9. Juni 2016, 8:20 Uhr
Mit Bahn, Bus oder Flugzeug Alleinreisende Kinder: Fürsorgepflicht und andere Regeln
Alleinreisende Kinder, die zum Beispiel die Großeltern besuchen, stellen die Erziehungsberechtigten vor eine Herausforderung. Denn die Eltern müssen trotzdem ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und sicherstellen, dass es ihrem Nachwuchs auf der Reise gut geht. Lesen Sie, was Sie über alleinreisende Kinder wissen sollten.
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Elterliche Fürsorgepflicht erfüllen
Die in § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankerte elterliche Fürsorgepflicht besagt, dass die Eltern die Fähigkeiten des Kindes bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Das bedeutet, dass Erziehungsberechtigte je nach Einzelfall entscheiden müssen, ob sie ihrem Kind eine selbstständige Reise zutrauen oder nicht. Anders als auf offiziellen Jugendreisen werden völlig alleinreisende Kinder in der Regel nicht betreut. Sie als Eltern müssen deshalb abwägen, ob zum Beispiel ein Umstieg ihnen schon zuzumuten ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor allem kleineren Kindern einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten und der Zieladresse mitzugeben.
Alleinreisende Kinder in Flugzeug, Bus und Bahn
Auch wenn vor allem die Erfüllung der Fürsorgepflicht maßgeblich ist, müssen Sie sich auch an die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsmittel halten. Zum Beispiel müssen alleinreisende Kinder bei den meisten großen Fluggesellschaften mindestens zwölf Jahre alt sein. Allerdings ist es meist schon für Kinder ab fünf Jahren möglich, allein einen Flug anzutreten. Dann brauchen sie allerdings eine Betreuungsperson, zum Beispiel einen Flugbegleiter. Einen solchen Service bieten viele Fluggesellschaften gegen Aufpreis an. Im Fernbus sind die Bestimmungen dagegen häufig strenger. Je nach Anbieter müssen Kinder zum Beispiel mindestens zehn Jahre alt sein und benötigen eine Vollmacht der Eltern, um allein reisen zu können.
Prüfen Sie also immer vorab die geltenden Bedingungen. Die Bahn bietet einen speziellen Service an, bei dem alleinreisende Kinder gegen einen Aufpreis von geschulten Begleitpersonen auf der Reise betreut werden. Kinder müssen aber mindestens sechs Jahre alt sein, um auf diese Weise allein mit der Bahn fahren zu dürfen.
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