Eine Türkei-Reise stornieren geht aktuell mit den üblichen Absage-Kosten einher seqoya, Fotolia

4. Oktober 2017, 10:44 Uhr

Reiserücktritt wegen heikler Lage Türkei-Reise stor­nie­ren: Was ist möglich?

Die Türkei-Reise stornieren? Diese Frage stellen sich derzeit einige Urlauber. Doch wie stehen die Chancen für einen kostenlosen Rücktritt von den Urlaubsplänen?

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Sicher­heits­hin­wei­se für die Türkei

In den letzten Jahrzehnten war die Türkei eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Aufgrund der angespannten politischen Situation sind viele Urlauber jedoch besorgt und fragen sich, ob sie ihre bereits gebuchte Türkei-Reise stornieren können – möglichst kostenlos. Grundsätzlich ist das machbar, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es unter den gegebenen Umständen nicht. Der Deutsche Reiseverband (DRV) weist darauf hin, dass es zwar angepasste Sicherheitshinweise, aber keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt für die Türkei gibt. Somit hängt ein kostenloser Reiserücktritt vom jeweiligen Anbieter ab.

Es kommt auf die Kulanz an

Urlauber, die ihre Türkei-Reise stornieren möchten, müssen also die üblichen Kosten für eine Absage zahlen, mit ihrem Veranstalter verhandeln oder auf seine Kulanz hoffen. Das gilt für Badereisen ebenso wie für Städtetrips im Bus. Auch eine Flugroute über die Türkei hin zu einem anderen Urlaubsland berechtigt nicht zu einer kostenlosen Annullierung.

Kos­ten­lo­se Stor­nie­rung bei einer Reisewarnung

Anders sähe das bei einer ausgesprochenen Reisewarnung aus. In dem Fall liegt üblicherweise reiserechtlich eine erhebliche Gefährdung vor, die eine entschädigungsfreie Stornierung erlaubt. Damit verhält es sich hier ähnlich wie beim Eintreten höherer Gewalt. Ist hingegen in den Hinweisen des Auswärtigen Amts statt von einer Reisewarnung nur von einem erhöhten Risiko die Rede – für ein ganzes Land oder einzelne Regionen –, haben Urlauber keinen Anspruch auf einen kostenlosen Reiserücktritt.

Übrigens: Eine Reiserücktrittsversicherung ändert an der juristischen Lage nichts. Denn sie schließt lediglich persönliche Risiken ein, etwa Krankheit oder Unfall. Bei höherer Gewalt wie Anschlägen oder Naturkatastrophen greift sie nicht. Wer trotzdem seine Türkei-Reise stornieren will, kann versuchen, das auf gerichtlichem Weg zu erwirken.

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