
11. Januar 2023, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Krank im Urlaub: So kannst du die Urlaubstage nachholen
Ob in der Erkältungswelle im Herbst, bei winterlichen Minusgraden, an nasskalten Frühlingstagen oder völlig unerwartet mitten im Hochsommer: Eine Krankheit kommt immer ungelegen. Allerdings gibt es Situationen, in denen beispielsweise eine Erkältung oder ein Hexenschuss noch weniger willkommen sind als ohnehin. Wenn du dich im Urlaub krankmelden musst, stehst du vor der Frage, ob du die Urlaubstage zurückbekommst. Wir klären auf.
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Krank im Urlaub – optimal zur Genesung. Oder nicht?
Um mit einem Gerücht aufzuräumen, das sich hartnäckig zu halten scheint: Urlaubstage dienen nicht der Genesung. Die freie Zeit ist zur Entspannung da; gesund werden ist für den Körper hingegen schwere Arbeit und alles andere als entspannend. Deshalb gilt: Urlaubstage sind keine Krankheitstage.
Unmissverständlich ist das in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Da heißt es: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Krankheit und Urlaub schließen sich also gegenseitig aus.
Arbeitnehmer haben also die Möglichkeit, die durch eine Krankheit verlorenen Urlaubstage nachzuholen. Allerdings darfst du deinen Urlaub nicht einfach selbständig um die entsprechende Anzahl Tage verlängern –damit riskierst du eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.Wenn du wieder gesund und arbeitsfähig bist, musst du nach dem Ende des vereinbarten Urlaubszeitraums wieder zur Arbeit gehen.
Urlaubstage retten – das musst du tun
Du kannst verhindern, dass die Urlaubstage, die du durch deine Erkrankung verlieren würdest, auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Um sie später nachholen zu können, musst du folgendermaßen vorgehen:
- Lass dir die Arbeitsunfähigkeit (AU) und ihre Dauer sofort ärztlich bescheinigen.
- Informiere deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich telefonisch oder per Mail über die AU.
- Hältst du dich während deiner Erkrankung im Ausland auf, musst du bei Krankenkasse und Arbeitgeber deine dortige Adresse hinterlassen und später auch deine Rückkehr melden.
Dabei gibt es einige wichtige Details zu beachten: Während üblicherweise eine AU-Bescheinigung am dritten Krankheitstag ausreicht, ist die Krankheit im Urlaub bereits am ersten Krankheitstag zu melden. Nur so kannst du die volle Krankheitszeit auf den Urlaub anrechnen lassen.
Befindest du dich im Ausland, musst du bei der Krankmeldung darauf achten, dass der Arzt dir nicht nur bescheinigt, dass du krank bist, sondern auch explizit schriftlich erklärt, dass du arbeitsunfähig bist. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ 5 AZR 499/96).
Kind krank, im Urlaub gepflegt – was nun?
Während der normalen Arbeitszeit gibt es Anspruch auf Kinderkrankentage. Aber was, wenn du Urlaub hast und dein Kind aus heiterem Himmel krank wird? Hier gelten andere Regeln: Die Zeit, die du im Urlaub für die Kinderpflege aufwendest, kannst du dir nicht gegenrechnen lassen und später nachholen.
Trotz Krankschreibung in den Urlaub: Darf ich das?
Besonders ärgerlich ist eine Krankheit natürlich, wenn Flug und Hotel bereits gebucht sind. Allerdings bedeutet das nicht, dass du deinen lang geplanten Urlaub direkt absagen musst. Grundsätzlich gilt: Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du nichts tun, was der Genesung schadet.
Und hier kommt es auf den Einzelfall an: Mit einer schweren Grippe ist der Wanderurlaub in Schweden eher nicht deiner Verfassung förderlich. Ein gebrochener Finger hingegen dürfte kein Hindernis für die Reise an die südfranzösische Küste sein. Genauso verhält es sich im umgekehrten Fall: Wirst du im Urlaub krank, musst du nicht sofort die Heimreise antreten.
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