Alleinreisende Kinder: Fürsorgepflicht und andere Regeln. Ein kleines Mädchen sitzt im Zug und guckt aus dem Fenster. madhourse, Fotolia

9. Juni 2016, 8:20 Uhr

Mit Bahn, Bus oder Flugzeug Allein­rei­sen­de Kinder: Für­sor­ge­pflicht und andere Regeln

Alleinreisende Kinder, die zum Beispiel die Großeltern besuchen, stellen die Erziehungsberechtigten vor eine Herausforderung. Denn die Eltern müssen trotzdem ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und sicherstellen, dass es ihrem Nachwuchs auf der Reise gut geht. Lesen Sie, was Sie über alleinreisende Kinder wissen sollten.

Mit uns sind Sie auch unterwegs immer bestens abgesichert. >>

Elter­li­che Für­sor­ge­pflicht erfüllen

Die in § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankerte elterliche Fürsorgepflicht besagt, dass die Eltern die Fähigkeiten des Kindes bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Das bedeutet, dass Erziehungsberechtigte je nach Einzelfall entscheiden müssen, ob sie ihrem Kind eine selbstständige Reise zutrauen oder nicht. Anders als auf offiziellen Jugendreisen werden völlig alleinreisende Kinder in der Regel nicht betreut. Sie als Eltern müssen deshalb abwägen, ob zum Beispiel ein Umstieg ihnen schon zuzumuten ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor allem kleineren Kindern einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten und der Zieladresse mitzugeben.

Advocard-PrivatrechtsschutzAllein­rei­sen­de Kinder in Flugzeug, Bus und Bahn

Auch wenn vor allem die Erfüllung der Fürsorgepflicht maßgeblich ist, müssen Sie sich auch an die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsmittel halten. Zum Beispiel müssen alleinreisende Kinder bei den meisten großen Fluggesellschaften mindestens zwölf Jahre alt sein. Allerdings ist es meist schon für Kinder ab fünf Jahren möglich, allein einen Flug anzutreten. Dann brauchen sie allerdings eine Betreuungsperson, zum Beispiel einen Flugbegleiter. Einen solchen Service bieten viele Fluggesellschaften gegen Aufpreis an. Im Fernbus sind die Bestimmungen dagegen häufig strenger. Je nach Anbieter müssen Kinder zum Beispiel mindestens zehn Jahre alt sein und benötigen eine Vollmacht der Eltern, um allein reisen zu können.

Prüfen Sie also immer vorab die geltenden Bedingungen. Die Bahn bietet einen speziellen Service an, bei dem alleinreisende Kinder gegen einen Aufpreis von geschulten Begleitpersonen auf der Reise betreut werden. Kinder müssen aber mindestens sechs Jahre alt sein, um auf diese Weise allein mit der Bahn fahren zu dürfen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.