
10. September 2025, 17:08 Uhr
Durchatmen Traum-Ferienwohnung oder Fake? So erkennst du Betrug im Netz und wehrst dich
Die Anzeige sah fantastisch aus: Modern eingerichtet, genügend Platz, tolle Lage – und trotzdem vergleichsweise günstig? Das perfekte Feriendomizil! Doch vor Ort angekommen, entpuppt sich deine Traum-Ferienwohnung oder das gebuchte Ferienhaus als Fake. Du stehst vor verschlossener Tür oder an der genannten Adresse ist ein Bürogebäude. Dir wird klar: Du bist Opfer einer Betrugsmasche geworden. Was tun? Die Antworten bekommst du hier.
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Betrugsfälle nehmen zu: Immer mehr Fake-Ferienwohnungen
Es soll die schönste Zeit des Jahres werden, doch dank trickreichen Betrügern wird es die schlimmste Zeit des Jahres: Immer mehr im Internet angebotene Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Fake-Angebote. Die entstandene Schadensumme betrug laut Geschäftsstelle des Verbands Deutscher Ferienhaus Agenturen e. V. (VDFA) allein zwischen 2020 und 2024 mehrere Millionen Euro.
Dabei buchen laut Statista immer mehr Reisewillige ihren Urlaub – und ihre Ferienunterkunft – online statt im Reisebüro, etwa bei Booking.com, FeWo Direkt oder Airbnb. Die Chancen sind heutzutage also größer, auf Betrugsmaschen hereinzufallen. Insbesondere, wenn der Urlaub kurz bevorsteht und schnell eine passende Unterkunft hermuss.
Dabei gibt es einige Punkte, die dich sofort stutzig machen sollten:
- Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist zu gut, um wahr zu sein.
- Der Anbieter des Ferienhauses oder der Ferienwohnung ist nie erreichbar.
- Die Anzeige taucht nur als Werbeanzeige auf, aber nicht unter den normalen Suchergebnissen.
- Es werden weder konkrete Preise noch Belegungskalender angezeigt.
- Du sollst den kompletten Preis sofort zahlen, es gibt keine Anzahlung oder Restzahlung.
Eine ausführliche Checkliste, worauf du bei der Buchung achten solltest, findest du weiter unten.
Reisemängel und Schadenersatz: Das sind deine Rechte
Deine gebuchte Ferienwohnung ist dreckig, das scheinbar perfekte Ferienhaus entpuppt sich als Bruchbude oder ist erst gar nicht vorhanden? Hierbei handelt es sich um einen Reisemangel.
Denn laut § 651i Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt ein Reisemangel vor, wenn erbrachte Leistungen
- von den zugesicherten Leistungen deutlich abweichen
- oder wenn sie stark verspätet oder gar nicht erbracht werden.
Alles, was du dazu wissen musst, erfährst du auf unserer Themenseite zu Reisemängeln und Entschädigung.
Sofort-Hilfe bei Ferienwohnung-Fake: ADVOCARD-FlexService für Kunden
Du stehst vor verschlossenen Türen im Ausland oder hast schon vor deiner Reise die Vermutung, dass du auf eine Fake-Anzeige reingefallen bist?
Wir helfen dir weiter: ADVOCARD bietet dir in Kooperation mit Legalbird den FlexService für ADVOCARD-360°-Kunden. Der FlexService unterstützt dich präventiv und zielgerichtet und informiert dich zu aktuellen Rechtsschutzthemen – aktuell zum Thema „Fake-Ferienwohnungen“.
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Auf Betrugsmasche reingefallen: So handelst du richtig
Es ist nicht nur ärgerlich, auf Internetbetrüger hereinzufallen – es kann auch ziemlich teuer werden. Vorwürfe solltest du dir aber nicht machen: Das kann jedem passieren. Atme kurz durch und handle dann am besten schnell. Mit Glück ist dein Geld noch nicht verloren.
So gehst du vor:
- Geld zurückholen: Wenn du die Ferienwohnung oder das Ferienhaus mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt hast, kannst du unter Umständen via Chargeback oder dank Käuferschutz eine Rückholung der Zahlung veranlassen. Kontaktiere dafür deinen Kreditkartenanbieter oder PayPal.
- Beweise sichern: Fertige Screenshots des gefakten Angebots an und sichere alle Informationen, die dir zur Verfügung stehen (Impressum des Anbieters, E-Mails, Zahlungsbelege etc.)
- Anzeige erstatten: Erstatte bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs. Wenn dir der Anbieter der Anzeige nicht bekannt ist, kannst du auch Anzeige gegen Unbekannt stellen. Übrigens: Du kannst eine Anzeige auch online stellen.
