Nicht alle Praktikanten haben Urlaubsanspruch industrieblick, Fotolia

31. Mai 2017, 10:16 Uhr

Urlaubsregelungen Urlaubs­an­spruch im Praktikum: Rechte von Praktikanten

Lehrjahre sind bekanntlich keine Herrenjahre, aber Urlaubsanspruch im Praktikum besteht dennoch. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wann Praktikanten das Recht auf bezahlten Urlaub haben, erfahren Sie hier.

Ärger mit dem Arbeitgeber? Wir sichern Ihre Rechte im Betrieb >>

Urlaubs­an­spruch für aktive Praktikanten

Der Sinn eines Praktikums ist es, für einen bestimmten Zeitraum Erfahrungen und Kenntnisse in der Berufswelt zu sammeln. Oft werden Praktikanten allerdings über Monate beschäftigt und arbeiten ähnlich wie reguläre Angestellte. Auf diesem Grund schreiben das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, dass Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf (bezahlten) Urlaub haben.

Bedingung ist, dass ein Praktikant volljährig ist und aktiv im Betrieb arbeitet. Konkret heißt das: Durch seinen Einsatz wird das Unternehmen von Aufgaben entlastet und profitiert von einem wirtschaftlichen Mehrwert. Wer als Praktikant nicht selbst mitarbeitet, sondern nur die betrieblichen Abläufe kennenlernt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaub. Für die Begründung des Urlaubsanspruches ist außerdem die Art des Praktikums ausschlaggebend.

Frei­wil­li­ges Praktikum als Voraussetzung

Nur wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, kann sich auf die genannten Gesetze berufen. In diesem Fall werden Praktikanten rechtlich regulären Mitarbeitern gleichgestellt. Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Praktikum nicht im Rahmen des Schulrechts oder der Prüfungsordnung einer Hochschule verpflichtend ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, besteht ein grundsätzlicher Urlaubsanspruch, dessen Umfang sich an der Praktikumsdauer orientiert. Das sind zwei Arbeitstage pro Monat bei einer Dauer von 1 – 5 Monaten. Wird ein Praktikant länger als sechs Monate beschäftigt, erhält er den vollen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG. Das sind bei einer Sechstagewoche jährlich mindestens 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche jährlich mindestens 20 Werktage.

Urlaub auch für min­der­jäh­ri­ge Praktikanten

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Einen Urlaubsanspruch im Praktikum können auch Minderjährige erwerben, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach haben 15- bis 17-Jährige gestaffelt nach ihrem Alter einen Anspruch auf 30 bis 25 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Pflichtpraktikanten können allerdings keinen Anspruch auf Urlaub geltend machen. Wenn Schüler oder Studenten ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, das zur Verbesserung oder Ausweitung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dient, steht deren Ausbildung im Vordergrund. Damit entfällt die rechtliche Nähe zu einem Arbeitnehmer. In diesen Fällen sind Urlaubstage nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Praktikanten möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Urlaubsanspruch

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.