Frau in Sommerkleidung mit Rollkoffer im Urlaub © iStock.com/martin-dm

10. September 2025, 17:08 Uhr

Durchatmen Traum-Feri­en­woh­nung oder Fake? So erkennst du Betrug im Netz und wehrst dich

Die Anzeige sah fantastisch aus: Modern eingerichtet, genügend Platz, tolle Lage – und trotzdem vergleichsweise günstig? Das perfekte Feriendomizil! Doch vor Ort angekommen, entpuppt sich deine Traum-Ferienwohnung oder das gebuchte Ferienhaus als Fake. Du stehst vor verschlossener Tür oder an der genannten Adresse ist ein Bürogebäude. Dir wird klar: Du bist Opfer einer Betrugsmasche geworden. Was tun? Die Antworten bekommst du hier.

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Betrugs­fäl­le nehmen zu: Immer mehr Fake-Ferienwohnungen

Es soll die schönste Zeit des Jahres werden, doch dank trickreichen Betrügern wird es die schlimmste Zeit des Jahres: Immer mehr im Internet angebotene Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Fake-Angebote. Die entstandene Schadensumme betrug laut Geschäftsstelle des Verbands Deutscher Ferienhaus Agenturen e. V. (VDFA) allein zwischen 2020 und 2024 mehrere Millionen Euro.

Dabei buchen laut Statista immer mehr Reisewillige ihren Urlaub – und ihre Ferienunterkunft – online statt im Reisebüro, etwa bei Booking.com, FeWo Direkt oder Airbnb. Die Chancen sind heutzutage also größer, auf Betrugsmaschen hereinzufallen. Insbesondere, wenn der Urlaub kurz bevorsteht und schnell eine passende Unterkunft hermuss.

Dabei gibt es einige Punkte, die dich sofort stutzig machen sollten:

  • Das Preis-Leistungs-Ver­hält­nis ist zu gut, um wahr zu sein.
  • Der Anbieter des Feri­en­hau­ses oder der Feri­en­woh­nung ist nie erreich­bar.
  • Die Anzeige taucht nur als Wer­be­an­zei­ge auf, aber nicht unter den normalen Suchergebnissen.
  • Es werden weder konkrete Preise noch Bele­gungs­ka­len­der angezeigt.
  • Du sollst den kom­plet­ten Preis sofort zahlen, es gibt keine Anzahlung oder Restzahlung.

Eine ausführliche Checkliste, worauf du bei der Buchung achten solltest, findest du weiter unten.

Info

Rei­se­män­gel und Scha­den­er­satz: Das sind deine Rechte

Deine gebuchte Ferienwohnung ist dreckig, das scheinbar perfekte Ferienhaus entpuppt sich als Bruchbude oder ist erst gar nicht vorhanden? Hierbei handelt es sich um einen Reisemangel.

Denn laut § 651i Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt ein Reisemangel vor, wenn erbrachte Leistungen

  • von den zuge­si­cher­ten Leis­tun­gen deutlich abweichen
  • oder wenn sie stark verspätet oder gar nicht erbracht werden.

Alles, was du dazu wissen musst, erfährst du auf unserer Themenseite zu Reisemängeln und Entschädigung.

Sofort-Hilfe bei Feri­en­woh­nung-Fake: ADVOCARD-Flex­Ser­vice für Kunden

Du stehst vor verschlossenen Türen im Ausland oder hast schon vor deiner Reise die Vermutung, dass du auf eine Fake-Anzeige reingefallen bist?

Wir helfen dir weiter: ADVOCARD bietet dir in Kooperation mit Legalbird den FlexService für ADVOCARD-360°-Kunden. Der FlexService unterstützt dich präventiv und zielgerichtet und informiert dich zu aktuellen Rechtsschutzthemen – aktuell zum Thema „Fake-Ferienwohnungen“.

Um den Service nutzen zu können, musst du bereits ADVOCARD-360°-Kunde sein.

Die Anmeldung zum FlexService geht ganz einfach:

  • Ver­si­che­rungs­da­ten und Mail­adres­se eingeben
  • Frage stellen oder Erst­be­ra­tung buchen
  • Dokumente für eine Erst­be­ra­tung hochladen
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Du erhältst umgehend die wichtigsten Informationen und Schritte per E-Mail, damit du dein Recht einfordern kannst.

