
7. April 2021, 14:54 Uhr
Darf ich eigentlich? Flug annulliert: Deine Rechte als Fluggast
Wird ein Flug annulliert, ist das sehr ärgerlich. Vor allem dann, wenn du wenige Tage vorher oder sogar erst am Flughafen von der Absage erfährst. Immerhin: Du hast in dem Fall Anspruch auf Ersatzleistungen und gegebenenfalls eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. In welchem Umfang das gilt, hängt davon ab, wann dich die Absage erreicht hat und von wo du starten wolltest.
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Ganz grundsätzlich: Diese Fluggastrechte hast du
Streicht eine Airline einen Flug, kannst du je nach den Umständen unterschiedliche Fluggastrechte in Anspruch nehmen, zum Beispiel nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen, auch für Pauschalreisen:
- Deine Maschine startet innerhalb eines Landes der Europäischen Union (EU) – und zwar unabhängig von der Fluglinie.
- Deine Maschine landet innerhalb der EU, sofern die Fluggesellschaft dort beziehungsweise in Norwegen, der Schweiz oder Island ihren Standort hat.
Bei den meisten anderen internationalen Verbindungen ergeben sich für dich Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen. Mehr Informationen zu beiden Verordnungen findest du auf unserer Themenseite “Fluggastrechte”.
Flug annulliert kurz vor dem Start: Was tun?
Der wohl schlimmste Fall: Du stehst mit gepackten Koffern am Airport und erfährst, dass dein Flug annulliert wurde. Dann solltest du die Ruhe bewahren und Folgendes tun:
- Erkundige dich bei der Airline über die Gründe der Absage. Gehört der Flug zu einer Pauschalreise, nimmst du zusätzlich Kontakt zum Reiseanbieter auf.
- Lass dir die Annullierung schriftlich bestätigen.
- Entstehen dir wegen der Absage zusätzliche Kosten am Flughafen, etwa für Essen und Trinken, solltest du die Rechnungen sammeln.
Gut zu wissen: Als Pauschalurlauber kannst du wegen einer Flugannullierung einen Anspruch auf Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen. Allerdings hast du dann nicht zusätzlich den vollen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung – die Entschädigungssummen werden miteinander verrechnet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2019 klargestellt.
Geld zurück oder alternativer Flug
Sagt eine Airline einen Flug ab, muss sie dir – unabhängig vom Zeitpunkt der Annullierung – mindestens eine dieser Lösungen anbieten:
- Erstattung des Flugpreises
- oder Umbuchung auf einen alternativen Flug
- oder gleichwertige Ersatzbeförderung zu deinem Ziel
Wofür du dich entscheidest, ist deine Sache. Die Option “Geld zurück” ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn du einen Ersatzflug bei einer anderen Linie findest, der günstiger als der ursprüngliche ist. Wählst du diesen Weg, wird der Vertrag mit der ersten Fluglinie ungültig und du kannst von ihr die Erstattung des Flugpreises verlangen.
Wie es bei einer Ersatzbeförderung läuft, klärst du am besten mit der Airline, die deinen Flug annulliert hat. Sie sagt dir, ob sie die Umbuchung organisiert oder du dich selbst darum kümmern sollst.
Glück im Unglück hast du, wenn dir deine Airline einen alternativen Flug anbietet, der zeitnah abhebt. Geht das nicht, sondern erst am nächsten Tag, muss die Airline die Kosten für deine Übernachtung in einem Hotel und die Fahrt dorthin übernehmen. Die meisten Fluggesellschaften sind auf solche Fälle vorbereitet und organisieren das für dich. Erkundige dich also zuerst dort, bevor du auf eigene Faust eine Übernachtung buchst.

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Flug annulliert: Wann gibt es eine Entschädigung?
Auf die Erstattung des Flugpreises oder eine Umbuchung hast du in jedem Fall Anspruch, wenn ein Flug annulliert wurde. Zusätzlich kannst du eine pauschale Entschädigung in Höhe von 125 bis 600 Euro verlangen, sofern die EU-Fluggastrechteverordnung greift. Das ist bei allen Flügen, die in Deutschland starten oder landen sollten, der Fall.
