
24. August 2015, 15:38 Uhr
Wenn die Seele krank ist Krankschreibung: Was Burnout-Patienten wissen sollten
Wie bei jeder anderen Erkrankung ist die Krankschreibung auch für Burnout-Patienten Pflicht – in einigen Fällen schon ab dem ersten Tag, an dem der betreffende Arbeitnehmer seiner Arbeit fernbleibt. Doch müssen Menschen, die wegen mentaler Überlastung krankgeschrieben wurden, ihrem Arbeitgeber auch den genauen Grund ihres Fernbleibens erklären? Tipp: Bei Problemen mit dem Chef, weiß ein Arbeitsrechts-Experte guten Rat.
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Grund der Erkrankung ist Privatsache
Krank ist krank. Dabei ist es ganz egal, ob eine seelische Erkrankung oder ein Schnupfen schuld daran ist, dass die Arbeit vorübergehend nicht erledigt werden kann. Doch wird eine Krankschreibung wegen Burnout in der Firma eingereicht, sorgen sich viele Patienten nicht nur um die eigene Gesundheit, sondern auch um ihren Job. Denn die Diagnose Burnout bedeutet häufig lange Fehlzeiten.
Die Art der Erkrankung geht den Arbeitgeber nichts an – es sei denn, sie ist von betrieblicher Bedeutung. Die Burnout-Erkrankung sollte nicht direkt erwähnt werden. So vermeiden erkrankte Arbeitnehmer, dass diese Information unter Umständen zum Beispiel in einem Kündigungsschutzprozess gegen sie verwendet wird. Übrigens: Eine Antwort auf die Frage, wann eine Kündigung wegen Krankheit rechtens ist, gibt es hier.
Nach Krankschreibung wegen Burnout müssen sich Patienten vorerst nicht sorgen
Im deutschen Arbeitsrecht sind Langzeiterkrankte anderthalb Jahre lang in ihrem Job und finanziell über Lohnfortzahlung und Krankengeld versorgt. Die ersten sechs Wochen nach Krankmeldung ist der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge zuständig. Anschließend springt die Krankenkasse ein.
Egal, wie lange die Krankschreibung für eine Burnout-Erkrankung gilt, Arbeitnehmer sollten die Zeit in jedem Fall nutzen, um ihre Krankheit und die notwendigen medizinischen Maßnahmen ganz ihrer Situation entsprechend anzugehen. Tipp: Wer länger wegen einer seelischen Erkrankung krankgeschrieben ist, erhält hier weitere Informationen darüber, was während der Krankschreibung erlaubt ist.
Exkurs: Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen gegen Burnout-Erkrankungen
Die Zahl der seelischen Erkrankungen nimmt angesichts steigender Arbeitsbelastung in den Unternehmen immer weiter zu. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, hat der Gesetzgeber im Sommer 2013 die Paragrafen 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) novelliert. Zielten gesetzliche arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen bislang vor allem auf die physische Gesundheit ab, wurden nun auch die psychischen Belastungen mit aufgenommen.
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