Was ist eine Pauschalreise? Definition und rechtliche Bedeutung © iStock.com/Olesia Bekh

11. Mai 2022, 10:52 Uhr

Darf ich eigentlich? Was ist eine Pau­schal­rei­se? Defi­ni­ti­on und recht­li­che Bedeutung

Dein Hotelzimmer ist mangelhaft und du willst den Reisepreis mindern? Dann stehen deine Chancen gut, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du auf Extrakosten und Frust sitzenbleibst. Aber warum ist das so? Was eine Pauschalreise ausmacht und welche Rechte dir als Pauschalurlauber zustehen, erfährst du hier.

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Defi­ni­ti­on: Was bedeutet Pauschalreise?

Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, können gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) besondere Rechte und Ansprüche geltend machen. 2018 haben sich in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zu Pauschalreisen geändert. Hintergrund hierfür war das vereinheitlichte EU-Pauschalreiserecht. So wurden beispielsweise die Rechte von Pauschalurlaubern auch gegenüber Online-Reiseanbietern gestärkt.

Rechtlich abzugrenzen ist eine Pauschalreise nicht nur von der Individualreise, sondern auch von der sogenannten verbundenen Reiseleistung. Mehr dazu weiter unten.

Eine Pauschalreise muss gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie umfasst die kom­bi­nier­te Buchung von min­des­tens zwei Haupt­rei­se­leis­tun­gen, wie etwa Flug und Hotelzimmer.
  • Oder eine der genannten Haupt­leis­tun­gen wird zusammen mit einer anderen tou­ris­ti­schen Leistung gebucht, deren Preis 25 Prozent der gesamten Rei­se­kos­ten ausmacht, wie etwa ein Tourguide vor Ort.

Wichtiges Merkmal: Bei einer Pauschalreise zahlst du einen Gesamtreisepreis. Die Kosten der Einzelleistungen werden also zusammen abgebucht und nicht separat voneinander. Dein Vertragspartner und damit auch zentraler Ansprechpartner bei Problemen ist in diesem Fall der Reiseveranstalter und nicht beispielsweise das Hotelmanagement vor Ort.

Gut zu wissen: Auch aus verbundenen Onlinebuchungen kann eine Pauschalreise entstehen. Beispiel: Du buchst einen Flug über eine Flugbörse. Diese bietet nach der Flugbuchung einen Link zu einem Hotel am Zielort an und überträgt deine Daten dorthin. Buchst du nun innerhalb von 24 Stunden über diesen Link ein Hotel, hast du eine Pauschalreise erworben. Reiseveranstalter und damit dein Ansprechpartner ist dann die Flugbörse, da sie vom Anbieter zum Reiseveranstalter wird.

Tages­aus­flug und Indi­vi­du­al­rei­se: Was nicht als Pau­schal­rei­se gilt

Bei einer Individualreise ...

  • buchst du einzelne Rei­se­leis­tun­gen getrennt von­ein­an­der direkt beim Leis­tungs­er­brin­ger und orga­ni­sierst den Rei­se­ab­lauf selbst.
  • besteht ein Rechts­ver­hält­nis jeweils direkt zu den Leis­tungs­er­brin­gern – zum Beispiel Flug­ge­sell­schaft, Hotel­be­trei­ber oder Autovermietung.
  • musst du als Reisender deine Ansprüche direkt beim Leis­tungs­er­brin­ger anmelden und versuchen, dein Recht durchzusetzen.

Bei einer verbundenen Reiseleistung ...

  • bezahlst du über einen Rei­se­an­bie­ter gebuchte Leis­tun­gen für ein und dieselbe Reise getrennt von­ein­an­der. Dabei müssen beide Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
  • gehst du trotz Buchung über einen Rei­se­an­bie­ter ein Rechts­ver­hält­nis mit dem jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger ein, ähnlich wie bei der Indi­vi­du­al­rei­se. Du musst dich bei Mängeln also mit der Flug­ge­sell­schaft oder dem Hotel­ma­nage­ment selbst in Ver­bin­dung setzen.
  • muss dir der Rei­se­ver­mitt­ler für die einzeln gebuchten Leis­tun­gen jedoch einen Siche­rungs­schein aus­stel­len, der Schutz etwa im Insol­venz­fall des Leis­tungs­er­brin­gers bietet. Das gilt für Rei­se­bü­ros genauso wie für Online-Rei­se­por­ta­le. Ebenso muss dich der Rei­se­an­bie­ter darüber aufklären, ob du eine Pau­schal­rei­se oder eine ver­bun­de­ne Rei­se­leis­tung erworben hast.

