Hotel überbucht: Diese Rechte haben Urlauber © iStock/Juan Pablo Correa Bercetche

5. Mai 2022, 10:48 Uhr

Durchatmen Hotel überbucht: Diese Rechte haben Urlauber

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Doch ist das Hotel für deine Pauschalreise überbucht, kann aus Vorfreude schnell ein böses Erwachen werden. Aus dem Wunsch nach Erholung wird Stress, noch bevor der Urlaub richtig angefangen hat. Was sagt das Reiserecht zu einer Überbuchung und was kannst du vor Ort konkret tun, um das Problem zu lösen?

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Hotel überbucht – was genau bedeutet das?

Gute Planung ist bekanntlich alles, auch für Reiseveranstalter. Ist bei der Hotelvermittlung etwas schiefgelaufen und hat der Veranstalter letztlich mehr Zimmer angeboten, als verfügbar sind, kommt es zu einer Hotelüberbuchung. Ein Schock für Urlauber, die mit einer Reservierungsbestätigung an der Hotelrezeption stehen und erfahren, dass kein Zimmer mehr frei ist.

Hotel überbucht: Meine Rechte

Laut Reiserecht liegt bei einer Hotelüberbuchung via Reiseveranstalter ein Reisemangel vor. Diesen muss derjenige beheben, der dafür verantwortlich ist. Im Falle einer Pauschalreise ist dies der Veranstalter. Setze dich also mit dem Reiseleiter deines Veranstalters vor Ort in Verbindung, schildere ihm die Problematik und setz ihm eine Frist zur Behebung des Mangels. Ist hier niemand erreichbar, wende dich an die Zentrale deines Veranstalters in Deutschland. Der ist nun in der Pflicht, für eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu sorgen.

Frau mit Winterpullover tippt auf einem schwarzen Smartphone.
© iStock.com/AntonioGuillem

Für Urlauber bedeutet der Umstand einer Hotelüberbuchung: Ihnen steht eine Minderung des Reisepreises und/oder Schadensersatz zu. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Reiseveranstalter gleich für eine Unterbringung in einer anderen Unterkunft sorgt, deren Standard gleichwertig ist.

Wie hoch Preisminderung beziehungsweise Schadensersatz ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern ist immer eine Einzelfallentscheidung. Oft liegt sie zwischen 10 und 25 Prozent. Als Orientierungshilfe bei der Abschätzung möglicher Ansprüche auf Reisepreisminderung hat sich die sogenannte Frankfurter Tabelle etabliert. Sind es mehr als 50 Prozent, hast du häufig zusätzlich noch Anspruch auf Schadensersatz. Der Grund: entgangene Urlaubsfreude.

INFO

Beim Ermessen der Schadensersatzhöhe spielen viele Aspekte eine Rolle, unter anderem:

  • Wie lange war das Hotel überbucht?
  • Wie ist der Standard in der Ersatzunterkunft?
  • Gege­be­nen­falls: Wie weit ist die Ent­fer­nung zwischen ursprüng­li­chem Hotel und Ersatzunterkunft?

Bei Über­bu­chung Rei­se­män­gel doku­men­tie­ren und melden

Doch was tun, wenn das Hotel überbucht ist und der Qualitätsstandard in der Ersatzunterkunft niedriger ist als in der ursprünglichen Urlaubsbleibe? Auch dann gilt: dem Veranstalter Bescheid geben. Dafür solltest du alle Mängel genau dokumentieren. Schließlich muss der Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, entsprechende Beanstandungen nachzuvollziehen.

Schwarze Überdachung vor einem Gebäude mit der Aufschrift "Hotel".
© iStock.com/serts

Mach am besten Fotos von den Mängeln, die dir auffallen, und übermittle sie dem Veranstalter. Auch Zeugen, die die Mängel bestätigen, können hilfreich sein. Notier außerdem Zeit und Ort sowie die Folgen des Schadens für dich. Lass dir vom Veranstalter schriftlich bestätigen, dass dieser deine Beanstandung zur Kenntnis genommen hat.

Sorgt der Veranstalter nicht für Abhilfe, steht dir ein finanzieller Ausgleich zu, der gegebenenfalls höher ausfallen kann als bei gleichwertigen Unterkünften. Um diesen einzufordern, hast du – ab Ende des Buchungszeitraums – zwei Jahre Zeit. Dann verjährt dein Anspruch. Ein Musterbrief kann dir dabei helfen, deine Forderungen zu formulieren.

Wichtig: Unterschreibe keine Verzichtserklärung, solange du den Standard der neuen Unterkunft noch nicht beurteilen kannst. Akzeptierst du das Ersatzhotel und unterschreibst eine solche Erklärung, verfällt dein Anspruch auf Reisepreisminderung.

INFO

Hotel überbucht und kein Ersatzhotel

Der Worst Case tritt ein, wenn bei Hotelüberbuchung vom Veranstalter kein fristgerechter Ersatz zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall bist du berechtigt, dir selbst eine neue Bleibe zu suchen und anschließend Preisminderung zu verlangen oder gar den gesamten Reisepreis zurückzufordern. Dabei solltest du dir juristische Unterstützung suchen.

Hotel überbucht vor Rei­se­an­tritt: Tipps für Urlauber

In Kürze startet dein Urlaub – doch dann erfährst du vom Reiseveranstalter, dass dein Hotel überbucht ist. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du kannst vom Rei­se­ver­trag zurück­tre­ten: In diesem Falle erhältst du eventuell geleis­te­te Anzah­lun­gen zurück.
  2. Dein Rei­se­ver­an­stal­ter schlägt dir eine gleich­wer­ti­ge Ersatz­un­ter­kunft vor, die der ursprüng­li­chen Unter­brin­gung in nichts nachsteht. Diese kannst du akzep­tie­ren. Merkst du vor Ort, dass der Komfort niedriger ist, kannst du einen finan­zi­el­len Ausgleich fordern.
FAZIT
  • Pau­schal­rei­sen­de, die am Urlaubs­ort fest­stel­len, dass ihr Hotel überbucht ist, haben gewisse Rechte. Am besten wenden sie sich so schnell wie möglich an ihren Rei­se­ver­an­stal­ter. Denn der muss für gleich­wer­ti­gen Ersatz sorgen.
  • Gege­be­nen­falls steht Betrof­fe­nen Rei­se­preis­min­de­rung und/oder Scha­dens­er­satz zu, wenn das Hotel überbucht
  • Erfahren Urlauber bereits vor Beginn der Reise, dass ihr Hotel überbucht ist, können sie vom Rei­se­ver­trag zurücktreten.
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