Grundsätzlich gilt: Sagt die Airline den Flug nicht mindestens zwei Wochen vor dem Tag des geplanten Starts ab, steht dir eine Entschädigung zu. Je nach den genauen Umständen kann es aber Ausnahmen geben. Entscheidend ist dabei,
- ob dir die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbietet,
- wann er startet
- und wann er an deinem Ziel eintrifft.
Demnach hast du unter folgenden Bedingungen keinen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn zwischen Absage und geplantem Startdatum weniger als zwei Wochen liegen:
- Die Absage erfolgt zwischen sieben und 14 Tagen vor geplantem Abflug, der angebotene Ersatzflug startet höchstens zwei Stunden vor und landet höchstens vier Stunden nach dem ursprünglichen Termin.
- Die Absage erreicht dich weniger als sieben Tage vor dem geplanten Start (also auch, wenn du schon am Airport bist), der Ersatzflieger hebt höchstens eine Stunde früher ab beziehungsweise landet höchstens zwei Stunden später.
Andernfalls ist die Fluggesellschaft bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor dem Starttermin zu einer Entschädigung verpflichtet. Wie hoch die Ausgleichszahlung dann konkret ausfällt, gibt gegebenenfalls die EU-Fluggastrechteverordnung vor. Maßstab ist bei einer Annullierung die Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen.
- Distanz von bis zu 1.500 Kilometern: 250 Euro
- Distanz zwischen 1.500 und 3.000 Kilometern: 400 Euro
- Distanz von mehr als 3.000 Kilometern: 600 Euro
- Aber: Bei Flugreisen innerhalb der EU beträgt die Entschädigung höchstens 400 Euro.
Ist der Flug nur erheblich verspätet, spielt auch die Verspätungsdauer eine Rolle bei der Höhe der Entschädigung.
Gut zu wissen: Bietet dir die Fluggesellschaft ersatzweise einen Gutschein an, bist du nicht verpflichtet, diesen anzunehmen (Stand: April 2021). Das berichtet die Verbraucherzentrale und verweist dabei auf eine Entscheidung der EU-Kommission. Hintergrund war, dass viele Fluggesellschaften wegen der Corona-Pandemie nur noch Gutscheine als Entschädigung für entfallene Flüge ausgeben wollten.
Wir kämpfen gemeinsam mit dem Verbraucherportal Flightright für die Durchsetzung der Fluggastrechte unserer Kunden. Flightright ist der Spezialist für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung für Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung und verpasste Anschlussflüge. Unser Service ist für Kunden kostenlos.
Außergewöhnliche Umstände: Wann gibt es keine Entschädigung?
Wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände für die Flugabsage ursächlich sind, hast du zwar Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises oder eine Umbuchung, nicht aber auf eine Entschädigung. Das betrifft Situationen, für die die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann. Das sind zum Beispiel:
- Naturkatastrophen
- politische Unruhen
- Streiks
- Notlandungen
Auch die Corona-Pandemie kann grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand gelten. In jedem Fall muss die Fluglinie bei einer Annullierung nachweisen, dass solche Umstände vorlagen und sie sich vergeblich um Abhilfe bemüht hat. Mehr zu diesem Thema findest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Gut zu wissen: Verweist die Fluggesellschaft auf die Corona-Pandemie als außergewöhnlichen Umstand, muss sie dir bei einer Annullierung trotzdem mindestens das Ticket erstatten oder eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten.
- Wird ein Flug annulliert, besteht Anspruch auf die Erstattung der Kosten oder Umbuchung auf eine andere Verbindung zum Zielort.
- Informiert die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig über die Absage, kann zudem eine Entschädigung fällig werden. Greift die EU-Fluggastrechteverordnung, gibt es pauschale Entschädigungen je nach Flugstrecke.
- Auch bei “außergewöhnlichen Umständen” muss dir die Airline das Ticket erstatten oder eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Der Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung kann aber entfallen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.