Elektronische Patientenakte: So funktioniert die ePA © iStock.com/seb_ra

19. November 2024, 16:30 Uhr

So geht‘s richtig Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te ePA: Wichtiges zu Fristen und Widerspruch

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es dir und berechtigten Gesundheitsdiensten, schnell auf deine medizinischen Daten zuzugreifen. So kannst du jederzeit die passende Behandlung erhalten – unabhängig davon, wo du gerade bist. Wie die ePA funktioniert, wie es mit Datenschutz aussieht und ob du Widerspruch einlegen kannst, liest du hier.

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Was ist die elek­tro­ni­sche Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Röntgenbilder, Impfnachweise und Medikationspläne digital speichern und sicher verfügbar machen. Patientendaten, die bisher oftmals uneinheitlich in verschiedenen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken vorlagen, werden in der ePA gebündelt und sind so bei Bedarf schnell zugänglich.

Patienten können ihre Daten in der elektronische Patientenakte auch selbst einsehen und entscheiden, welche Informationen sie mit Ärzten oder Apotheken teilen möchten. Besonders vorteilhaft ist die zentrale Verfügbarkeit, die die Transparenz und Qualität der Gesundheitsversorgung erhöht.

Dadurch können sich Ärzte etwa über vorherige Behandlungen oder Wechselwirkungen der vom Patienten eingenommenen Medikamente informieren und Doppeluntersuchungen vermeiden. Außerdem hast du selbst immer Zugriff auf deine Befunde und weißt, wie es um deine Gesundheit bestellt ist.

Info

Die ePA gibt es seit 2021 – was ist jetzt neu?

Die elektronische Patientenakte existiert in Deutschland seit 2021, doch ihre Nutzung musste bisher aktiv angefordert werden. Ab dem 15. Januar 2025 wird im Zuge des Digitalgesetzes (DigiG) die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, es sei denn, Patienten lehnen die Nutzung aktiv ab (sogenanntes Opt-Out).

Die Verfügbarkeit der ePA erfolgt schrittweise: In den ersten Wochen wird die ePA nur in bestimmten Modellregionen wie Hamburg oder Franken nutzbar sein, ab Anfang März 2025 deutschlandweit. Von Anfang an integriert sind Medikationslisten sowie Arzt- und Befundberichte. Im Sommer 2025 wird der digitale Medikationsprozess eingebunden, Anfang 2026 die Laborbefunde.

Wie bekomme ich Zugriff auf meine elek­tro­ni­sche Patientenakte?

Um auf die ePA zuzugreifen, benötigst du ein Smartphone, ein Tablet oder einen PC mit Internetzugang sowie eine spezielle ePA-App von deiner Krankenkasse. Über diese App – oder deren Desktop-Version – kannst du dich mit deiner elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN registrieren. Alternativ ist auch die Identifizierung per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich.

In der App kannst du deine Gesundheitsdaten einsehen und entscheiden, welche Ärzte oder Apotheken auf bestimmte Dokumente zugreifen dürfen. Dadurch behältst du stets die Kontrolle über deine Daten und kannst selbst entscheiden, ob und welche Informationen geteilt werden.

Für diejenigen, die kein internetfähiges Gerät besitzen, gibt es alternative Lösungen: Krankenkassen bieten beispielsweise Unterstützung an, und Arztpraxen oder Apotheken können ebenfalls dabei helfen, die ePA zu verwalten.

iStock.com/BenAkiba

Welche medi­zi­ni­schen Daten werden in der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te gespeichert?

In der ePA können eine Vielzahl an Gesundheitsdaten gespeichert werden, die dir und deinem Arzt helfen können, schnell einen Überblick über deine Krankengeschichte zu bekommen:

  • Befunde und Diagnosen: Alle Diagnosen und Unter­su­chungs­er­geb­nis­se können in der ePA gespei­chert werden, sodass Ärzte einen voll­stän­di­gen Überblick erhalten.
  • Medi­ka­men­ten­plä­ne: Dein Medi­ka­ti­ons­plan kann hin­ter­legt werden, sodass Dop­pel­me­di­ka­tio­nen oder Wech­sel­wir­kun­gen ver­hin­dert werden können.
  • Impfungen und Allergien: Dein Impf­sta­tus und bekannte Allergien sind jederzeit abrufbar.

