Grundlage hierfür ist die zeitliche Verspätung am Zielflughafen. Das heißt: Hebt das Flugzeug mit etwas mehr als drei Stunden Verspätung ab, holt diese aber zum Teil wieder auf und landet mit weniger als drei Stunden Verspätung am Ziel, erhältst du gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung keine Entschädigungszahlung.

Aber: Ab einer Verspätung von zwei Stunden hast du immerhin Anspruch auf Versorgungsleistungen. Die Fluggesellschaft muss dir Essen und Getränke stellen und dir Zugang zu Kommunikationsmitteln ermöglichen, damit du zum Beispiel telefonieren oder eine Mail verschicken kannst.

Info

EU-Flug­gast­rech­te­ver­ord­nung: Wie hoch ist meine Entschädigung?

Wenn du Anspruch auf eine Entschädigung hast, dann richtet sich deren Höhe gemäß EU-Fluggastrechteverordnung nach der Flugstrecke. Folgende Pauschalen gelten bei einer Ankunftsverzögerung von mindestens drei Stunden (pro Person mit kostenpflichtigem Ticket):

Kurzstrecke: Flugstrecke bis 1.500 km (Luftlinie) – 250 Euro
Mittelstrecke: Flugstrecke 1.500 bis 3.500 km – 400 Euro
Langstrecke: Flugstrecke ab 3.500 km – 600 Euro

Bei Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise hast du zwei Möglichkeiten:

  • Du wendest dich an die Flug­ge­sell­schaft und machst deine Ansprüche gemäß der EU-Ver­ord­nung geltend.
  • Du wendest dich an den Rei­se­ver­an­stal­ter und meldest die Flug­ver­spä­tung als Rei­se­man­gel.

Übrigens: Das Montrealer Übereinkommen greift bei internationalen Flügen anders als die EU-Verordnung auch schon bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden. Darauf kannst du dich zum Beispiel berufen, wenn du aus den USA mit einer Fluggesellschaft, die dort ihren Hauptsitz hat, nach Deutschland fliegst und der Flug verspätet ist. In einem solchen Fall kannst du dich zum Beispiel auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Sie sind jeweils für unterschiedliche Airlines zuständig, die sie auf ihren Websites auflisten.

Ansprüche ein­for­dern: Mit Fligh­tright und ADVOCARD-Service für Kunden

Du bist nach deinem Flug-Fiasko eh schon entnervt und brauchst dringend Unterstützung, um deine Ansprüche geltend zu machen? Dann hilft dir das Verbraucherportal Flightright weiter, der Marktführer für Fluggastrechte. Flightright nimmt dir die lästige Auseinandersetzung mit dem Fluganbieter ab und vertritt deine Rechte gegenüber der Airline – schnell, unkompliziert und rechtssicher. Du bleibst dabei jederzeit auf dem Laufenden und wirst über jeden Schritt informiert.

Das große Plus für ADVOCARD-Kunden: Als Partner von Flightright übernimmt ADVOCARD alle anfallenden Kosten – du als Kunde erhältst die Entschädigungsleistung also in voller Höhe.

Schlafender Passagier am Gate
© iStock.com/AlexBrylov
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Was, wenn ich wegen einer Flug­ver­spä­tung meinen Anschluss­flug verpasst habe?

Auch bei einem verpassten Anschlussflug steht dir in manchen Fällen eine Entschädigung zu – wiederum entsprechend der Länge der Flugstrecke. Hier wird allerdings die gesamte Reisestrecke betrachtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte: Entscheidend ist in der Regel, mit welcher Verspätung du am Zielort eintriffst (AZ X ZR 127/11). Das heißt: Wenn du den eigentlichen Anschlussflug verpasst, aber mit einem Ersatzflieger doch noch pünktlich oder nur mit sehr geringer Verspätung an dein Ziel kommst, erhältst du in der Regel keine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung.

Wartende Flugassagiere vor der Sicherheitskontrolle
© iStock.com/vm

Die Sicherheitskontrolle hat so lange gedauert, dass du deinen Flug verpasst hast? Ob der Flughafen dann haften muss und welche Entschädigung dir zusteht, liest du in unserem Ratgeber:

Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle: Deine Rechte >>

Manchmal aber entstehen in einer solchen Situation deutlich größere Unannehmlichkeiten – zum Beispiel bei Fernreisen. 2019 entschied der BGH: Kommen Flugreisende außerhalb Europas durch einen verpassten Anschlussflug deutlich zu spät an ihr Ziel, dann können sie häufig ebenfalls eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Das gilt selbst dann, wenn eine Nicht-EU-Fluglinie an einem Flughafen außerhalb Europas für die Verspätung verantwortlich war (AZ X ZR 93/18). Voraussetzung ist, dass der erste Flug innerhalb der EU gestartet ist und die gesamte Flugstrecke einheitlich beim selben Anbieter gebucht wurde.

Beginnt die Flugreise in Deutschland, können Passagiere ihre Ansprüche auch in Deutschland vor Gericht bringen – gleichgültig, an welchem Punkt der Flugstrecke es wegen einer Verspätung zu Problemen kam. Allerdings solltest du Unterstützung von einem Anwalt haben, der sich mit Fluggastrechten auskennt.

zwei junge Frauen sitzen genervt am Flughafen und warten
© iStock.com/LordHenriVoton

Welche Rechte habe ich bei Flug­aus­fall oder Annullierung?

