Toursuten im Griechenland-Urlaub vor einer weißen Mühle BlueOrange Studio, Fotolia

8. Juli 2015, 14:56 Uhr

Krisenfeste Ferien Grie­chen­land-Urlaub während der Euro-Krise: Was Urlauber wissen sollten

Traumstrände, weiß-blaue Häuser und Ouzo: Der Griechenland-Urlaub steht für die Deutschen trotz Euro-Krise hoch im Kurs. In diesen Tagen spitzt sich die Lage jedoch zu. Das Geld wird knapp, denn Einheimische dürfen pro Tag nur noch 60 Euro von der Bank abheben. Obwohl diese Beschränkung nicht für Touristen gilt, sollten Sie jetzt einiges beachten. Bei gravierenden Einschränkungen können Sie unter Umständen Ihr Geld zurück bekommen. Tipp: Bei Problemen mit dem Reiseveranstalter, kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.

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Bargeld ist derzeit Mangelware

Anders als die Griechen können Touristen theoretisch beliebig viel Geld an den Bankautomaten in Griechenland abheben. Dennoch kann es sein, dass Sie in diesen Tagen am Geldautomaten leer ausgehen. Nämlich dann, wenn diese nicht mehr gefüllt werden können. Das Auswärtige Amt rät daher, für den anstehenden Griechenland-Urlaub genügend Bargeld mitzunehmen. Zwar sind Zahlungen mit EC- und Kreditkarte weiterhin theoretisch möglich, stellen Sie sich aber darauf ein, dass Restaurants und Geschäfte womöglich keine Kartenzahlungen akzeptieren und auf Bargeld bestehen. Im Ernstfall kann ein Geldtransfer aushelfen, um den Bargeld-Engpass im Urlaub zu überbrücken.

Drohende Engpässe im Griechenland-Urlaub

In Hotels zeichnen sich derzeit zwar noch keine Engpässe ab, dennoch kann es in den nächsten Tagen zu erheblichen Einschränkungen kommen: Die öffentliche Versorgung droht zusammenzubrechen. Wenn den Krankenhäusern tatsächlich Medikamente und Blutkonserven ausgehen, das Hotelpersonal kein Geld mehr erhält und seine Arbeit einstellt und Sehenswürdigkeiten geschlossen bleiben, kann dies für Urlauber ziemlich unbequem werden. In diesem Fall hätten Sie das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren, informiert "Focus Online".

Rei­se­ab­bruch aufgrund der Euro-Krise

Würde das öffentliche Leben stillliegen, wäre der Reiseveranstalter verpflichtet, die Urlauber nach Hause zu befördern. Sie sollten in diesem Fall aber nicht einfach auf eigene Faust abreisen, sondern sich zunächst mit Ihrem Reiseleiter vor Ort in Verbindung setzen. Diesem steht eine Frist zu, innerhalb der er die Mängel beheben kann. Bei einem zweiwöchigen Urlaub wären dies etwa drei Tage. Kommt es zum Streit mit dem Reiseveranstalter, stehen Sie mit einem Privat-Rechtsschutz auf der sicheren Seite.

Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen

Auch hätten Urlauber im Ernstfall das Recht, Geld vom Reiseveranstalter zurückzufordern. Ein Nachlass von 20 Prozent ist laut "Focus Online" bei Service- und Komfortproblemen angemessen. Dies wäre dann der Fall, wenn Hotelmitarbeiter nicht mehr zur Arbeit erscheinen würden, weil sie kein Geld mehr bekommen. Oder wenn Ausflüge abgesagt würden, weil die Reisebusse keinen Sprit mehr hätten. Wenn jedoch das versprochene üppige Büfett aufgrund von Lebensmittelknappheit etwas magerer ausfallen würde, gibt es weniger Geld zurück. Bei mangelnder Verpflegung sind nur fünf bis zehn Prozent Preisminderung drin.

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