Alle früheren Untersuchungsergebnisse und Diagnosen sind direkt abrufbar. Das verbessert nicht nur die Behandlung, sondern spart auch Zeit, da Ärzte direkt auf Informationen zurückgreifen können, die ansonsten mühsam zusammengesucht werden müssten.

Dadurch ist eine umfassendere, durchgängige Betreuung möglich. Fehler und Verzögerungen in der Behandlung können reduziert werden, was die Qualität der Versorgung verbessert.

Info

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te für Privatversicherte

Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten, dürfen aber eigenständig entsprechende Angebote machen. Damit haben Privatversicherte weiterhin die Wahl, ob sie eine elektronische Patientenakte nutzen möchten – je nach Angebot ihres Versicherers.

Daten­schutz bei der ePA: Welche Rechte haben Versicherte?

Versicherte haben die Kontrolle darüber, ob und wie sie die ePA nutzen wollen:

  • Kontrolle über die Daten­frei­ga­be: Du kannst selbst ent­schei­den, welche Ärzte und Apotheken auf deine Daten zugreifen dürfen.
  • Zugriffs­ver­wal­tung: Die ePA gibt dir die Mög­lich­keit, die Zugriffs­rech­te für bestimmte Daten oder Zeiträume einzuschränken.
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Außerdem hast du die Möglichkeit zum sogenannten Opt-Out: Willst du überhaupt nicht, dass für dich eine ePA erstellt wird, kannst du innerhalb von sechs Wochen, nachdem deine Krankenkasse dich über die elektronische Patientenakte informiert hat, der Erstellung widersprechen. Falls du die Frist verpasst hast und die ePA eingerichtet wurde, hast du die Möglichkeit, auch später jederzeit den Zugriff auf deine ePA zu verweigern oder einzelne Daten zu sperren.

Hinzu kommen umfassende Verschlüsselungsmaßnahmen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Der Zugriff auf die Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten, und sensible Gesundheitsinformationen werden gezielt vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Info

Werden meine Gesund­heits­da­ten zur Forschung offengelegt?

Ab 2025 ist geplant, dass die Gesundheitsdaten automatisch zur Forschung genutzt werden können – allerdings in pseudonymisierter Form. Dabei bleiben persönliche Identifikationsmerkmale verborgen, um Datenschutz zu gewährleisten und dennoch medizinischen Fortschritt zu fördern. Wenn du das nicht möchtest, kannst du der Datennutzung der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken jederzeit widersprechen.

© iStock.com/andrei_r

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te: Vor- und Nachteile

Die ePA fördert eine schnellere, sicherere und effizientere medizinische Betreuung, indem wichtige Informationen jederzeit verfügbar sind. Für Patienten bedeutet das eine bessere medizinische Nachverfolgung und individuellere Betreuung. Auch für Ärzte ist die ePA eine Entlastung, da sie Diagnosen besser nachvollziehen und Behandlungen besser planen können.

Gleichzeitig gibt es auch Kritik an der elektronischen Patientenakte, deren Einführung eine Herausforderung für den Datenschutz ist. Ein weiteres Problem ist die technische Umsetzung, da die ePA zu Beginn nur unvollständig befüllt wird und die vollständige Integration in die Praxisabläufe ein Problem darstellen könnte.

FAQ

  • Was ist die elek­tro­ni­sche Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Version der Gesundheitsakte eines Patienten, die medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde und Medikationen an einem zentralen Ort speichert und diese für den Patienten sowie berechtigte Mediziner zugänglich macht.

  • Ab wann ist die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te Pflicht? 

Ab dem 1. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, wobei Patienten im Voraus, aber auch nach der Erstellung der elektronischen Patientenakte die Möglichkeit zum Widerspruch haben.

  • Wie funk­tio­niert die elek­tro­ni­sche Patientenakte? 

Die ePA ist über eine App oder ein sicheres Online-Portal zugänglich, auf das autorisierte Ärzte relevante Gesundheitsdaten hochladen können, die vom Patienten und medizinischen Fachkräften dann jederzeit eingesehen werden können.

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