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Mann mit Urlaubskleidung in Sonnenlicht Handy in der Hand verzweifelt Hand am Kopf
© iStock.com/Drazen Zigic

Auf Betrugs­ma­sche rein­ge­fal­len: So handelst du richtig

Es ist nicht nur ärgerlich, auf Internetbetrüger hereinzufallen – es kann auch ziemlich teuer werden. Vorwürfe solltest du dir aber nicht machen: Das kann jedem passieren. Atme kurz durch und handle dann am besten schnell. Mit Glück ist dein Geld noch nicht verloren.

So gehst du vor:

  • Geld zurück­ho­len: Wenn du die Feri­en­woh­nung oder das Feri­en­haus mit Kre­dit­kar­te oder PayPal bezahlt hast, kannst du unter Umständen via Char­ge­back oder dank Käu­fer­schutz eine Rück­ho­lung der Zahlung ver­an­las­sen. Kon­tak­tie­re dafür deinen Kre­dit­kar­ten­an­bie­ter oder PayPal.
  • Beweise sichern: Fertige Screen­shots des gefakten Angebots an und sichere alle Infor­ma­tio­nen, die dir zur Verfügung stehen (Impressum des Anbieters, E-Mails, Zah­lungs­be­le­ge etc.)
  • Anzeige erstatten: Erstatte bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs. Wenn dir der Anbieter der Anzeige nicht bekannt ist, kannst du auch Anzeige gegen Unbekannt stellen. Übrigens: Du kannst eine Anzeige auch online stellen.

Grundsätzlich hast du im Betrugsfall Anspruch auf Schadensersatz,also auf eine Rückzahlung des gezahlten Betrags. Allerdings kann es schwierig sein, diese Ansprüche durchzusetzen, wenn die Betrüger unbekannt sind oder im Ausland sitzen.

Info

So erkennst du seriöse Anbieter in Deutschland

Seriöse Anbieter von Ferienwohnungen und -häusern in Deutschland erkennst du meist an deren Referenzen, wie etwa

  • Mit­glied­schaf­ten beim Verband Deutscher Feri­en­haus­agen­tu­ren (VDFA) oder dem Deutschen Rei­se­ver­band (DRV)
  • Zer­ti­fi­zie­run­gen wie TÜV/Trusted Shops oder ähnliche

Aber Achtung: Oft fälschen Betrüger diese Siegel für ihre falschen Websites.

Gut zu wissen: Aktuelle Betrugsmeldungen bietet der VDFA auf seiner Webseite.

Schon vor Ort? Diese Mög­lich­kei­ten hast du

Du stehst mit vollgepackten Koffern am Feriendomizil, was gar keines ist. Im schlimmsten Fall bist du irgendwo im Ausland und hast keine Ahnung, wie du dich jetzt verhalten und wo du hinsollst. Jetzt heißt es: Cool bleiben.

Folgende Schritte vor Ort solltest du jetzt umsetzen:

  • Anbieter kon­tak­tie­ren: Solltest du es nicht schon vorher getan haben, nimm spä­tes­tens jetzt Kontakt mit dem Anbieter auf. Mit Glück hast du dich lediglich in der Adresse geirrt oder es hat sich ein Fehler in den Buchungs­de­tails eingeschlichen.
  • Geld zurück­ho­len: Wenn die Über­wei­sung des Miet­prei­ses über PayPal oder Kre­dit­kar­te lief und noch nicht allzu lang her ist, kannst du versuchen, das Geld zurück­zu­ho­len – nimm Kontakt mit dem Zah­lungs­dienst­leis­ter auf.
  • Beweise vor Ort sichern: Mache Fotos von der ange­ge­be­nen Adresse, um nach­zu­wei­sen, dass du hier das ange­bo­te­ne Domizil nicht ange­fun­den hast.
  • Beweise online sichern: Wenn du kannst, sichere spä­tes­tens jetzt alle Beweise, wie etwa E-Mail-Kor­re­spon­denz, Screen­shot der Anzeige, Zah­lungs­be­le­ge etc.
  • Anzeige erstatten: Suche am Urlaubs­ort eine Poli­zei­dienst­stel­le auf und erstatte Anzeige. Bist du im Ausland, kannst du dies natürlich auch machen, sobald du wieder in Deutsch­land bist.

