Kinderfreie Hotels: Diskriminierung oder nicht? Ein junger Vater und eine junge Mutter halten in einem Hotelzimmer jeweils ein Kind auf dem Arm. Monkey Business, Fotolia

5. Oktober 2016, 9:40 Uhr

Erwachsenenhotel Kin­der­freie Hotels: Dis­kri­mi­nie­rung oder nicht?

Kinderfreie Hotels sind in der Regel erst für Menschen ab 16 Jahren zugänglich und sollen es Erwachsenen ermöglichen, einen ruhigen Urlaub zu verbringen. Allerdings wird dieses Modell auch kritisiert, weil ein reines Erwachsenenhotel als Diskriminierung angesehen werden kann.

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Kin­der­freie Hotels und Cafés

Viele Erwachsene wünschen sich im Urlaub eine ruhige Zeit. Übermäßiger Kinderlärm kann dabei als störend empfunden werden. Deshalb gestatten manche Hotels oder Cafés nur Erwachsenen den Zutritt und wollen durch diese Spezialisierung Kunden überzeugen. Rechtlich ist aber nicht ganz klar, ob es sich dabei um Diskriminierung handelt und ob Hotel- oder Cafébetreiber mit ihrem Verbot gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Danach darf niemand zum Beispiel aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion oder seines Alters benachteiligt werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stuft kinderfreie Hotels deshalb als Form der Diskriminierung ein und weist darauf hin, dass dadurch auch Eltern ausgeschlossen werden. Andererseits argumentieren Befürworter solcher Angebote, dass der Betreiber das Hausrecht habe und deshalb selbst entscheiden könne, welche Gäste er beherbergen oder bewirten möchte.

Advocard-PrivatrechtsschutzDis­kri­mi­nie­rung durch Erwachsenenhotel?

Vor dem Landgericht Hannover wurde der Fall einer Familie verhandelt, die gegen ein Erwachsenenhotel geklagt hatte. Sie verlangte Schadenersatz, weil sie den Ausschluss der Kinder als Verstoß gegen das AGG wertete. Die Richter waren aber anderer Meinung: Der Hotelbetreiber habe eine unternehmerische Freiheit und könne sich seine Gäste aussuchen. Da Kinder ein anderes Erholungsbedürfnis hätten als Erwachsene, liege für den Ausschluss ein sachlicher Grund vor, es handele sich also nicht um Altersdiskriminierung (AZ 6 O 115/12).

Häufig wird von Befürwortern kinderfreier Hotels argumentiert, dass nicht das Alter ein Ausschlusskriterium sei, sondern das Verhalten der Kinder. Ähnlich wird argumentiert, wenn stillende Mütter aus Cafés gewiesen werden: Grund sei nicht ihr Geschlecht, sondern die Entblößung, durch die sich andere Gäste gestört fühlen könnten. Ob ein Erwachsenenhotel diskriminierend ist, ist rechtlich also nicht abschließend geklärt.

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