Eine gute Nachricht: Wenn dein Flug annulliert wird, steht dir grundsätzlich eine Entschädigung zu. Diese richtet sich nach der Länge der Flugstrecke, wenn die EU-Fluggastrechteverordnung greift.

Die schlechte Nachricht: Gelingt es der Fluggesellschaft, dich mit einem Ersatzflug noch zügig an dein Ziel zu bringen, kann sich die Entschädigungssumme unter Umständen auf die Hälfte reduzieren. Als „zügig“ gilt hier je nach Flugstrecke eine maximal zwei bis vier Stunden verspätete Ankunft.

Ein Ersatzflug gilt in der Regel als angemessen und akzeptabel für Fluggäste, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wenn der Ersatz­flug min­des­tens sieben Tage vorher ange­kün­digt wurde:

Der Ersatzflieger darf nicht mehr als zwei Stunden früher als geplant starten und nicht mehr als vier Stunden später als geplant landen.

  • Wenn der Ersatz­flug weniger als sieben Tage vorher ange­kün­digt wurde:

Der Ersatzflieger darf nicht mehr als eine Stunde früher als geplant starten und nicht mehr als zwei Stunden später als geplant landen. Bei einer Annullierung hast du gegenüber der Airline außerdem Anspruch auf Versorgungsleistungen und gegebenenfalls auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfers. In bestimmten Fällen muss dir die Fluggesellschaft sogar das Ticket komplett erstatten.

Welche Flug­gast­rech­te habe ich bei einem Streik?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte 2021 fest, dass innerbetriebliche Streiks nicht als „außergewöhnliche Umstände“ gelten (AZ C-28/20). Somit sind Fluggesellschaften bei Streik der eigenen Piloten oder des Kabinenpersonals nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber Kunden befreit.

In diesem Fall kannst du also deine Fluggastrechte durchsetzen und auf einen Ersatzflug pochen, inklusive Betreuungsleistungen, wenn du bis dahin am Flughafen ausharren musst.Oder aber du trittst von der Reise zurück und verlangst die Rückzahlung des Ticketpreises.

Bekomme ich Scha­dens­er­satz, wenn mein Flug überbucht ist?

Bei einer Überbuchung solltest du ausdrücklich darauf bestehen, mit dem gebuchten Flug befördert zu werden.Hast du dann das Nachsehen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Nichtbeförderung, an die du bestimmte Ansprüche knüpfen kannst.

Gut zu wissen: „Außergewöhnliche Umstände“ kann die Fluggesellschaft bei einer Überbuchung nicht geltend machen. Schließlich hat sie bewusst mehr Plätze verkauft, als im Flugzeug vorhanden sind – und hat damit das Reisehindernis selbst zu verantworten.  

Dein Flug ist überbucht und die Airline bietet dir einen Reisegutschein an, vielleicht auch ein Upgrade? Achtung: Wenn du dieses Angebot direkt akzeptierst, gibst du sämtliche weiteren Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline auf.

Wartende Passagiere am Flughafen
© iStock.com/gilaxia

Welche Rechte du bei einer Flugüberbuchung konkret hast, liest du in unserem Ratgeber:

Flug überbucht: Diese Rechte haben Reisende >>

Koffer verloren: Wer ent­schä­digt mich bei Gepäckverlust?

Du bist pünktlich und wohlbehalten am Zielflughafen gelandet, aber dein Koffer ist unterwegs verloren gegangen? Das Montrealer Übereinkommen sichert dir in solchen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz.

Die Fluggesellschaft muss dir die Ausgaben für unverzichtbare Dinge wie etwa Kleidung und Hygieneartikel erstatten, wenn sie daran schuld ist, dass dein Gepäck verspätet ankommt – bis zu einer Höchstgrenze, die bei ca. 1.300 Euro liegt. Bleibt der Koffer verschwunden und ist innerhalb von 30 Tagen nicht aufzufinden, ist die Airline verpflichtet, für den entstandenen Schaden und für den Zeitwert des Koffers aufzukommen.

Wichtig für dich: Direkt am Zielflughafen den Gepäckverlust melden und sich darüber eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Wartest du zu lange, verfallen deine Ansprüche.

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FAQ

  • Wie lange habe ich Anspruch auf Fluggastrechte?

Deine Entschädigungsansprüche gegenüber einer Airline verjähren, wenn das Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand, mehr als drei Jahre zurückliegt. Wenn dein Flug im Juni 2025 war, sind deine Ansprüche also am 1. Januar 2029 verjährt (31. Dezember 2025 bis 31. Dezember 2028).

  • Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug ausfällt?

Wenn dein Flug ausfällt oder annulliert wird, hast du grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatzzahlungen. Dies gilt jedoch nur, wenn es der Airline nicht gelingt, dich mit einem Ersatzflug vergleichsweise zügig doch noch an dein Ziel zu bringen.

  • Wann gelten die EU-Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte gelten bei Flügen, die innerhalb der EU starten oder die innerhalb der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU, Norwegen, der Schweiz oder Island hat.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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