
13. April 2017, 12:20 Uhr
Arbeiten auf Probe Probearbeiten: Wie lange ist unbezahlte Probearbeit erlaubt?
Ein Tag, zwei Tage, eine Woche oder gar ein Monat? Wie lange darf Probearbeiten dauern? Eine spannende Frage, denn schließlich stellen Menschen kostenlos ihre Arbeitskraft für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung.
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Probearbeiten als Win-win-Situation
In einer Firma zur Probe zu arbeiten kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein. So erhalten die Bewerber Einblicke in den Alltag und die Abläufe eines Unternehmens und der Chef kann sich ein Bild von einem Kandidaten machen. Das klappt für beide Seiten natürlich um so besser, je länger das Probearbeiten dauert. Das Problem: Wer gratis mehr als einen Probearbeitstag absolviert, könnte vom potenziellen neuen Arbeitgeber ausgenutzt werden.
Eine konkrete Regelung fehlt
Eine juristische Richtlinie wäre also hilfreich. Doch die gibt es nicht. Wie lange das Probearbeiten dauern soll, ist somit im Einzelfall reine Verhandlungssache. Das ist für beide Seiten nicht immer ganz einfach. So möchte sich ein motivierter Bewerber auf Jobsuche vielleicht nicht nur für einen Probearbeitstag, sondern womöglich eine ganze Probearbeitswoche oder einen kompletten Probearbeitsmonat engagieren. Umgekehrt könnte der Stellenanbieter versucht sein, eine Arbeitskraft möglichst lange kostenlos einzuspannen.
Es kommt auf die Situation an
Unter welchen Voraussetzungen ist Probearbeiten also in Ordnung und nicht gleich Ausbeutung? Grundsätzlich natürlich dann, wenn alle Beteiligten mit der gemeinsam vereinbarten Dauer gut leben können. Trotzdem: Zumindest Arbeitgeber sollten darauf achten, nicht zu viel Einsatz zu verlangen. Es kommt auf die individuelle Gesamtsituation an, also auf die Art der Arbeit und die Begleitumstände (Anfahrtsweg oder Unterkunftsmöglichkeiten der Bewerber).
Einige Stunden oder ein Probearbeitstag sind in der Regel also unkritisch. Sollen es mehrere Tage am Stück sein, bedarf es dafür aber schon einer guten Begründung, so die Einschätzung von Experten für Arbeitsrecht. Die wäre zum Beispiel gegeben, wenn die Arbeit für den Bewerber nur an bestimmten, aufeinanderfolgenden Tagen anfällt.
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