Reiseveranstalter insolvent: Ihre Rechte als Kunde. Eine Frau packt einen silbernen Reisekoffer. Monet, Fotolia

31. Oktober 2019, 12:00 Uhr

Wann Erstattung möglich ist Rei­se­ver­an­stal­ter insolvent: Deine Rechte als Kunde

Du hast eine Reise gebucht, aber nun vermeldet der Reiseveranstalter, dass er insolvent ist? Dann ist der Schreck erst einmal groß. Welche Rechte du als Kunde hast und was du außerdem beachten solltest, liest du hier.

Es droht Ärger mit einem Reiseveranstalter? Mit uns bist du auf der sicheren Seite. >>

Rei­se­ver­an­stal­ter insolvent: Mit Siche­rungs­schein gibt es das Geld zurück

Wer eine Pauschalreise bucht, also zum Beispiel eine Kombination aus Flug und Hotelübernachtungen, muss vom Reiseveranstalter einen sogenannten Reisesicherungsschein erhalten. Falls der Reiseveranstalter insolvent werden sollte, bist du in einem solchen Fall abgesichert:

  • Zahlungen, die du bereits an den Rei­se­ver­an­stal­ter geleistet hast, werden dir zurück­er­stat­tet. Das gilt auch, wenn die Reise nicht mehr statt­fin­det, weil der Ver­an­stal­ter vorher Insolvenz anmeldet.
  • Geht „nur“ die Flug­ge­sell­schaft pleite, die den Flug im Rahmen deiner Pau­schal­rei­se durch­füh­ren sollte, muss sich der Rei­se­ver­an­stal­ter um einen Ersatz­flug kümmern.

Die Aushändigung eines Reisesicherungsscheins ist für Veranstalter von Pauschalreisen innerhalb der gesamten EU verpflichtend. Er gilt als Nachweis dafür, dass eine Absicherung bei Insolvenz besteht. Wichtig: Du musst erst dann Anzahlungen für die Reise leisten, wenn du den Sicherungsschein im Original erhalten hast.

 

Indi­vi­du­al­rei­sen­de tragen bei Insolvenz ein höheres Risiko

Pauschalreisende tragen also in finanzieller Hinsicht kaum ein Risiko, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent wird. Problematisch kann es jedoch werden, wenn du Flug und Hotel jeweils individuell gebucht hast und dann einer der Anbieter zahlungsunfähig wird. In solchen Fällen besteht nämlich keine Pflicht zur Insolvenzabsicherung. Es ist also möglich, dass du für ausfallende Leistungen kein Geld zurückbekommst.

Es sei denn, es handelt sich um sogenannte verbundene Reiseleistungen – also bei einem Vermittler einzeln gebuchten Leistungen für ein und dieselbe Reise. Dann gilt zwar nicht die gleiche Absicherung wie für Pauschalurlauber, aber es gibt einen Mindestschutz. Mehr zur Abgrenzung von verbundenen Reiseleistungen, Individual- und Pauschalreisen erfährst du im Artikel „Was ist eine Pauschalreise? Definition und rechtliche Regelung“

Reiseveranstalter insolvent: Ihre Rechte als Kunde. Eine Frau packt einen silbernen Reisekoffer.

 

Rei­se­ver­an­stal­ter insolvent: So gehst du als Kunde vor

Wenn du vor deiner geplanten Pauschalreise von der Insolvenz erfährst, solltest du zunächst prüfen, wer genau dein Vertragspartner ist.

  • Tritt das insol­ven­te Unter­neh­men lediglich als Ver­mitt­ler auf und ist der tat­säch­li­che Rei­se­ver­an­stal­ter ein anderer, bist du auf der sicheren Seite und musst in der Regel keine Aus­wir­kun­gen auf deine gebuchte Reise fürchten.
  • Ist es tat­säch­lich der Rei­se­ver­an­stal­ter selbst, der pleite ist, dann findest du auf dem Rei­se­si­che­rungs­schein Infor­ma­tio­nen darüber, welche Ver­si­che­rung für die Erstat­tung bereits geleis­te­ter Zahlungen aufkommt. An diese musst du dich wenden.

Gut zu wissen:

  • Wenn du nur einen Gutschein bei einem Unter­neh­men erworben hast, das nun Insolvenz ange­mel­det hat, muss der Insol­venz­ver­wal­ter ent­schei­den, ob Zahlungen zurück­er­stat­tet werden.
  • Wer eine Reise storniert, weil der Rei­se­ver­an­stal­ter insolvent ist, zahlt gege­be­nen­falls nicht nur Stor­no­kos­ten, sondern kann auch weitere Ansprüche verwirken.
  • Eine Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung hilft nicht bei einer Insolvenz, denn sie greift nur, wenn du die Reise aus per­sön­li­chen Gründen nicht antreten kannst.

Tipps für das Verhalten am Urlaubsort

Wirst du während des Urlaubs von der Insolvenz deines Reiseveranstalters überrascht, solltest du dich zunächst an die Reiseleitung wenden. Die hat in der Regel Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Andernfalls hilft dir bei Fragen zu deinen Ansprüchen auch der Insolvenzversicherer weiter, der im Reisesicherungsschein eingetragen ist.

Angst, dass du am Urlaubsort festsitzen wirst, musst du als Pauschalreisender nicht haben: Du hast Anspruch auf Rückbeförderung. Wenn du sie selbst organisieren musst, kannst du dir die Kosten dafür vom Insolvenzversicherer erstatten lassen.

Möglich ist auch, dass das Hotel am Urlaubsort dir nun eine Rechnung stellt, weil es vom Reiseveranstalter kein Geld mehr erhält. Auch diese Kosten kannst du dir vom Versicherer erstatten lassen. Wichtig: Alle Belege aufheben!

Gut zu wissen: Der Insolvenzversicherer kann dich dazu auffordern, den Urlaub sofort abzubrechen und die Heimreise anzutreten. In dem Fall erstattet er dir die Kosten für nicht erbrachte Leistungen, also für die ausgefallenen Urlaubstage. Wenn du der Aufforderung nicht nachkommst und den Urlaub auf eigene Kosten fortsetzt, verwirkst du deine Ansprüche auf Erstattung.

 

FAZIT
  • Für Pau­schal­rei­sen­de stellt der Rei­se­si­che­rungs­schein die wich­tigs­te Absi­che­rung dar, wenn der Rei­se­ver­an­stal­ter insolvent wird.
  • Er stellt sicher, dass bereits geleis­te­te Zahlungen zurück­er­stat­tet werden.
  • Wer schon am Urlaubs­ort ist, wenn die Insolvenz bekannt wird, sollte sich mit der Rei­se­lei­tung und dem Insol­venz­ver­si­che­rer in Ver­bin­dung setzen.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.