Mann in Wanderkleidung und mit Rucksack sitzt auf Stein in Gebirge und genießt Aussicht über Berge und Wasser © iStock.com/lzf

12. März 2026, 14:56 Uhr

So geht’s richtig Lebens­ar­beits­zeit­kon­to: Defi­ni­ti­on, Beispiele und Nachteile

Ein paar Jahre auf etwas Gehalt verzichten und dann ein ganzes Jahr bezahlt eine Auszeit nehmen – das hört sich für viele Arbeitnehmende nach einem guten Deal an. Möglich macht dies ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto (LAK). Doch wie genau funktioniert das und welche Nachteile bringt es mit sich? Das erfährst du in diesem Beitrag.

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Defi­ni­ti­on und Gesetz: Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?

Das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto (LAK) wird oft auch als Zeitwertkonto oder Langzeitkonto bezeichnet. Du kannst es nutzen, um deine Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten. Das heißt konkret: Du kannst über Jahre hinweg Arbeitszeit oder Entgeltbestandteile ansparen, um irgendwann später eine bezahlte Freistellungsphase von der Arbeit geltend zu machen.

Im Gegensatz zu manchen Beamtengruppen hast du als Angestellter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Grundsätzlich handelt es sich beim LAK nämlich um eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, ähnlich einem Corporate Benefit wie dem Deutschlandticket als Jobticket.

Dein Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, dir ein LAK anzubieten. Ausnahmen gibt es jedoch im öffentlichen Dienst bzw. in einigen Branchen, in denen Tarifverträge gelten. Das ist zum Beispiel oft in der Chemie-, Metall- oder Elektroindustrie der Fall. Hier enthalten viele Tarifverträge Regeln zu Langzeitkonten, um den Arbeitnehmenden einen Anspruch auf ein LAK zu sichern.

Übrigens: Das Lebensarbeitszeitkonto sollte nicht mit dem normalen Arbeitszeitkonto verwechselt werden. Mehr zum Arbeitszeitkonto liest du hier.

INFO

Lebensarbeitszeitkonto im öffentlichen Dienst und für Beamte

Ein Lebensarbeitszeitkonto im öffentlichen Dienst (z. B. gemäß TVöD) ist nicht unüblich, etwa bei Lehrkräften. In Hessen ist ein LAK für Lehrkräfte verpflichtend. Lehrer und Lehrerinnen können hier zum Beispiel eine Stunde mehr pro Woche arbeiten und diese Überstunde auf ihr LAK „einzahlen“. Auch in Baden-Württemberg gibt es LAK-Regelungen für Beamte, um etwa einen flexibleren Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.

Wichtig ist allerdings: Im Gegensatz zur Privatwirtschaft können die Guthaben auf Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst nicht so einfach von einem Arbeitgeber zum anderen mitgenommen oder ausbezahlt werden. Teilweise verfallen die Guthaben sogar, wenn keine Übernahme durch den neuen Arbeitgeber erfolgt.

So funk­tio­niert das Lebensarbeitszeitkonto

Das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert wie ein Sparkonto:

  • Anspar­pha­se: Du zahlst Entgelt oder Arbeits­zeit in dein LAK ein – etwa Über­stun­den, nicht genutzte Urlaubs­ta­ge, Bonus­zah­lun­gen wie Weih­nachts­geld und Urlaubs­geld oder aber Teile deines Bruttogehalts.
  • Wert­gut­ha­ben: Die „ein­ge­zahl­ten“ Zeiten werden zusammen mit ein­ge­zahl­ten Geld­be­trä­gen in einen Gesamt-Geldwert umge­rech­net. Es entsteht also eine Art Guthaben, das während der Anspar­zeit steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei ist.
  • Ent­nah­me­pha­se: Der ange­spar­te Geldwert wird während deiner Frei­stel­lung von der Arbeit dazu genutzt, das reguläre Gehalt weiterhin auszuzahlen.

Da das Lebensarbeitszeitkonto eine freiwillige Leistung deines Arbeitsgebers ist, müssen die Rahmenbedingungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber ausgehandelt werden – etwa die Konditionen der Ansparphase. Mehr dazu liest du weiter unten.

© iStock.com/Kateryna Mukhina

Vorteile und Nachteile eines LAK für Arbeitnehmende

Ein LAK lohnt sich dann besonders für dich, wenn du dir mehr Flexibilität wünschst. Doch so verlockend sich eine bezahlte Freistellung vom Beruf anhört: Du solltest nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile gut bedenken.

Dann ist ein Lebensarbeitszeitkonto sinnvoll:

  • Finan­zier­te Auszeiten: Du wünschst dir schon länger ein Sab­ba­ti­cal, planst mit einer ver­län­ger­ten Eltern­zeit oder aber kal­ku­lierst früher oder später eine Pfle­ge­zeit für Ange­hö­ri­ge ein.
  • Früher in Rente gehen: Du plan­stei­nen flie­ßen­den Übergang in die Rente und steigst schritt­wei­se aus dem Berufs­le­ben aus, um Ren­ten­ab­schlä­ge zu vermeiden.
  • Steu­er­vor­tei­le: Die Besteue­rung des ange­spar­ten Geldwerts im LAK erfolgt erst bei der Frei­stel­lungs­pha­se. Das kann durch eine mögliche nied­ri­ge­re Steu­er­pro­gres­si­on vor­teil­haft für dich sein.

