Zollbestimmungen Norwegen: Dies sollten Sie wissen andreusK, Fotolia

3. September 2019, 14:32 Uhr

Darf ich eigentlich? Zoll­be­stim­mun­gen Norwegen: Das sollten Reisende wissen

Die Zollbestimmungen in Norwegen sind streng, speziell hinsichtlich der Einfuhr von Alkohol und Tabak. Aber auch bei der Ausfuhr von selbst geangeltem Fisch sind einige Vorgaben zu beachten. Wir informieren dich, damit dir auf deiner Reise nach Norwegen kein Behörden-Ärger droht.

Wenn es doch mal zum Streit kommt, sind wir dein starker Partner. >>

 

Einreise nach Norwegen: Grenz­wer­te für Waren und Zahlungsmittel

Wer nach Norwegen einreist und sich zuvor mindestens 24 Stunden außerhalb des Landes aufgehalten hat – was auf die meisten Touristen zutrifft –, darf Waren im Gesamtwert von höchstens 6.000 Norwegischen Kronen (NOK) zoll- und abgabenfrei nach Norwegen einführen. Das entspricht umgerechnet einem Wert von rund 600 Euro (Stand: September 2019).

Auch Bargeld, Reiseschecks und andere Zahlungsmittel dürfen nicht unbegrenzt mit über die norwegische Grenze genommen werden:

  • Die Ein­fuhr­be­stim­mun­gen erlauben eine unan­ge­mel­de­te Einfuhr von nor­we­gi­schen und aus­län­di­schen Devisen im Gesamt­wert von bis zu 25.000 NOK, infor­miert der nor­we­gi­sche Zoll. Dies gilt übrigens auch bei der Ausreise aus Norwegen.
  • Bei Ein- und Ausreise wichtig: Alle Beträge über 25.000 NOK müssen vor Ort mit einem spe­zi­el­len Formular ange­mel­det werden. Wer das versäumt, wird mit einer Gebühr in Höhe von 20 Prozent des mit­ge­führ­ten Betrags zur Kasse gebeten.

 

Diese Zoll­be­stim­mun­gen gelten für die Einfuhr von Alkohol und Zigaretten

Grundsätzlich dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nur von Personen ab 18 Jahren nach Norwegen eingeführt werden, Getränke mit mehr als 22 Prozent Alkoholgehalt erst ab 20 Jahren. Innerhalb der Warenwertgrenze darf eine einreisende Person höchstens folgende Alkohol- und Tabakmengen zollfrei mit ins Land bringen:

  • 1 Liter Spi­ri­tuo­sen mit einem Alko­hol­ge­halt von 22 bis 60 Prozent
  • 1,5 Liter Wein mit einem Alko­hol­ge­halt von 2,5 bis 22 Prozent
  • 2 Liter Bier, Alkopops oder Ähnliches mit einem Alko­hol­ge­halt über 2,5 Prozent
  • 200 Ziga­ret­ten oder 250 Gramm andere Tabakwaren
  • 200 Blatt Zigarettenpapier

Tipp: Die norwegische Zollbehörde bietet eine englischsprachige App zum Download an, mit der man verschiedene Kombinationen von Freimengen selbst berechnen kann. Wer zum Beispiel keinen Schnaps oder Wein, sondern stattdessen mehr Bier mit in den Norwegen-Urlaub nehmen möchte, kann die entsprechenden zollfreien Mengen umrechnen und ist so auf der sicheren Seite.

Vorsicht: Hier gelten geson­der­te Einfuhrbestimmungen

Ohne Sondergenehmigung verbieten die norwegischen Zollbestimmungen unter anderem die Einfuhr folgender Waren:

  • alko­ho­li­sche Getränke mit mehr als 60 Prozent Alkoholgehalt
  • Waffen, Munition, Feu­er­werks­kör­per, Drogen und Giftstoffe
  • Kar­tof­feln
  • Fleisch- und Milch­wa­ren aus Staaten außerhalb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR)

Arzneimittel sind nur in kleineren Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt.

Haustiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus EU-Staaten nach Norwegen mitgebracht werden. Sie müssen zum Beispiel gechippt oder anderweitig identifizierbar sowie gegen Tollwut geimpft sein – und es sind diverse schriftliche Belege erforderlich. Wer als Tourist also zum Beispiel seinen Hund mit nach Norwegen nehmen möchte, sollte sich über die umfangreichen Bestimmungen direkt beim norwegischen Zoll erkundigen.

 

Angel-Urlaub: Wie viel Fisch darf man aus Norwegen mitnehmen?

Norwegen gilt als Paradies für Hobby-Angler. Allerdings ist die Menge der erlaubten Fischausfuhr begrenzt, um die Fischbestände zu schützen und den illegalen Fischhandel einzudämmen.

Seit 1. Januar 2018 gilt:

  • Jeder Angler darf bis zu 10 kg selbst gefan­ge­nen Salz­was­ser­fisch zollfrei aus Norwegen ausführen. Die Freimenge erhöht sich auf 20 kg, wenn nach­weis­lich unter der Leitung eines regis­trier­ten Fische­rei­be­trie­bes geangelt wurde. Zwischen 2006 und 2018 lag die Freimenge noch bei höchstens 15 kg Fisch für alle Angler.Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz
  • Einen freien “Tro­phä­en­fisch” gibt es nicht mehr – alle Fische zählen zur Freimenge.
  • Selbst geangelte Süß­was­ser­fi­sche fallen nicht unter diese Regelung.
  • Jede Person darf nur ihren eigenen gean­gel­ten Fisch ausführen – und wer anschlie­ßend erneut Fisch aus Norwegen ausführen möchte, muss eine Wartezeit von sieben Tagen einhalten
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