Schneegarantie: Welche Rechte haben Winterurlauber? Die Gondel einer Seilbahn schwebt über Wolken verhangenen Bergen. photog.raph, Fotolia

2. Dezember 2016, 9:22 Uhr

Skiurlaub ohne Schnee? Schnee­ga­ran­tie: Welche Rechte haben Winterurlauber?

Einige Reiseveranstalter werben mit einer Schneegarantie, wenn Urlauber bei ihnen einen Skiurlaub buchen. Doch was bedeutet das konkret und welche Rechte haben Reisende, wenn dann tatsächlich kein Schnee liegt?

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Schnee­ga­ran­tie: Bei Pau­schal­rei­se möglich

Ein Skiurlaub ohne Schnee erfüllt seinen Zweck nicht. Deshalb klingt eine Schneegarantie attraktiv, wie sie einige Reiseveranstalter anbieten. Zwar können die nicht das Wetter beeinflussen, aber es liegt nahe, dass Schnee in den jeweiligen Regionen sehr wahrscheinlich ist. Das Versprechen des Reiseveranstalters kann zum Beispiel umfassen, dass bei fehlendem Schnee ein paar Tage vor der Ankunft die Reise kostenlos umgebucht werden kann. Doch Vorsicht: Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, also kann der Reiseveranstalter, der die Schneegarantie anbietet, auch die Bedingungen festlegen. Urlauber sollten also immer die Konditionen genau studieren. Häufig werden nämlich bestimmte Fälle ausgeschlossen. Außerdem ist eine solche Garantie nur möglich, wenn der Skiurlaub als Pauschalreise gebucht wird. Dann haben Sie alle Leistungen bei einem Anbieter erworben und können seine Schneegarantie in Anspruch nehmen.

Advocard-PrivatrechtsschutzAbhängig von den Konditionen ist so auch eine Preisminderung möglich, wenn der Schnee tatsächlich ausbleibt. Hierfür sollten Sie Beweise sammeln. Sie können zum Beispiel Fotos machen und sich von anderen Urlaubern bezeugen lassen, dass kein Schnee liegt. Auch der örtliche Tourismusverband kann die Wetterverhältnisse bestätigen.

Hotel für Skiurlaub übernimmt keine Garantie

Haben Sie allerdings nur den Aufenthalt in einem Hotel gebucht, um dort Ihren Skiurlaub zu verbringen, können Sie sich in der Regel nicht auf eine Schneegarantie verlassen. Der Hotelbetreiber muss Ihnen lediglich die versprochenen Leistungen bieten, also Unterkunft und gegebenenfalls Voll- oder Halbpension oder Wellnessangebote. Auch wenn die Region als schneereich gilt und Reiseveranstalter dafür Schneegarantien aussprechen, können Sie sich darauf nicht berufen.

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