
5. August 2025, 9:19 Uhr
Darf ich eigentlich? Adoption in Deutschland und im Ausland: Voraussetzungen und Kosten
Mit einer Adoption kann ein unerfüllter Kinderwunsch endlich erfüllt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? Wie unterscheidet sich die Adoption in Deutschland von der im Ausland? Wenn auch du überlegst, ein Kind zu adoptieren, erfährst du hier, welche Kosten auf dich zukommen und was du sonst noch wissen solltest.
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Bedeutung und rechtliche Grundlagen einer Adoption
Eine Adoption bezeichnet gemäß § 1741 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann.
Unterschieden wird in Deutschland zwischen folgenden Adoptionsformen:
- Fremdadoption: Es wird ein fremdes Kind adoptiert.
- Verwandtenadoption: Es wird ein verwandtes Kind adoptiert.
- Stiefkindadoption:Ein Stiefvater oder eine Stiefmutter adoptiert das Stiefkind.
Bei der Adoption eines fremden oder eines Stiefkindes nimmt das Kind rechtlich gesehen den Platz eines Verwandten ein: Eine Adoption begründet also eine Verwandtschaft. Außerdem erhalten die Adoptiveltern die volle rechtliche Verantwortung für das Kind, an die auch Sorgerechtspflichten geknüpft sind.
Möchtest du in Deutschland ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren, prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen eingehend deine Eignung – immer mit Fokus auf das Kindeswohl. Wenn du im Ausland ein Kind adoptieren willst, gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Unterschied zwischen Adoptivkind und Pflegekind
Adoptiveltern erhalten umfangreiche rechtliche Befugnisse für ihr Adoptivkind, während Pflegeeltern nur begrenzte Befugnisse haben. Sie dürfen nur Alltagsentscheidungen für das Pflegekind treffen, das Sorgerecht verbleibt jedoch bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt.
Mehr hierzu liest du in unserem Ratgeber zum Thema „Pflegekind aufnehmen: Wichtiges zu Geld, Altersgrenzen und Voraussetzungen“.
Voraussetzungen: Das gilt für Mindestalter, Finanzen und Gesundheit
Möchten Paare oder Einzelpersonen ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren, werden sie genauestens auf ihre Eignung geprüft.
Grundsätzlich gilt: Um ein Kind zu adoptieren, musst du mindestens 25 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Ausnahme: Du und dein Partner seid verheiratet und einer von euch ist bereits 25, der andere mindestens 21 Jahre alt (§ 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Außerdem gilt:
- Wer mit seinem Partner nicht verheiratet ist, kann nur allein ein Kind annehmen.
- Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.
- Ein Ehepartner kann das leibliche Kind seines Ehepartners allein annehmen.
Damit ein Kind bei einer Adoption ein wohlbehütetes neues Zuhause bekommt, müssen Adoptiveltern weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Eignung: Haben die Bewerber eine passende Motivation und können sie sich auf ein Kind einstellen?
- Stabile Partnerschaft: Haben die potenziellen Eltern eine gute, stabile Beziehung? Können sie konstruktiv mit Konflikten umgehen?
- Offenheit: Sprechen die Eltern offen über die Herkunft des Kindes und akzeptieren dessen Vorgeschichte?
- Gesundheit: Sind die Adoptiveltern körperlich und psychisch in der Lage, langfristig für das Kind zu sorgen?
- Erziehungsvorstellung: Welche Vorstellungen haben die Eltern von Erziehung? Können sie die selbst erlebte Erziehung genügend reflektieren?
- Wohnverhältnisse: Ist der Wohnraum ausreichend groß, damit das Kind genügend Platz für einen eigenen Spiel- und Lebensbereich hat? Wohnen andere Kinder in der Nähe?
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Können die Eltern ihrem Kind eine wirtschaftlich stabile Situation bieten?
Übrigens: Gleichgeschlechtliche Paare haben bei einer Adoption dieselben Voraussetzungen und Rechte wie heterosexuelle Paare.

Ablauf einer Adoption: Von der Bewerbung bis zum Adoptionsbeschluss
Du und dein Partner habt euch dazu entschieden, ein Kind zu adoptieren? Dann läuft die Adoption in folgenden Schritten ab:
- Bewerbung: Ihr bewerbt euch bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption (beim Jugendamt oder einer anerkannten nichtstaatlichen Adoptionsvermittlung).
- Eignungsprüfung: Es folgen Gespräche zwischen euch und der Vermittlungsstelle.
- Wartezeit: Habt ihr die Eignungsprüfung bestanden, beginnt die Wartezeit und weitere Vorbereitung bis zu einem Kindervorschlag.
- Auswahl: Werdet ihr als passende Eltern für ein Kind ausgesucht, wird die Übergabe eingeleitet.
- Übergabe: Bei Übergabe des Kindes beginnt zunächst die Adoptionspflegezeit, in der ein Eltern-Kind-Verhältnis aufgebaut werden kann. Wichtig: In dieser Übergangszeit verbleibt die Vormundschaft für das Kind zunächst noch beim Jugendamt.
- Adoptionsbeschluss: Läuft die Adoptionspflege gut, beantragt ihr die Adoption beim Familiengericht – dieses fällt dann den Adoptionsbeschluss.
Gut zu wissen: Bei allen Schritten und auch noch nach erfolgreicher Adoption unterstützt euch eure Vermittlungsstelle bei Fragen und Problemen.
Höchstaltersgrenze: Bis zu welchem Alter darf ich adoptieren?
Das Gesetz sieht ein Mindestalter, aber keine Höchstaltersgrenze für Adoptionen vor – prinzipiell kannst du also in jedem Alter adoptieren, auch mit über 50 Jahren.
Ein adoptiertes Kind sollte jedoch möglichst lange von seinen Adoptiveltern begleitet werden. Die Landesjugendämter empfehlen, dass Adoptiveltern gesund, belastbar und flexibel sein sollten – Fähigkeiten, die im Alter nachlassen können.

