Nacherfüllung bei Mängeln: Deine Rechte als Käufer © iStock.com/tzahiV

1. Februar 2022, 9:30 Uhr

Durchatmen Nach­er­fül­lung bei Mängeln: Deine Rechte als Kunde

Die neue Waschmaschine ist da und wurde vom Lieferdienst fachgerecht montiert und angeschlossen – denkst du. Doch die Maschine läuft nicht. Jetzt hast du Anspruch auf Nacherfüllung. Doch was bedeutet das konkret? Hier liest du, welche Rechte du als Käufer hast und welche Fristen gelten.

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Anspruch auf Nach­er­fül­lung: Was ist damit gemeint?

Die Nacherfüllung ist Teil des deutschen Schuldrechts und ist in § 439 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Nacherfüllungsrecht stellt ein Gewährleistungsrecht des Käufers beim Kauf einer Ware dar. Kommt eine Ware defekt oder fehlerhaft bei dir an, hast du prinzipiell den Anspruch auf Behebung des Mangels durch den Verkäufer oder auf eine Nachlieferung neuer Ware.

Das Recht auf Nacherfüllung gilt nicht nur bei einem Kaufvertrag ( § 437 Abs. 1 BGB), sondern auch bei einem Werkvertrag (§§ 634, 635 BGB), wenn du beispielsweise Handwerker damit beauftragt hast, Dienstleistungen zu erbringen. Werden diese nicht fachgerecht ausgeführt, kannst du eine Nachbesserung einfordern.

Die Nacherfüllung gibt dem Händler oder Dienstleister die Möglichkeit, auf einen Mangel zu reagieren, bevor du andere Käuferrechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Minderung des Kaufbetrages oder Schadensersatz wahrnimmst.

Bei der Nacherfüllung kannst du selbst entscheiden, ob du eine Mangelbehebung oder neue Ware haben möchtest. Ablehnen kann der Verkäufer von dir gewählte Art der Nacherfüllung nur, wenn die damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig sind (§ 439 Abs. 4 BGB). 

Beim Warenkauf im Internet gilt jedoch: Du hast grundsätzlich das Recht, innerhalb von zwei Wochen den Kaufvertrag zu widerrufen, ohne dem Händler eine Nacherfüllung einzuräumen.

Alles, was du rund um das Rückgaberecht wissen solltest, haben wir für dich auf unserer Themenseite zusammengefasst >>

Fristen bei der Nach­er­fül­lung: Was gilt wann?

Seit Januar 2022 gelten einige neue Richtlinien im Kaufrecht und damit auch bezüglich der Nacherfüllung. Für dich als Verbraucher gilt nun: Du musst einem Verkäufer oder Dienstleister keine Frist mehr zur Nacherfüllung setzen. Es reicht, wenn du einen festgestellten Mangel beim Verkäufer meldest. Der Verkäufer muss den Mangel dann beheben oder einen Ersatz zur Verfügung stellen. Damit der Händler die Reparatur aber nicht auf die lange Bank schiebt und du dich darüber ärgern musst, kann es trotzdem sinnvoll sein, eine Frist zu setzen.

Gut zu wissen: Sollte der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren oder gelingt die Behebung des Mangels nicht beim ersten Versuch, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen (§ 475d BGB).

Seit 2022 ist es außerdem unter bestimmten Umständen möglich, dass Verbraucher beim Kauf einer mangelhaften Ware auch dann ein Recht auf Nacherfüllung haben, wenn sie von dem Mangel schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wussten oder diesen vermutet haben. Dies war zuvor generell ausgeschlossen. Es kommt aber auf die genauen Regelungen im Kaufvertrag an.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren besteht nach wie vor. Die Frist, innerhalb derer du einen Mangel relativ problemlos geltend machen kannst, wurde allerdings zugunsten von Käufern von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist musst du bei einem Mangel beweisen können, dass du ihn nicht selbst verschuldet hast, um weiterhin einen Anspruch auf Nacherfüllung zu haben.

In einer Küche, die gerade eingebaut wird, weist ein Mann mit Tablet eine Frau auf eine Schranktür hin.
© iStock.com//highwaystarz

Welche Kosten trägt der Käufer bei Nach­er­fül­lung, welche der Verkäufer?

Grundsätzlich gilt im Falle einer Nacherfüllung

  • bei Man­gel­be­he­bung: Du musst dem Verkäufer die man­gel­haf­te Ware zur Besei­ti­gung des Mangels zur Verfügung stellen (§ 439 Abs. 5 BGB). In der Regel trägt der Verkäufer oder Dienst­leis­tungs­er­brin­ger alle zusätz­lich anfal­len­den Kosten durch Transport, Arbeits­stun­den oder Material (§ 439 Abs. 2 BGB).
  • bei Ersatz­wa­re: Schickt dir der Verkäufer neue Ware, um seiner Nach­er­fül­lungs­pflicht nach­zu­kom­men, muss er dies auf seine Kosten tun. Fordert er die defekte bzw. ersetzte Ware zurück, hat er ebenso die Kosten selbst zu tragen (§ 439 Abs. 6 BGB).

Beim Kauf und Verkauf unter Privatleuten sieht das Kaufrecht vor, dass der Käufer bei einer geforderten Mangelbehebung die Ware auf eigene Kosten dem Verkäufer zur Verfügung stellen muss. Wenn du also beispielsweise einen defekten DVD-Player bei eBay Kleinanzeigen kaufst und diesen zwecks Reparatur an den Verkäufer zurücksendest, übernimmst du selbst die Portokosten.

Kann der private Verkäufer nicht für eine Nacherfüllung sorgen, weil etwa ein kaputtes Kleidungsstück nur einmal vorhanden ist oder nicht nachgebessert werden kann, dann gilt nach wie vor der zweijährige Gewährleistungsanspruch des Käufers.

Sollte sich ein Verkäufer oder Dienstleister weigern, seiner Nacherfüllungspflicht nachzukommen, solltest du dir einen Rechtsbeistand holen.

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