Dann heißt es: Eine neue Unterkunft vor Ort suchen. Da es sich bei der versprochenen, aber nicht vorhandenen Ferienwohnung um einen Reisemangel handelt, hättest du eigentlich Anspruch auf „Nacherfüllung“ durch den Anbieter.

Das ist z. B. auch der Fall, wenn ein Hotel überbucht ist und du woanders unterkommen musst. Da der Anbieter der Ferienwohnung aber vermutlich gar nicht als reale Person existiert, bleibst du wohl auf den Kosten für ein Ausweichquartier sitzen.

Betrüger nicht davon­kom­men lassen: Das kannst du außerdem tun

Du hast den Betrug bereits angezeigt und vielleicht sogar dein Geld retten können? Das ist super. Darüber hinaus kannst du den Internetbetrügern das Leben schwer machen und anderen potenziellen Opfern helfen:

  1. Fremde Bank kon­tak­tie­ren: Nimm umgehend Kontakt zu der Bank auf, die das Konto verwaltet, auf das du die Anzahlung bzw. Rest­zah­lung getätigt hast. Melde einen Verstoß gegen das Geld­wä­sche­ge­setz (GwG). Wimmeln dich Call­cen­ter-Mit­ar­bei­ten­de ab, teile der Bank schrift­lich den Vorfall mit – am besten per Ein­schrei­ben und an den Vorstand der Bank adressiert.
  2. Hoster der Domain kon­tak­tie­ren: Infor­mie­re den Host der Domain (z. B. Google) oder den Betreiber der Website (z. B. Booking.com, FeWo Direkt) über den Vorfall und ver­an­las­se die Sperrung der betrü­ge­ri­schen Domain oder Löschung der Anzeige. Um zu über­prü­fen, von wem eine Domain gehostet wird, kannst du die Website von site­checker nutzen.
  3. Ver­net­zung mit Geschä­dig­ten: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Tausche dich mit anderen Geschä­dig­ten aus – was haben diese noch für Schritte ver­an­lasst? Womöglich könnt ihr gemeinsam den Betrug bei der Staats­an­walt­schaft anzeigen.
Ältere Frau im Urlaub verzweifelt Hand am Kopf
© iStock.com/Liubomyr Vorona

Check­lis­te: Darauf solltest du bei der Buchung achten

Damit dein Reisetrip nicht zum Fiasko wird, solltest du dir bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses genügend Zeit nehmen und dich am besten rechtzeitig vor deiner Reise umschauen und Angebote vergleichen. Das minimiert die Gefahr, wegen Zeitdruck auf ein Fake-Angebot hereinzufallen.

Folgende Punkte solltest du vor der Buchung beachten:

