Reisemängel dokumentieren: Tipps zum Mängelprotokoll Delphimages, Fotolia

30. September 2019, 8:01 Uhr

So geht’s richtig Rei­se­män­gel doku­men­tie­ren: Tipps zum Mängelprotokoll

Reisemängel können die Urlaubsstimmung gründlich vermiesen. Oft hast du aber Anspruch auf eine Reisepreisminderung, wenn der Urlaub nicht das hält, was er versprochen hat. Wichtig ist es, die Ärgernisse noch am Urlaubsort in einem Mängelprotokoll zu dokumentieren, um sie später auch nachweisen zu können.

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Rei­se­män­gel doku­men­tie­ren: Darum ist das so wichtig

Lärmbelästigung, mangelhaftes Essen oder mieser Service im Hotel: Entspricht die gebuchte Pauschalreise nicht den versprochenen Konditionen, können Reisemängel beanstandet werden und eine Reisepreisminderung möglich sein. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass dir als Urlauber durch den Mangel ein erheblicher Nachteil entstanden ist. Das musst du belegen können – daher ist ein ausführliches Mängelprotokoll wichtig.

 

Aufbau und Inhalt des Mängelprotokolls

Eine bestimmte Form ist für das Mängelprotokoll nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass alles vollständig sowie detailliert und unmissverständlich formuliert ist.

Das beginnt mit den Basisdaten, die dein Protokoll enthalten sollte:

  • dein Name und deine Adresse
  • Name des Reiseveranstalters
  • Buchungs­zeit­raum und -nummer
  • Name und Anschrift des Hotels

Dann folgt die Auflistung der Reisemängel: Notiere genau, was dich stört und wie es dich beeinträchtigt – am besten, indem du die entsprechenden Situationen beschreibst. Wenn du etwa über Baulärm klagst, nenne konkrete Zeiten. Noch anschaulicher wird es, wenn du beispielsweise erklärst, dass du deswegen nachmittags auf dem Balkon nicht in Ruhe lesen kannst.

Ebenfalls wichtig: Nenne Zeugen, die ebenfalls von den Reisemängeln betroffen sind – mit Namen und Heimatadressen.

Füge dem Mängelprotokoll am besten Fotos hinzu, auf denen die Mängel deutlich zu erkennen sind. Achte aber darauf, dass das Bildmaterial nicht nur die Kakerlake auf dem Badewannenrand zeigt, sondern auch den Standort der Badewanne in deinem Hotelzimmer.

Nicht vergessen: Datum und Unterschrift unter das Protokoll setzen.

 

Män­gel­pro­to­koll der Rei­se­lei­tung vorlegen

Mit deinem Mängelprotokoll wendest du dich vor Ort sofort an die Reiseleitung, um sie über die Mängel zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Dabei solltest du eine Frist setzen. Das ist wichtig, um später mögliche weitere Ansprüche durchsetzen zu können.

Wenn du dem Reiseleiter dein Mängelprotokoll vorlegst, sollte er es idealerweise unter dem Stichwort „Zur Kenntnis genommen“ unterschreiben.

Ist keine Reiseleitung vor Ort, solltest du das Protokoll mit der Bitte um Abhilfe so schnell wie möglich dem Reiseveranstalter schicken – etwa als E-Mail-Anhang oder per Fax.

 

Wie geht es nach der Män­gel­an­zei­ge weiter?

Mehr Informationen zum Thema RechtsschutzAnschließend ist der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Am Urlaubsort kann es wie folgt weitergehen:

  • Der Rei­se­ver­an­stal­ter kann die Mängel besei­ti­gen oder ein Ersatz­an­ge­bot Dieses solltest du nur annehmen, wenn es min­des­tens den gebuchten Leis­tun­gen entspricht.
  • Lässt der Rei­se­ver­an­stal­ter die gesetzte Frist ver­strei­chen, kannst du selbst Abhilfe schaffen – bei­spiels­wei­se durch die Reinigung eines Zimmers bei unzu­mut­ba­rem Schmutz –, und gege­be­nen­falls vom Rei­se­ver­an­stal­ter anschlie­ßend Ersatz für die erfor­der­li­chen Aufwendungen

Bei Reisemängeln kann man außerdem häufig nach Rückkehr einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Das muss schriftlich und nachweisbar erfolgen – auch hier brauchst du wieder dein Mängelprotokoll. Wie du genau vorgehen kannst, erfährst du auf unserer Themenseite “Reisemängel”.

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