Junge Frau in Anzug sitzt mit altem Paar auf dem Sofa und schreibt auf einem Dokument © iStock.com/skynesher

22. April 2026, 14:48 Uhr

So geht’s richtig Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge: Wichtiges zu Arbeit­ge­ber­zu­schuss, Steuer und Kündigung

Die gesetzliche Rente allein reicht für viele Menschen im Alter nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine betriebliche Altersvorsorge kann diese Lücke schließen. Sie wird über den Arbeitgeber abgeschlossen und ist häufig steuerlich gefördert. Doch wie funktioniert sie genau – und welche Rechte haben Beschäftigte? Das erklären wir dir hier.

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Was ist die betrieb­li­che Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Form der Altersabsicherung, die über das Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann – je nach Ausgestaltung – nicht nur die Altersrente, sondern auch Leistungen bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene umfassen.

Die Beiträge für die bAV werden meist durch eine Entgeltumwandlung gemäß § 1a Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) eingezahlt. Das heißt, dabei wird ein Teil deines Bruttogehalts direkt in die bAV-Kasse eingezahlt, aus der später dann eine sogenannte Betriebsrente an dich ausgezahlt wird.

INFO

Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge oder Betriebs­ren­te: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, meinen aber unterschiedliche Phasen:

  • Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge: Das meint die „Anspar­pha­se“ für die zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge während der Erwerbstätigkeit.
  • Betriebs­ren­te: Das meint die „Aus­zahl­pha­se“ dieser ange­spar­ten Leis­tun­gen im Ruhestand.

Deshalb ist eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Arbeit­neh­mer interessant

Gerade weil sich das Rentenniveau langfristig verändert, soll die bAV die gesetzliche Rente ergänzen und dir dabei helfen, Versorgungslücken im Alter zu schließen.

Typische Vorteile sind:

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss: Viele Arbeit­ge­ber betei­li­gen sich an den Beiträgen oder finan­zie­ren die bAV vollständig.
  • Steuer- und Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis: Beiträge werden direkt vom Brut­to­ge­halt abgezogen und sind innerhalb bestimm­ter Grenzen begüns­tigt. Die Beiträge können in der Anspar­pha­se z. B. steu­er­frei sein. Mehr dazu liest du weiter unten.
  • Güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen: Durch Grup­pen­ver­trä­ge, die der Arbeit­ge­ber abschließt, sind die Kosten oft niedriger als bei privaten Vorsorgelösungen.

Gut zu wissen: Die bAV lohnt sich besonders dann, wenn der Zuschuss deines Arbeitgebers höher ist als die Gebühren der Versicherung, sonst bleibt von deinem Steuervorteil am Ende nichts übrig. Bedenke auch: Dein Nettoeinkommen sinkt zwar während der Ansparphase meist weniger stark, aber deine gesetzliche Rente kann später geringer ausfallen.

Junge Frau umarmt ältere Frau von hinten vor einem Laptop
© iStock.com/DMP

So funk­tio­niert die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge im Arbeitsverhältnis

Die Finanzierung der bAV kann unterschiedlich aussehen:

  • Arbeit­ge­ber­fi­nan­ziert: Der Arbeit­ge­ber zahlt zusätz­lich zu deinem Gehalt alle Beiträge, wodurch du ohne eigene Ein­zah­lun­gen eine spätere Betriebs­ren­te aufbaust.
  • Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­fi­nan­ziert: Du zahlst per Ent­gelt­um­wand­lung in die Kasse ein und erhältst zusätz­lich einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.

Die Organisation der bAV übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Er entscheidet auch über den Anbieter und den sogenannten Durchführungsweg. Typische Varianten sind:

  • Direkt­ver­si­che­rung: Der Arbeit­ge­ber schließt für dich eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung bei einem externen Ver­si­che­rer ab, in die die Beiträge ein­ge­zahlt werden.
  • Pen­si­ons­kas­se: Die Beiträge fließen in eine rechtlich selbst­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, die ähnlich wie eine Ver­si­che­rung orga­ni­siert ist und später die Rente auszahlt.
  • Pen­si­ons­fonds: Die Alters­vor­sor­ge wird über einen Fonds orga­ni­siert, der chan­cen­ori­en­tier­ter inves­tie­ren darf, dafür aber auch stärkeren Schwan­kun­gen unter­lie­gen kann.
  • Direkt­zu­sa­ge: Der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sich, die spätere Betriebs­ren­te direkt aus dem Unter­neh­mens­ver­mö­gen zu zahlen.
  • Unter­stüt­zungs­kas­se: Die Ver­sor­gung läuft über eine externe Ein­rich­tung, die die Beiträge verwaltet, während dein Anspruch rechtlich gegenüber dem Arbeit­ge­ber besteht.

Wenn du dich informieren willst, sind Personalabteilung, Betriebsrat oder dein Arbeitgeber selbst die ersten Ansprechpartner.

Arbeit­ge­ber­zu­schuss: Was Beschäf­tig­te wirklich verlangen können

Seit der Reform des Betriebsrentenrechts 2022 gilt: Soweit der Arbeitgeber durch das Modell der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge für dich einspart, muss er nach § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten.

Dieser Zuschuss ist jedoch nur das gesetzliche Minimum. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr: Hier lohnt sich Nachfragen oder Verhandeln. Für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Regelung laut § 26a BetrAVG ebenso.

INFO

Gibt es einen gesetz­li­chen Anspruch auf betrieb­li­che Altersvorsorge?

Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf eine vollständig arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben jedoch nach § 1a BetrAVG das Recht, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dein Arbeitgeber ist also verpflichtet, dir diese Möglichkeit zu bieten und die Durchführung im Betrieb sicherzustellen.

Welche konkrete Ausgestaltung der bAV gilt, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Unternehmen ab. Nach § 19 BetrAVG können etwa Tarifverträge von gesetzlichen Regelungen abweichen und eigene Regelungen zur Finanzierung und Durchführung treffen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen aus dem Jahr 2024 zudem klargestellt, dass tarifvertragliche Regelungen von der gesetzlichen Zuschusspflicht abweichen können (3 AZR 285/23, 286/23 und 287/23).

Beiträge, Berech­nung und Steuern: Was vom Gehalt in die bAV fließt

Wie attraktiv deine bAV ist, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner Beitragshöhe, dem Zuschuss deines Arbeitgebers, den Kosten des Vertrags und der späteren steuerlichen Belastung bei Auszahlung der Betriebsrente. Wie viel du also von deinem Bruttogehalt für die bAV investierst, solltest du gut überlegen.

Um die staatliche Förderung optimal zu nutzen, solltest du zwei zentrale Höchstgrenzen beachten. Sie orientieren sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die regelmäßig angepasst wird. Das ist der maximale Bruttolohn, von dem Sozialabgaben abgezogen wird.

  • Bis zu 644 Euro monatlich (acht Prozent der Grenze) sind nach § 3 Nr. 63 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) steuerfrei.
  • Bis zu 322 Euro monatlich (vier Prozent der Grenze) bleiben für dich komplett frei von Sozi­al­ab­ga­ben, sodass du hier auch keine Beiträge zur Renten- oder Kran­ken­kas­se zahlst.

Das wirkt sich direkt auf dein Konto aus: Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Dadurch sinkt dein Netto-Gehalt nicht um den vollen Sparbetrag, sondern nur um den Teil, der nach Abzug der gesparten Steuern und Abgaben übrigbleibt.

Gleichzeitig gilt jedoch:

  • Die spätere Betriebs­ren­te wird voll­stän­dig ver­steu­ert.
  • Die gesetz­li­che Rente fällt niedriger aus.

Zusätzlich können im Alter dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente anfallen, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden. Eine bAV lohnt sich also erst dann, wenn du trotz aller Abzüge bei der Auszahlung noch ein „Plus“ machst. Am besten lässt du dich dazu beraten.

Älteres Paar spaziert Hand in Hand an einem Strand am Meer bei Abendsonne
© iStock.com/dmbaker

Kündigen, pausieren, mitnehmen oder auszahlen lassen: Was später mit der bAV passiert

Eine betriebliche Altersvorsorge ist langfristig angelegt. Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Wenn du die Beiträge jedoch einmal nicht mehr leisten willst, gibt es aber Alternativen:

  • Bei­trags­frei­stel­lung: Dein Vertrag läuft weiter, aber du zahlst nichts mehr ein.
  • Redu­zie­rung der Beiträge: Du senkst deine monat­li­che Sparrate auf einen kleineren Betrag.
  • Ruhen­las­sen des Vertrags: Du pausierst die Zahlungen für einen gewissen Zeitraum.

Gut zu wissen: Beim Jobwechsel bleiben bereits erworbene Ansprüche aus eigener Entgeltumwandlung grundsätzlich erhalten: Sie sind sofort „unverfallbar“, sie verfallen also nicht. Auch Arbeitgeberanteile bleiben in der Regel bestehen, sofern sie unverfallbar sind. Du hast zudem oft die Möglichkeit, dein Guthaben zum neuen Arbeitgeber zu übertragen, auch wenn dies nicht immer einfach oder kostenfrei ist.

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Bei Beiträgen, die rein arbeitgeberfinanziert sind, bleibt dein Anspruch bei einem Jobwechsel hingegen nur unter bestimmten Bedingungen bestehen:

  • Ver­sor­gungs­zu­sa­gen zur bAV ab 2018: Wenn du drei Jahre bei deinem bis­he­ri­gen Unter­neh­men gear­bei­tet hast und min­des­tens 21 Jahre alt bist
  • Ver­sor­gungs­zu­sa­gen vor 2018: Wenn du fünf Jahre bei deinem bis­he­ri­gen Unter­neh­men gear­bei­tet hast und min­des­tens 25 Jahre alt bist

Die Auszahlung deiner Betriebsrente erfolgt meist erst zum Renteneintritt – entweder als monatliche Rente oder teilweise auch als Einmalbetrag. Nur bei sehr kleinen angesparten Beträgen kann eine frühere Abfindung infrage kommen.

FAQ

  • Wie funk­tio­niert betrieb­li­che Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlt entweder dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt einen Beitrag für dich in eine bAV-Kasse ein oder aber du entscheidest dich, einen Teil deines Bruttolohns über Entgeltumwandlung in eine Vorsorgekasse einzuzahlen und dein Arbeitgeber bezuschusst das. Später wird dir dann aus dieser Kasse eine Betriebsrente ausgezahlt.

  • Wie viel zahlt der Arbeit­ge­ber zur betrieb­li­chen Altersvorsorge?

Das ist unterschiedlich: Er ist bei einer Entgeltumwandlung in der Regel gesetzlich verpflichtet, sich mit mindestens 15 Prozent zu beteiligen, oder er zahlt freiwillig mehr.

  • Wie wird betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge versteuert?

In der Ansparphase sind Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und teilweise sozialabgabenfrei, während die spätere Betriebsrente im Ruhestand in der Regel voll zu versteuern ist und kranken- sowie pflegeversicherungspflichtig sein kann.

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