Was kostet eine Adoption?
Das Adoptionsverfahren bei Adoptionen innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich kostenfrei – wenn die Beantragung über eine staatliche Stelle läuft.
Allerdings können für benötigte Unterlagen oder andere Dinge Kosten anfallen, etwa für
- das Familiengericht oder/und den Notar
- Beglaubigungen und Einwilligungserklärungen
- ggf. psychologische Gutachten und Gesundheitszeugnisse
Du solltest bei einem Adoptionsverfahren also mit mehreren hundert Euro rechnen. Findet die Adoptionsvermittlung über eine nicht-staatliche Vermittlungsstelle statt, können zusätzliche Kosten anfallen.
Allerdings haben Adoptiveltern Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Elterngeld und Kindergeld und sie können Elternzeit beantragen. Aber: Mutterschutz gilt bei einer Adoption nicht, da die typischen Gesundheitsrisiken einer Schwangerschaft entfallen.
Adoption im Ausland: Welche Voraussetzungen gelten hier?
Ansprechpartner für eine internationale Adoption sind die Auslandsvermittlungsstellen. Diese begleiten und leiten den Adoptionsprozess und stellen sicher, dass das Kindeswohl gewahrt wird und die leiblichen Eltern umfassend informiert sind. Alternativ kannst du dich an die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter wenden.
Wichtig: Seit April 2021 verbietet das sogenannte Adoptionshilfe-Gesetz internationale Adoptionen ohne Begleitung durch eine Auslandsvermittlungsstelle. Nähere Angaben hierzu findest du auch in § 2a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG).
Die Voraussetzungen, ein Kind im Ausland zu adoptieren, sind dieselben wie bei einer Adoption in Deutschland.
Wichtig ist allerdings, dass ihr dazu bereit seid,
- euch mit der Herkunft bzw. dem Herkunftsland eures Adoptivkindes auseinanderzusetzen und euch Wissen über die dortige Kultur und soziale Situation anzueignen.
- die Herkunft eures Kindes im künftigen Familienleben zu berücksichtigen.
- ggf. auf besondere Bedürfnisse des Kindes einzugehen, die sich aus seiner Herkunft und dem dortigen Kulturkreis ergeben.
- sich auf das „Anders-Sein“ eures Kindes einzulassen und euch ggf. mit möglicher Diskriminierung oder Rassismus auseinanderzusetzen.

Kann man eine Adoption rückgängig machen?
Grundsätzlich kann eine Adoption nicht rückgängig gemacht werden, sobald das Familiengericht den Adoptionsbeschluss gefällt hat. Das heißt, du kannst diesen Beschluss im Nachhinein nicht widerrufen oder anfechten.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Aufhebung der Adoption durch das Familiengericht möglich.
Es gilt: Familiäre Konflikte, die endgültige Zerrüttung zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind oder eine Scheidung der Adoptiveltern reichen als Begründung nicht aus, eine Adoption aufzuheben. Hier wird jedoch stets der Einzelfall geprüft.
Darüber hinaus kann eine Adoption unwirksam sein, wenn sich herausstellt, dass du als Antragsteller
- geschäftsunfähig warst oder geistig gar nicht in der Lage, den Antrag zu stellen.
- nicht gewusst hast, dass es sich um eine Adoption handelte bzw. du diese nicht beantragen wolltest.
- du durch Drohung oder Täuschung zur Antragstellung manipuliert wurdest.
Oder aber die Einwilligung der leiblichen Eltern zur Adoption wurde vor Ablauf der geltenden Fristen erteilt, etwa wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine acht Wochen alt war (§ 1747 BGB).
Der Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsbeschlusses muss gemäß § 1762 Abs. 2 BGB innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Grundes für die Aufhebung gestellt werden. Insgesamt dürfen noch keine drei Jahre seit der Adoption vergangen sein.
Wichtig zu wissen: Hast du ein volljähriges Kind bzw. jungen Erwachsenen adoptiert, kann das Adoptionsverhältnis übrigens nur im Einvernehmen aufgehoben werden.
Du möchtest den Adoptionsbeschluss aufheben lassen? Dann solltest du dich dringend anwaltlich beraten lassen.
FAQ
- Was kostet eine Adoption?
Ein Adoptionsverfahren in Deutschland ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings können für das Familiengericht, den Notar, für beglaubigte Unterlagen und ggf. psychologische wie gesundheitliche Gutachten Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen.
- Kann man eine Adoption rückgängig machen?
Nein. Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Adoptionsbeschluss im Nachhinein rückgängig zu machen, zu widerrufen oder anzufechten. In rechtlichen Ausnahmefällen kann ein Adoptionsbeschluss vom Familiengericht allerdings aufgehoben werden.
- Wie lange dauert eine Adoption?
Die Dauer zwischen der Bewerbung für ein Adoptionsverfahren und dem Adoptionsbeschluss durch das Gericht ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bis ein Kind gefunden ist, für das du und dein Partner die geeigneten Eltern darstellt, können wenige Wochen bis zu mehreren Jahren vergehen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.