Namensrecht: Ein Brautpaar unterschreibt die Hochzeitsurkunde. satura_, Fotolia

5. Februar 2016, 10:58 Uhr

Wichtige Entscheidung Namens­recht: Recht­li­ches zum Ehe- und Familiennamen

Familien haben häufig einen gemeinsamen Familiennamen, das muss aber nicht immer so sein. Bei der Eheschließung haben Paare verschiedene Wahlmöglichkeiten darüber, welcher Ehename es werden soll. Das Namensrecht verbietet aber auch einige Varianten. Lesen Sie, was rechtlich zu beachten ist, wenn Sie Ihre Wahl treffen.

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Welcher Name kann der Ehename werden?

Mittlerweile sind Ehepaare nicht mehr verpflichtet, einen gemeinsamen Namen zu führen. Die Eheleute können also auch jeweils ihren Geburtsnamen beziehungsweise ihren bisherigen Namen behalten. Geregelt ist das Namensrecht für die Ehe in § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort ist festgelegt, dass entweder der Name des Mannes oder der der Frau zum gemeinsamen Ehenamen werden kann. Die Erklärung darüber erfolgt bei der Eheschließung, sie lässt sich aber auch später noch abgeben, wenn sie öffentlich beglaubigt wird. Falls ein Partner verstirbt oder es zu einer Scheidung kommt, bleibt der Ehename bestehen, der Ehegatte kann aber auch durch eine Erklärung beim Standesamt wieder seinen früheren Namen annehmen. Der Partner, dessen Name nicht als Ehename gewählt wurde, kann sich für einen Doppelnamen entscheiden und seinen bisherigen Namen anfügen. Die Reihenfolge ist dabei nicht vorgegeben. Allerdings dürfen nicht beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Inzwischen ist es übrigens auch erlaubt, den Namen eines verstorbenen oder geschiedenen ehemaligen Ehepartners als neuen Ehenamen zu wählen. Die namensrechtlichen Bestimmungen gelten sowohl für Ehen als auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

PrivatrechtsschutzWas das Namens­recht für den Fami­li­en­na­men vorgibt

Wenn ein Kind geboren wird, erhält es den Ehenamen als Familiennamen. Auch wenn einer der Elternteile einen Doppelnamen trägt, wird nur der Ehename zum Familiennamen. Falls die Eltern jeweils ihre Namen behalten haben und so kein gemeinsamer Ehename existiert, müssen sie sich innerhalb von einem Monat nach der Geburt entscheiden, welchen Nachnamen das Kind tragen soll. Ein Doppelname ist auch hier nicht zulässig. Die Entscheidung der Eltern gilt für alle folgenden Kinder. Es ist also nicht möglich, dass Geschwister aus derselben Ehe unterschiedliche Namen tragen.

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