Frau mit Adoptivkind auf dem Schoß © iStock.com/enigma_images

5. August 2025, 9:19 Uhr

Darf ich eigentlich? Adoption in Deutsch­land und im Ausland: Vor­aus­set­zun­gen und Kosten

Mit einer Adoption kann ein unerfüllter Kinderwunsch endlich erfüllt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? Wie unterscheidet sich die Adoption in Deutschland von der im Ausland? Wenn auch du überlegst, ein Kind zu adoptieren, erfährst du hier, welche Kosten auf dich zukommen und was du sonst noch wissen solltest.

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Bedeutung und recht­li­che Grund­la­gen einer Adoption

Eine Adoption bezeichnet gemäß § 1741 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann.

Unterschieden wird in Deutschland zwischen folgenden Adoptionsformen:

  • Fremd­ad­op­ti­on: Es wird ein fremdes Kind adoptiert.
  • Ver­wand­te­n­ad­op­ti­on: Es wird ein ver­wand­tes Kind adoptiert.
  • Stief­kind­ad­op­ti­on:Ein Stief­va­ter oder eine Stief­mut­ter adoptiert das Stiefkind.

Bei der Adoption eines fremden oder eines Stiefkindes nimmt das Kind rechtlich gesehen den Platz eines Verwandten ein: Eine Adoption begründet also eine Verwandtschaft. Außerdem erhalten die Adoptiveltern die volle rechtliche Verantwortung für das Kind, an die auch Sorgerechtspflichten geknüpft sind.

Möchtest du in Deutschland ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren, prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen eingehend deine Eignung – immer mit Fokus auf das Kindeswohl. Wenn du im Ausland ein Kind adoptieren willst, gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Info

Unter­schied zwischen Adop­tiv­kind und Pflegekind

Adoptiveltern erhalten umfangreiche rechtliche Befugnisse für ihr Adoptivkind, während Pflegeeltern nur begrenzte Befugnisse haben. Sie dürfen nur Alltagsentscheidungen für das Pflegekind treffen, das Sorgerecht verbleibt jedoch bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt.

Mehr hierzu liest du in unserem Ratgeber zum Thema „Pflegekind aufnehmen: Wichtiges zu Geld, Altersgrenzen und Voraussetzungen“.

Vor­aus­set­zun­gen: Das gilt für Min­dest­al­ter, Finanzen und Gesundheit

Möchten Paare oder Einzelpersonen ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren, werden sie genauestens auf ihre Eignung geprüft.

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Grundsätzlich gilt: Um ein Kind zu adoptieren, musst du mindestens 25 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Ausnahme: Du und dein Partner seid verheiratet und einer von euch ist bereits 25, der andere mindestens 21 Jahre alt (§ 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Außerdem gilt:

  • Wer mit seinem Partner nicht ver­hei­ra­tet ist, kann nur allein ein Kind annehmen.
  • Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemein­schaft­lich annehmen.
  • Ein Ehe­part­ner kann das leibliche Kind seines Ehe­part­ners allein annehmen.

Damit ein Kind bei einer Adoption ein wohlbehütetes neues Zuhause bekommt, müssen Adoptiveltern weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Per­sön­li­che Eignung: Haben die Bewerber eine passende Moti­va­ti­on und können sie sich auf ein Kind einstellen?
  • Stabile Part­ner­schaft: Haben die poten­zi­el­len Eltern eine gute, stabile Beziehung? Können sie kon­struk­tiv mit Kon­flik­ten umgehen?
  • Offenheit: Sprechen die Eltern offen über die Herkunft des Kindes und akzep­tie­ren dessen Vorgeschichte?
  • Gesund­heit: Sind die Adop­tiv­el­tern kör­per­lich und psychisch in der Lage, lang­fris­tig für das Kind zu sorgen?
  • Erzie­hungs­vor­stel­lung: Welche Vor­stel­lun­gen haben die Eltern von Erziehung? Können sie die selbst erlebte Erziehung genügend reflektieren?
  • Wohn­ver­hält­nis­se: Ist der Wohnraum aus­rei­chend groß, damit das Kind genügend Platz für einen eigenen Spiel- und Lebens­be­reich hat? Wohnen andere Kinder in der Nähe?
  • Wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se: Können die Eltern ihrem Kind eine wirt­schaft­lich stabile Situation bieten?