Grundsätzlich hast du im Betrugsfall Anspruch auf Schadensersatz,also auf eine Rückzahlung des gezahlten Betrags. Allerdings kann es schwierig sein, diese Ansprüche durchzusetzen, wenn die Betrüger unbekannt sind oder im Ausland sitzen.
So erkennst du seriöse Anbieter in Deutschland
Seriöse Anbieter von Ferienwohnungen und -häusern in Deutschland erkennst du meist an deren Referenzen, wie etwa
- Mitgliedschaften beim Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) oder dem Deutschen Reiseverband (DRV)
- Zertifizierungen wie TÜV/Trusted Shops oder ähnliche
Aber Achtung: Oft fälschen Betrüger diese Siegel für ihre falschen Websites.
Gut zu wissen: Aktuelle Betrugsmeldungen bietet der VDFA auf seiner Webseite.
Schon vor Ort? Diese Möglichkeiten hast du
Du stehst mit vollgepackten Koffern am Feriendomizil, was gar keines ist. Im schlimmsten Fall bist du irgendwo im Ausland und hast keine Ahnung, wie du dich jetzt verhalten und wo du hinsollst. Jetzt heißt es: Cool bleiben.
Folgende Schritte vor Ort solltest du jetzt umsetzen:
- Anbieter kontaktieren: Solltest du es nicht schon vorher getan haben, nimm spätestens jetzt Kontakt mit dem Anbieter auf. Mit Glück hast du dich lediglich in der Adresse geirrt oder es hat sich ein Fehler in den Buchungsdetails eingeschlichen.
- Geld zurückholen: Wenn die Überweisung des Mietpreises über PayPal oder Kreditkarte lief und noch nicht allzu lang her ist, kannst du versuchen, das Geld zurückzuholen – nimm Kontakt mit dem Zahlungsdienstleister auf.
- Beweise vor Ort sichern: Mache Fotos von der angegebenen Adresse, um nachzuweisen, dass du hier das angebotene Domizil nicht angefunden hast.
- Beweise online sichern: Wenn du kannst, sichere spätestens jetzt alle Beweise, wie etwa E-Mail-Korrespondenz, Screenshot der Anzeige, Zahlungsbelege etc.
- Anzeige erstatten: Suche am Urlaubsort eine Polizeidienststelle auf und erstatte Anzeige. Bist du im Ausland, kannst du dies natürlich auch machen, sobald du wieder in Deutschland bist.
Dann heißt es: Eine neue Unterkunft vor Ort suchen. Da es sich bei der versprochenen, aber nicht vorhandenen Ferienwohnung um einen Reisemangel handelt, hättest du eigentlich Anspruch auf „Nacherfüllung“ durch den Anbieter.
Das ist z. B. auch der Fall, wenn ein Hotel überbucht ist und du woanders unterkommen musst. Da der Anbieter der Ferienwohnung aber vermutlich gar nicht als reale Person existiert, bleibst du wohl auf den Kosten für ein Ausweichquartier sitzen.
Betrüger nicht davonkommen lassen: Das kannst du außerdem tun
Du hast den Betrug bereits angezeigt und vielleicht sogar dein Geld retten können? Das ist super. Darüber hinaus kannst du den Internetbetrügern das Leben schwer machen und anderen potenziellen Opfern helfen:
- Fremde Bank kontaktieren: Nimm umgehend Kontakt zu der Bank auf, die das Konto verwaltet, auf das du die Anzahlung bzw. Restzahlung getätigt hast. Melde einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG). Wimmeln dich Callcenter-Mitarbeitende ab, teile der Bank schriftlich den Vorfall mit – am besten per Einschreiben und an den Vorstand der Bank adressiert.
- Hoster der Domain kontaktieren: Informiere den Host der Domain (z. B. Google) oder den Betreiber der Website (z. B. Booking.com, FeWo Direkt) über den Vorfall und veranlasse die Sperrung der betrügerischen Domain oder Löschung der Anzeige. Um zu überprüfen, von wem eine Domain gehostet wird, kannst du die Website von sitechecker nutzen.
- Vernetzung mit Geschädigten: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Tausche dich mit anderen Geschädigten aus – was haben diese noch für Schritte veranlasst? Womöglich könnt ihr gemeinsam den Betrug bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

Checkliste: Darauf solltest du bei der Buchung achten
Damit dein Reisetrip nicht zum Fiasko wird, solltest du dir bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses genügend Zeit nehmen und dich am besten rechtzeitig vor deiner Reise umschauen und Angebote vergleichen. Das minimiert die Gefahr, wegen Zeitdruck auf ein Fake-Angebot hereinzufallen.
