Freigrenzen und Zollbestimmungen für Deutschland © iStock.com/MesquitaFMS

10. Juli 2024, 16:26 Uhr

Darf ich eigentlich? Zoll­be­stim­mun­gen: Das gilt bei der Einfuhr nach Deutschland

Ein sonniger Strand, exotische Märkte und jede Menge Souvenirs – du genießt deinen Urlaub in vollen Zügen. Aber Vorsicht, wenn es an die Auswahl der Mitbringsel geht: Die Einfuhr bestimmter Reiseandenken ist in Deutschland nicht erlaubt und wird vom Zoll mit hohen Bußgeldern geahndet. Welche Zollbestimmungen gelten und was du noch beachten musst, liest du hier.

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Achtung, Kontrolle: Das regelt der Zoll

Du schlenderst durch die Gassen einer pittoresken Stadt in Italien und siehst eine schicke Designerhandtasche zu einem unschlagbaren Preis. Doch Vorsicht: Viele Designermarken, die du günstig im Ausland findest, sind gefälscht. Die Einfuhr solcher Fälschungen ist verboten, und bei einer Zollkontrolle droht eine empfindliche Strafe wegen Schmuggels.

Zollbestimmungen und internationale Handelsabkommen regeln, welche Waren in ein Land eingeführt werden dürfen und welche Abgaben dafür anfallen. Sie dienen dazu, den heimischen Markt zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Einnahmen für den Staat zu generieren.

Zoll­kon­trol­le: Was der Zoll darf – und was nicht

Der Zoll darf im Rahmen seiner Kontrolle deine Gepäckstücke durchsuchen, Fragen stellen und Waren beschlagnahmen, die gegen Vorschriften verstoßen. Allerdings darf er dabei nicht außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs an Flughäfen, Grenzübergängen und grenznahen Gebieten agieren und ohne Grund beziehungsweise ohne gesetzliche Grundlage handeln.

  • Erlaubt: Ein Zoll­be­am­ter am Flughafen durch­sucht dein Gepäck, weil der Scanner ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de gezeigt hat.
  • Nicht erlaubt: Ein Zoll­be­am­ter kon­trol­liert ohne Anlass dein Gepäck in der Innen­stadt, weit weg von einem Grenzübergang.

Wichtig: Plane bei Reisen immer genug Zeit für eine Zollkontrolle ein. Bleib ruhig und kooperativ – das beschleunigt den Prozess und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du wegen einer Sicherheitskontrolle deinen Flug verpasst, hast du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung.

© iStock.com/Reinhard Krull

Was darfst du nach Deutsch­land einführen – und was nicht?

Nicht nur die Einfuhr der oben genannten Markenfälschungen ist grundsätzlich tabu. Auch um Souvenirs aus geschützten Materialien wie Elfenbein, Korallen oder Schlangenleder solltest du einen Bogen machen. Diese Produkte stehen unter Artenschutz und ihre Einfuhr ist streng reguliert, um bedrohte Tierarten zu schützen.

Erlaubt hingegen sind Mitbringsel wie lokale Handwerkskunst, Kleidungsstücke oder Schmuck, solange sie nicht aus geschützten Materialien bestehen – je nach Einfuhrland darfst du dabei allerdings einen festgelegten Freibetrag nicht überschreiten.

Info

Beschrän­kun­gen innerhalb der EU

Die Basis für die Zollbestimmungen bilden nationale Gesetze und internationale Abkommen. Innerhalb der EU gilt beispielsweise der freie Warenverkehr: Das bedeutet, dass du Waren aus anderen EU-Ländern ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen kannst. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

Das gilt bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land gibt es Zollfreigrenzen für Reisende. Wenn du mit dem Flugzeug oder Schiff anreist, darfst du Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro zoll- und steuerfrei einführen. Bei der Anreise mit dem Auto, Zug oder zu Fuß liegt die Freigrenze bei 300 Euro. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht für Tabakwaren und Alkohol.

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Wichtig: Nicht alle Länder Europas sind Teil der EU. Du solltest dich deshalb vor dem Urlaub zum Beispiel darüber informieren, welche Zollbestimmungen in Norwegen gelten, ob für Mitbringsel aus England Zoll fällig wird oder darüber, was du aus der Türkei nach Deutschland mitnehmen darfst.

Für Geschenke und persönliche Gegenstände, die du für den privaten Gebrauch mitbringst, gelten beispielsweise besondere Regelungen. Solange der Wert dieser Gegenstände 175 Euro nicht übersteigt, musst du keine Zölle oder Steuern zahlen.

Bei Elektrogeräten oder Spielzeug aus Asien, Afrika oder anderen Nicht-EU-Ländern solltest du allerdings darauf achten, dass sie den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Feuerwerkskörper müssen eine CE-Zulassung haben und immer beim Zoll angemeldet werden.müssen eine CE-Zulassung haben und immer beim Zoll angemeldet werden.

Besondere Vorsicht geboten ist bei Lebensmitteln: Fleisch- und Milchprodukte sowie Kartoffeln dürfen aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich nicht eingeführt werden, um die Verbreitung von Seuchen oder Fäule zu verhindern. Andere Lebensmittel wie Wildpilze, Kaviar oder Krustentiere können Einschränkungen unterliegen.

© iStock.com/SolStock

Rei­se­frei­men­gen für Alkohol, Tabak und Medikamente

Zigaretten, Alkohol oder Arzneimittel dürfen bis zu einer gewissen Menge abgabefrei eingeführt werden. Dabei gilt, dass die Produkte nur für den persönlichen Gebrauch, für Angehörige oder als Geschenk eingeführt und persönlich mitgeführt werden. Keinesfalls dürfen sie weiterverkauft werden.

Medikamente dürfen grundsätzlich in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Allerdings ist es verboten, gefälschte Arzneimittel oder zum Doping verwendete Stoffe einzuführen.

Bei Einfuhr von Alkohol oder Tabak aus Ländern innerhalb der EU gelten folgende Freimengen:

  • Du darfst bis zu 10 Liter Spi­ri­tuo­sen, 20 Liter Zwi­schen­er­zeug­nis­se wie Sherry oder Portwein, 60 Liter Schaum­wein und 110 Liter Bier einführen. Für reinen Wein gibt es innerhalb der EU keine Einführungsbeschränkungen.
  • Bei Tabak sind es 800 Ziga­ret­ten, 400 Ziga­ril­los, 200 Zigarren, 800 Rauch­por­tio­nen erhitzter Tabak, 1 Kilogramm Rauch­ta­bak oder 1 Liter Tabakwarensubstitut.

Bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak aus Nicht-EU-Ländern sind die Regeln strenger:

  • 1 Liter Spi­ri­tuo­sen mit mehr als 22 Prozent Alko­hol­ge­halt oder 2 Liter Spi­ri­tuo­sen mit weniger als 22 Prozent Alko­hol­ge­halt, 4 Liter nicht schäu­men­den Wein und 16 Liter Bier darfst du ohne Beschrän­kun­gen einführen.
  • Außerdem darfst du 200 Ziga­ret­ten, 100 Ziga­ril­los, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei einführen.

Bei Bargeld und Wertpapieren gilt: Führst du insgesamt einen Wert von über 10.000 Euro mit dir, musst du das beim Zoll anmelden – bei Einreise aus einem EU-Land allerdings nur, wenn du danach gefragt wirst.

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