Übrigens: Gleichgeschlechtliche Paare haben bei einer Adoption dieselben Voraussetzungen und Rechte wie heterosexuelle Paare.

Zwei Frauen im Bett am Tablet mit ihrem Adoptivkind
© iStock.com/AnnaStills

Ablauf einer Adoption: Von der Bewerbung bis zum Adoptionsbeschluss

Du und dein Partner habt euch dazu entschieden, ein Kind zu adoptieren? Dann läuft die Adoption in folgenden Schritten ab:

  • Bewerbung: Ihr bewerbt euch bei einer Adop­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­le um eine Adoption (beim Jugendamt oder einer aner­kann­ten nicht­staat­li­chen Adoptionsvermittlung).
  • Eig­nungs­prü­fung: Es folgen Gespräche zwischen euch und der Vermittlungsstelle.
  • Wartezeit: Habt ihr die Eig­nungs­prü­fung bestanden, beginnt die Wartezeit und weitere Vor­be­rei­tung bis zu einem Kindervorschlag.
  • Auswahl: Werdet ihr als passende Eltern für ein Kind aus­ge­sucht, wird die Übergabe eingeleitet.
  • Übergabe: Bei Übergabe des Kindes beginnt zunächst die Adop­ti­ons­pfle­ge­zeit, in der ein Eltern-Kind-Ver­hält­nis aufgebaut werden kann. Wichtig: In dieser Über­gangs­zeit verbleibt die Vor­mund­schaft für das Kind zunächst noch beim Jugendamt.
  • Adop­ti­ons­be­schluss: Läuft die Adop­ti­ons­pfle­ge gut, beantragt ihr die Adoption beim Fami­li­en­ge­richt – dieses fällt dann den Adoptionsbeschluss.

Gut zu wissen: Bei allen Schritten und auch noch nach erfolgreicher Adoption unterstützt euch eure Vermittlungsstelle bei Fragen und Problemen.

Info

Höchst­al­ters­gren­ze: Bis zu welchem Alter darf ich adoptieren?

Das Gesetz sieht ein Mindestalter, aber keine Höchstaltersgrenze für Adoptionen vor – prinzipiell kannst du also in jedem Alter adoptieren, auch mit über 50 Jahren.

Ein adoptiertes Kind sollte jedoch möglichst lange von seinen Adoptiveltern begleitet werden. Die Landesjugendämter empfehlen, dass Adoptiveltern gesund, belastbar und flexibel sein sollten – Fähigkeiten, die im Alter nachlassen können.

Zwei Männer spielen mit ihrem Adoptivkind
© iStock.com/AleksandarGeorgiev

Was kostet eine Adoption?

Das Adoptionsverfahren bei Adoptionen innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich kostenfrei – wenn die Beantragung über eine staatliche Stelle läuft.

Allerdings können für benötigte Unterlagen oder andere Dinge Kosten anfallen, etwa für

  • das Fami­li­en­ge­richt oder/und den Notar
  • Beglau­bi­gun­gen und Einwilligungserklärungen
  • ggf. psy­cho­lo­gi­sche Gutachten und Gesundheitszeugnisse

Du solltest bei einem Adoptionsverfahren also mit mehreren hundert Euro rechnen. Findet die Adoptionsvermittlung über eine nicht-staatliche Vermittlungsstelle statt, können zusätzliche Kosten anfallen.

Allerdings haben Adoptiveltern Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Elterngeld und Kindergeld und sie können Elternzeit beantragen. Aber: Mutterschutz gilt bei einer Adoption nicht, da die typischen Gesundheitsrisiken einer Schwangerschaft entfallen.

Adoption im Ausland: Welche Vor­aus­set­zun­gen gelten hier?

Ansprechpartner für eine internationale Adoption sind die Auslandsvermittlungsstellen. Diese begleiten und leiten den Adoptionsprozess und stellen sicher, dass das Kindeswohl gewahrt wird und die leiblichen Eltern umfassend informiert sind. Alternativ kannst du dich an die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter wenden.