  1. Anbieter genau prüfen: Schau ins Impressum – sind dort Vor- und Nachname eines Ein­zel­an­bie­ters oder bei Gesell­schaf­ten die richtige Rechts­form angegeben? Bei deutschen Unter­neh­men lässt sich durch einen Anruf beim zustän­di­gen Gewer­be­amt ermitteln, ob die ange­ge­be­ne Feri­en­haus­ver­mitt­lung tat­säch­lich einen Gewer­be­schein hat – ist dies nicht der Fall: Finger weg.
  2. Bewer­tun­gen über­prü­fen: Bei Anbietern von Feri­en­woh­nung und -häusern müssten umfang­rei­che Bewer­tun­gen von Feri­en­gäs­ten vorhanden sein – sofern die Anzeigen real sind und die Anbieter bereits länger am Markt exis­tie­ren. Weisen Kom­men­ta­re auf Betrugs­ma­schen hin oder gibt es für ein ange­bo­te­nes Haus oder Feri­en­woh­nung gar keine Bewer­tun­gen, gilt ebenfalls: Finger weg.
  3. Bele­gungs­ka­len­der: Inserate sind oftmals mit Bele­gungs­ka­len­dern versehen, aus denen ersicht­lich ist, wann das Domizil belegt und wann frei ist. Gibt es so einen Kalender nicht oder ist die Immobilie laut Kalender angeblich „immer frei“, solltest du skeptisch sein.
  4. Ange­bots­preis: Ist die Wohnung oder das Haus scheinbar tadellos (Desi­gner­aus­stat­tung, Übergröße, Whirlpool etc.) und dabei viel günstiger als ver­gleich­ba­re Angebote – trotz Hoch­sai­son –, ist das Preis-Leistungs-Ver­hält­nis meist zu schön, um wahr zu sein. Werden gar keine Preise genannt, solltest du ebenfalls skeptisch sein.
  5. Kon­takt­da­ten: Ist eine Tele­fon­num­mer angegeben, unter der aber niemand erreich­bar ist oder immer nur eine Band­an­sa­ge kommt? Dann kann es sich um einen Fake handeln. Ins­be­son­de­re, wenn keine andere Mög­lich­keit besteht, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
  6. Domain: Wird dir die Anzeige immer nur in den Google-Wer­be­an­zei­gen, also bezahlter Werbung, angezeigt? Die Domain ist nicht in den normalen Such­ergeb­nis­sen zu finden? Oder du wirst beim Klicken auf ein Angebot bei Booking.com und Co. auf eine andere Seite wei­ter­ge­lei­tet? Finger weg.
  7. Anzahlung und Rest­zah­lung: Üblich ist eine Anzah­lungs­hö­he von 20 Prozent des Miet­prei­ses, im Ausland manchmal mehr. Die Rest­zah­lung ist meist sechs bis vier Wochen vor Anreise fällig. Du sollst direkt alles über­wei­sen und erhältst dafür angeblich zehn Prozent Erstat­tung? Dann sei miss­trau­isch und buche lieber nicht.
  8. Zah­lungs­wei­se: Wer erhält das Geld, was du überweist? Und wohin geht dein Geld? Wenn du an einen „deutschen Anbieter“ Geld ins Ausland über­wei­sen sollst, etwa nach England, dann solltest du skeptisch sein. Lieber einmal mehr prüfen.
  9. Buchung: In der Regel solltest du bei einer Buchung eine Bestä­ti­gung erhalten, meist direkt als Mail und etwas später noch einmal per Post. Ist dies nicht der Fall, stimmt etwas nicht. Lies dir vorab immer die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des Anbieters durch, aus denen her­vor­ge­hen sollte, mit wem du einen Vertrag abschließt. Stehen keine AGB zur Verfügung, solltest du Abstand vom Angebot nehmen.

Du willst selbst Ferienwohnungen vermieten? Dann findest du mehr Tipps und Informationen in unserem Ratgeber „Ferienwohnung vermieten: Das musst du beachten“.

Ob du deine eigene Eigentumswohnung oder Mietwohnung als Ferienwohnung vermieten darfst, erfährst du hier.

FAQ

  • Was kann ich tun, wenn ich auf eine Fake-Feri­en­woh­nung rein­ge­fal­len bin?

Sichere sofort alle Beweise, etwa Screenshots von der gefälschten Anzeige oder von Chats, E-Mails und Zahlungsbelege und erstatte möglichst schnell Anzeige bei der Polizei. Hast du Geld an Fake-Anbieter per Kreditkarte oder PayPal überwiesen, kannst du via Chargeback oder Käuferschutz versuchen, das Geld zurückzuholen.

  • Wie erkenne ich seriöse Anbieter von Ferienwohnungen?

Seriöse Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen in Deutschland erkennst du unter anderem an Referenzen wie z. B. Mitgliedschaften im Verein Deutscher Ferienhausanbieter (VDFA) oder dem Deutschen Reiseverband (DRV). Ebenfalls kannst du auf Siegel vom TÜV oder Trusted Shop achten.

  • Wie erkenne ich gefälsch­te Anzeigen für Ferienwohnungen?

Gefälschte Anzeigen von Ferienwohnungen erkennst du meist daran, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach zu gut ist, um wahr zu sein. Ebenfalls können fehlende oder komplett freie Belegungskalender ein Hinweis auf einen Fake sein. Sollst du den kompletten Mietpreis für eine Wohnung oder ein Haus auf einmal überweisen, solltest du ebenfalls skeptisch werden.

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