Trotz der Vorteile hat das LAK auch deutliche Nachteile:

  • Weniger Net­to­ein­kom­men: Während der Anspar­pha­se hast du faktisch weniger Einkommen zur Verfügung. Das solltest du in jedem Fall vorher berück­sich­ti­gen und genau durchrechnen.
  • Verfall des Guthabens: Lässt du dir das Guthaben aus bestimm­ten Gründen vorher auszahlen, ohne dass eine Frei­stel­lung von der Arbeit vorliegt, können hohe Nach­zah­lun­gen bei Steuern und Sozi­al­ver­si­che­run­gen anfallen („Störfall“).
  • Insol­venz­ri­si­ko: Zwar ist dein Arbeit­ge­ber dazu ange­hal­ten, dein Guthaben gegen Insolvenz abzu­si­chern, aller­dings ist dies mit einigem Ver­wal­tungs­auf­wand verbunden.
  • Bindung an Arbeit­ge­ber: Wenn du schon ordent­lich in dein LAK „ein­ge­zahlt“ hast und dann den Arbeit­ge­ber wechseln willst, kann es Probleme geben. Denn die Über­trag­bar­keit eines LAK ist zwar gesetz­lich möglich, aber erfordert oft das Ent­ge­gen­kom­men des neuen Arbeitgebers.

Wichtig zu wissen: Ein sogenannter Störfall kann auch eintreten, wenn du dir dein Wertguthaben nicht aktiv auszahlen lässt. Die Auszahlung des Guthabens kann auch geschehen, wenn du zum Beispiel gekündigt wirst und du das Guthaben nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder es auf die Deutsche Rentenversicherung übertragenkannst.

Oder aber du wirst berufsunfähig und eine spätere Freistellung vom Job wird dadurchunmöglich. In solchen Fällen wird das ausgezahlte Guthaben als Einmalzahlung behandelt und ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Frau liegt lächelnd mit Buch  in Hängematte
© iStock.com/Mario Arango

Lebens­ar­beits­zeit­kon­to als Ange­stell­ter: So gehst du vor

Du möchtest gerne von einem Lebensarbeitszeitkonto profitieren, weißt aber nicht, ob das bei deiner Firma möglich ist?

Dann gehst du am besten wie folgt vor:

  • Rege­lun­gen prüfen: Wirf einen Blick in deinen Arbeits- oder Tarif­ver­trag, ob hier bereits Rege­lun­gen zum LAK getroffen wurden. Du kannst dich auch bei deinem Betriebs­rat erkun­di­gen, ob es dies­be­züg­lich Betriebs­ver­ein­ba­run­gen gibt.
  • Gespräch mit Arbeit­ge­ber: Gibt es bei deiner der­zei­ti­gen Arbeits­stel­le keine Rege­lun­gen zum LAK, wirke auf ein Gespräch mit deinem Arbeit­ge­ber hin. Erkundige dich, ob es Mög­lich­kei­ten für ein LAK gibt, und kläre deine Moti­va­ti­on dahinter.
  • Wert­gut­ha­ben­ver­ein­ba­rung: Stimmt dein Arbeit­ge­ber einem LAK zu, müsst ihr eine aus­drück­li­che schrift­li­che Ver­ein­ba­rung über die Rah­men­be­din­gun­gen treffen. Nur so kann gemäß § 7b Viertes Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB IV) ein Lebens­ar­beits­zeit­kon­to rechts­ver­bind­lich für dich ein­ge­rich­tet werden.
Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Wichtig: Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen – ein LAK ist nur dann gültig, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt. So sicherst du dich ab, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Und das sollte in einer LAK-Vereinbarung enthalten sein:

  • Zweck: Wofür wirst du das Guthaben nutzen (Vor­ru­he­stand, Sab­ba­ti­cal oder anderes)?
  • Ansparung: Was wird genau auf das Konto ein­ge­zahlt (Gehalt, Boni, Überstunden)?
  • Insol­venz­si­che­rung: Erklärt sich dein Arbeit­ge­ber bereit, dein LAK ab einer gewissen Höhe gegen eine Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Betriebes abzusichern?
  • Wert­an­la­ge: Sichert dein Arbeit­ge­ber zu, dass er das Geld wert­ge­si­chert inves­tie­ren wird?

Wichtig: Die oben genannten Punkte müssen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthalten sein, damit dein Lebensarbeitszeitkonto bzw. dein Wertguthaben rechtlich anerkannt wird.

Dein Chef hat dir Zusagen gemacht und hält sich nicht daran? Dann holst du dir am besten anwaltlichen Rat ein.

FAQ

  • Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?

Ein Lebensarbeitszeitkonto (LAK), auch Zeitwertkonto oder Langzeitkonto genannt, ermöglicht es dir, Arbeitszeit oder Entgeltbestandteile anzusparen, um später eine bezahlte Auszeit von der Arbeit zu nehmen.

  • Wie funk­tio­niert ein Lebensarbeitszeitkonto?

Das auf dem Lebensarbeitszeitkonto angesparte Guthaben wird in einen Geldwert umgerechnet, den du dir während der Freistellung von der Arbeit auszahlen lassen kannst. Du bekommst also während der Ansparphase zum Beispiel weniger Nettogehalt, wirst dann während deiner Auszeit aber weiterbezahlt.

  • Habe ich gesetz­li­chen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf ein LAK hast du als Angestellter leider nicht, denn das Konto stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Ausnahmen gibt es bei manchen Beamtengruppen bzw. bei Tarifverträgen in einigen Branchen.

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