Wichtig: Seit April 2021 verbietet das sogenannte Adoptionshilfe-Gesetz internationale Adoptionen ohne Begleitung durch eine Auslandsvermittlungsstelle. Nähere Angaben hierzu findest du auch in § 2a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG).

Die Voraussetzungen, ein Kind im Ausland zu adoptieren, sind dieselben wie bei einer Adoption in Deutschland.

Wichtig ist allerdings, dass ihr dazu bereit seid,

  • euch mit der Herkunft bzw. dem Her­kunfts­land eures Adop­tiv­kin­des aus­ein­an­der­zu­set­zen und euch Wissen über die dortige Kultur und soziale Situation anzueignen.
  • die Herkunft eures Kindes im künftigen Fami­li­en­le­ben zu berücksichtigen.
  • ggf. auf besondere Bedürf­nis­se des Kindes ein­zu­ge­hen, die sich aus seiner Herkunft und dem dortigen Kul­tur­kreis ergeben.
  • sich auf das „Anders-Sein“ eures Kindes ein­zu­las­sen und euch ggf. mit möglicher Dis­kri­mi­nie­rung oder Rassismus auseinanderzusetzen.
Adoptivkind auf dem Arm vom Vater
© iStock.com/fizkes

Kann man eine Adoption rück­gän­gig machen?

Grundsätzlich kann eine Adoption nicht rückgängig gemacht werden, sobald das Familiengericht den Adoptionsbeschluss gefällt hat. Das heißt, du kannst diesen Beschluss im Nachhinein nicht widerrufen oder anfechten.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Aufhebung der Adoption durch das Familiengericht möglich.

Es gilt: Familiäre Konflikte, die endgültige Zerrüttung zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind oder eine Scheidung der Adoptiveltern reichen als Begründung nicht aus, eine Adoption aufzuheben. Hier wird jedoch stets der Einzelfall geprüft.

Darüber hinaus kann eine Adoption unwirksam sein, wenn sich herausstellt, dass du als Antragsteller

  • geschäfts­un­fä­hig warst oder geistig gar nicht in der Lage, den Antrag zu stellen.
  • nicht gewusst hast, dass es sich um eine Adoption handelte bzw. du diese nicht bean­tra­gen wolltest.
  • du durch Drohung oder Täuschung zur Antrag­stel­lung mani­pu­liert wurdest.

Oder aber die Einwilligung der leiblichen Eltern zur Adoption wurde vor Ablauf der geltenden Fristen erteilt, etwa wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine acht Wochen alt war (§ 1747 BGB).

Der Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsbeschlusses muss gemäß § 1762 Abs. 2 BGB innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Grundes für die Aufhebung gestellt werden. Insgesamt dürfen noch keine drei Jahre seit der Adoption vergangen sein.

Wichtig zu wissen: Hast du ein volljähriges Kind bzw. jungen Erwachsenen adoptiert, kann das Adoptionsverhältnis übrigens nur im Einvernehmen aufgehoben werden.

Du möchtest den Adoptionsbeschluss aufheben lassen? Dann solltest du dich dringend anwaltlich beraten lassen.

FAQ

  • Was kostet eine Adoption?

Ein Adoptionsverfahren in Deutschland ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings können für das Familiengericht, den Notar, für beglaubigte Unterlagen und ggf. psychologische wie gesundheitliche Gutachten Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen.

  • Kann man eine Adoption rück­gän­gig machen?

Nein. Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Adoptionsbeschluss im Nachhinein rückgängig zu machen, zu widerrufen oder anzufechten. In rechtlichen Ausnahmefällen kann ein Adoptionsbeschluss vom Familiengericht allerdings aufgehoben werden.

  • Wie lange dauert eine Adoption?

Die Dauer zwischen der Bewerbung für ein Adoptionsverfahren und dem Adoptionsbeschluss durch das Gericht ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bis ein Kind gefunden ist, für das du und dein Partner die geeigneten Eltern darstellt, können wenige Wochen bis zu mehreren Jahren vergehen.

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