Folgende Punkte solltest du vor der Buchung beachten:
- Anbieter genau prüfen: Schau ins Impressum – sind dort Vor- und Nachname eines Einzelanbieters oder bei Gesellschaften die richtige Rechtsform angegeben? Bei deutschen Unternehmen lässt sich durch einen Anruf beim zuständigen Gewerbeamt ermitteln, ob die angegebene Ferienhausvermittlung tatsächlich einen Gewerbeschein hat – ist dies nicht der Fall: Finger weg.
- Bewertungen überprüfen: Bei Anbietern von Ferienwohnung und -häusern müssten umfangreiche Bewertungen von Feriengästen vorhanden sein – sofern die Anzeigen real sind und die Anbieter bereits länger am Markt existieren. Weisen Kommentare auf Betrugsmaschen hin oder gibt es für ein angebotenes Haus oder Ferienwohnung gar keine Bewertungen, gilt ebenfalls: Finger weg.
- Belegungskalender: Inserate sind oftmals mit Belegungskalendern versehen, aus denen ersichtlich ist, wann das Domizil belegt und wann frei ist. Gibt es so einen Kalender nicht oder ist die Immobilie laut Kalender angeblich „immer frei“, solltest du skeptisch sein.
- Angebotspreis: Ist die Wohnung oder das Haus scheinbar tadellos (Designerausstattung, Übergröße, Whirlpool etc.) und dabei viel günstiger als vergleichbare Angebote – trotz Hochsaison –, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis meist zu schön, um wahr zu sein. Werden gar keine Preise genannt, solltest du ebenfalls skeptisch sein.
- Kontaktdaten: Ist eine Telefonnummer angegeben, unter der aber niemand erreichbar ist oder immer nur eine Bandansage kommt? Dann kann es sich um einen Fake handeln. Insbesondere, wenn keine andere Möglichkeit besteht, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
- Domain: Wird dir die Anzeige immer nur in den Google-Werbeanzeigen, also bezahlter Werbung, angezeigt? Die Domain ist nicht in den normalen Suchergebnissen zu finden? Oder du wirst beim Klicken auf ein Angebot bei Booking.com und Co. auf eine andere Seite weitergeleitet? Finger weg.
- Anzahlung und Restzahlung: Üblich ist eine Anzahlungshöhe von 20 Prozent des Mietpreises, im Ausland manchmal mehr. Die Restzahlung ist meist sechs bis vier Wochen vor Anreise fällig. Du sollst direkt alles überweisen und erhältst dafür angeblich zehn Prozent Erstattung? Dann sei misstrauisch und buche lieber nicht.
- Zahlungsweise: Wer erhält das Geld, was du überweist? Und wohin geht dein Geld? Wenn du an einen „deutschen Anbieter“ Geld ins Ausland überweisen sollst, etwa nach England, dann solltest du skeptisch sein. Lieber einmal mehr prüfen.
- Buchung: In der Regel solltest du bei einer Buchung eine Bestätigung erhalten, meist direkt als Mail und etwas später noch einmal per Post. Ist dies nicht der Fall, stimmt etwas nicht. Lies dir vorab immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters durch, aus denen hervorgehen sollte, mit wem du einen Vertrag abschließt. Stehen keine AGB zur Verfügung, solltest du Abstand vom Angebot nehmen.
Du willst selbst Ferienwohnungen vermieten? Dann findest du mehr Tipps und Informationen in unserem Ratgeber „Ferienwohnung vermieten: Das musst du beachten“.
Ob du deine eigene Eigentumswohnung oder Mietwohnung als Ferienwohnung vermieten darfst, erfährst du hier.
FAQ
- Was kann ich tun, wenn ich auf eine Fake-Ferienwohnung reingefallen bin?
Sichere sofort alle Beweise, etwa Screenshots von der gefälschten Anzeige oder von Chats, E-Mails und Zahlungsbelege und erstatte möglichst schnell Anzeige bei der Polizei. Hast du Geld an Fake-Anbieter per Kreditkarte oder PayPal überwiesen, kannst du via Chargeback oder Käuferschutz versuchen, das Geld zurückzuholen.
- Wie erkenne ich seriöse Anbieter von Ferienwohnungen?
Seriöse Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen in Deutschland erkennst du unter anderem an Referenzen wie z. B. Mitgliedschaften im Verein Deutscher Ferienhausanbieter (VDFA) oder dem Deutschen Reiseverband (DRV). Ebenfalls kannst du auf Siegel vom TÜV oder Trusted Shop achten.
- Wie erkenne ich gefälschte Anzeigen für Ferienwohnungen?
Gefälschte Anzeigen von Ferienwohnungen erkennst du meist daran, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach zu gut ist, um wahr zu sein. Ebenfalls können fehlende oder komplett freie Belegungskalender ein Hinweis auf einen Fake sein. Sollst du den kompletten Mietpreis für eine Wohnung oder ein Haus auf einmal überweisen, solltest du ebenfalls skeptisch werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.