Bei einer Tagesreise ...

  • über­stei­gen die Gesamt­kos­ten im Regelfall nicht die Grenze von 500 Euro Rei­se­kos­ten pro Person. Daher gelten Tages­aus­flü­ge im sel­tens­ten Fall als Pauschalreise.
Paar sitzt glücklich im Gras und betrachtet die Berglandschaft.
© iStock.com/Danilo Andjus

Stor­nie­ren und Erstat­tung: Diese Rechte hast du als Pauschalurlauber

Pauschalurlauber genießen seit 2018 erweiterte Rechte:

Frist zur Mängelanzeige beträgt zwei Jahre

Fallen dir während deiner Pauschalreise sogenannte Reisemängel wie Schimmel im Hotelzimmer oder Lärmbelästigung auf, solltest du diese noch vor Ort an deinen Reiseveranstalter melden. Du hast dann ab Rückkunft zwei Jahre lang Zeit, deine Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Mehr zu den Regelungen erfährst du auf unserer Themenseite „Reisemängel”.

Recht auf Rückerstattung bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Du hast eine Reise bei einem Veranstalter gebucht, doch dieser meldet kurz vorher Insolvenz an? Als Pauschalurlauber bist du auf der sicheren Seite. Denn in so einem Fall kannst du die Reise stornieren und bekommst den Reisepreis zurückerstattet. Solltest du bereits im Urlaub sein und um deinen Rückflug bangen, heißt es: aufatmen. Denn Pauschalurlauber haben unbedingten Anspruch auf Beförderung vom Urlaubsort zurück in die Heimat.

Pau­schal­rei­se kos­ten­frei stor­nie­ren bei Preiserhöhung?

Seit 2018 können Pauschalurlauber eine bereits gebuchte Reise wegen nachträglicher Preiserhöhung nur noch dann kostenfrei stornieren, wenn die Steigerung mindestens acht Prozent beträgt. Und: Die Erhöhung kann noch bis zu 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Innerhalb dieser kurzen Frist wird es für Urlauber schwer, eine günstigere Alternative zu ihren eigentlichen Reiseplänen zu finden. Erhöht dein Reiseanbieter also einen Monat vor deiner Reise die Preise aufgrund von gestiegenen Treibstoffpreisen oder geänderten Wechselkursen, und die Steigerung liegt unter 8 Prozent, so musst du das zähneknirschend akzeptieren. Andernfalls fallen bei Stornierung Kosten an.

Kein Pau­schal­rei­se­recht bei Feri­en­häu­sern und -wohnungen

Reiseveranstalter bieten häufig auch Ferienwohnungen oder -häuser an, die bis 2018 unter deutsches Pauschalreiserecht fielen. Das gilt nicht mehr. Für Urlauber ist das ein erheblicher Nachteil, denn jahrzehntelang konnten sie als Pauschalreisende bei Mängeln nicht nur eine Minderung des Reisepreises verlangen, sondern auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.

Außerdem gilt unter Umständen bei der Anmietung einer Ferienimmobilie das Recht des Urlaubslandes. Damit wird es für dich gegebenenfalls deutlich schwerer, deine Ansprüche geltend zu machen.

Dennoch kannst du bei plötzlicher Stornierung eines gebuchten Ferienhauses durch den Reiseveranstalter gemäß § 651f Abs. 2 BGB eine Entschädigung erhalten. So entschied das Amtsgericht Nettetal zugunsten einer Familie, der der Reiseanbieter 5 Tage vor Anreise das Ferienhaus wegen unerwarteter Umstände storniert hatte (AZ. 19 C 26/14).

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