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12. März 2026, 14:56 Uhr
So geht’s richtig Lebensarbeitszeitkonto: Definition, Beispiele und Nachteile
Ein paar Jahre auf etwas Gehalt verzichten und dann ein ganzes Jahr bezahlt eine Auszeit nehmen – das hört sich für viele Arbeitnehmende nach einem guten Deal an. Möglich macht dies ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto (LAK). Doch wie genau funktioniert das und welche Nachteile bringt es mit sich? Das erfährst du in diesem Beitrag.
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Definition und Gesetz: Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?
Das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto (LAK) wird oft auch als Zeitwertkonto oder Langzeitkonto bezeichnet. Du kannst es nutzen, um deine Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten. Das heißt konkret: Du kannst über Jahre hinweg Arbeitszeit oder Entgeltbestandteile ansparen, um irgendwann später eine bezahlte Freistellungsphase von der Arbeit geltend zu machen.
Im Gegensatz zu manchen Beamtengruppen hast du als Angestellter in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Grundsätzlich handelt es sich beim LAK nämlich um eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, ähnlich einem Corporate Benefit wie dem Deutschlandticket als Jobticket.
Dein Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, dir ein LAK anzubieten. Ausnahmen gibt es jedoch im öffentlichen Dienst bzw. in einigen Branchen, in denen Tarifverträge gelten. Das ist zum Beispiel oft in der Chemie-, Metall- oder Elektroindustrie der Fall. Hier enthalten viele Tarifverträge Regeln zu Langzeitkonten, um den Arbeitnehmenden einen Anspruch auf ein LAK zu sichern.
Übrigens: Das Lebensarbeitszeitkonto sollte nicht mit dem normalen Arbeitszeitkonto verwechselt werden. Mehr zum Arbeitszeitkonto liest du hier.
Lebensarbeitszeitkonto im öffentlichen Dienst und für Beamte
Ein Lebensarbeitszeitkonto im öffentlichen Dienst (z. B. gemäß TVöD) ist nicht unüblich, etwa bei Lehrkräften. In Hessen ist ein LAK für Lehrkräfte verpflichtend. Lehrer und Lehrerinnen können hier zum Beispiel eine Stunde mehr pro Woche arbeiten und diese Überstunde auf ihr LAK „einzahlen“. Auch in Baden-Württemberg gibt es LAK-Regelungen für Beamte, um etwa einen flexibleren Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.
Wichtig ist allerdings: Im Gegensatz zur Privatwirtschaft können die Guthaben auf Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst nicht so einfach von einem Arbeitgeber zum anderen mitgenommen oder ausbezahlt werden. Teilweise verfallen die Guthaben sogar, wenn keine Übernahme durch den neuen Arbeitgeber erfolgt.
So funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto
Das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert wie ein Sparkonto:
- Ansparphase: Du zahlst Entgelt oder Arbeitszeit in dein LAK ein – etwa Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage, Bonuszahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder aber Teile deines Bruttogehalts.
- Wertguthaben: Die „eingezahlten“ Zeiten werden zusammen mit eingezahlten Geldbeträgen in einen Gesamt-Geldwert umgerechnet. Es entsteht also eine Art Guthaben, das während der Ansparzeit steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
- Entnahmephase: Der angesparte Geldwert wird während deiner Freistellung von der Arbeit dazu genutzt, das reguläre Gehalt weiterhin auszuzahlen.
Da das Lebensarbeitszeitkonto eine freiwillige Leistung deines Arbeitsgebers ist, müssen die Rahmenbedingungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber ausgehandelt werden – etwa die Konditionen der Ansparphase. Mehr dazu liest du weiter unten.

Vorteile und Nachteile eines LAK für Arbeitnehmende
Ein LAK lohnt sich dann besonders für dich, wenn du dir mehr Flexibilität wünschst. Doch so verlockend sich eine bezahlte Freistellung vom Beruf anhört: Du solltest nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile gut bedenken.
Dann ist ein Lebensarbeitszeitkonto sinnvoll:
- Finanzierte Auszeiten: Du wünschst dir schon länger ein Sabbatical, planst mit einer verlängerten Elternzeit oder aber kalkulierst früher oder später eine Pflegezeit für Angehörige ein.
- Früher in Rente gehen: Du plansteinen fließenden Übergang in die Rente und steigst schrittweise aus dem Berufsleben aus, um Rentenabschläge zu vermeiden.
- Steuervorteile: Die Besteuerung des angesparten Geldwerts im LAK erfolgt erst bei der Freistellungsphase. Das kann durch eine mögliche niedrigere Steuerprogression vorteilhaft für dich sein.
Trotz der Vorteile hat das LAK auch deutliche Nachteile:
- Weniger Nettoeinkommen: Während der Ansparphase hast du faktisch weniger Einkommen zur Verfügung. Das solltest du in jedem Fall vorher berücksichtigen und genau durchrechnen.
- Verfall des Guthabens: Lässt du dir das Guthaben aus bestimmten Gründen vorher auszahlen, ohne dass eine Freistellung von der Arbeit vorliegt, können hohe Nachzahlungen bei Steuern und Sozialversicherungen anfallen („Störfall“).
- Insolvenzrisiko: Zwar ist dein Arbeitgeber dazu angehalten, dein Guthaben gegen Insolvenz abzusichern, allerdings ist dies mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden.
- Bindung an Arbeitgeber: Wenn du schon ordentlich in dein LAK „eingezahlt“ hast und dann den Arbeitgeber wechseln willst, kann es Probleme geben. Denn die Übertragbarkeit eines LAK ist zwar gesetzlich möglich, aber erfordert oft das Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers.
Wichtig zu wissen: Ein sogenannter Störfall kann auch eintreten, wenn du dir dein Wertguthaben nicht aktiv auszahlen lässt. Die Auszahlung des Guthabens kann auch geschehen, wenn du zum Beispiel gekündigt wirst und du das Guthaben nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder es auf die Deutsche Rentenversicherung übertragenkannst.
Oder aber du wirst berufsunfähig und eine spätere Freistellung vom Job wird dadurchunmöglich. In solchen Fällen wird das ausgezahlte Guthaben als Einmalzahlung behandelt und ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Lebensarbeitszeitkonto als Angestellter: So gehst du vor
Du möchtest gerne von einem Lebensarbeitszeitkonto profitieren, weißt aber nicht, ob das bei deiner Firma möglich ist?
Dann gehst du am besten wie folgt vor:
- Regelungen prüfen: Wirf einen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag, ob hier bereits Regelungen zum LAK getroffen wurden. Du kannst dich auch bei deinem Betriebsrat erkundigen, ob es diesbezüglich Betriebsvereinbarungen gibt.
- Gespräch mit Arbeitgeber: Gibt es bei deiner derzeitigen Arbeitsstelle keine Regelungen zum LAK, wirke auf ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber hin. Erkundige dich, ob es Möglichkeiten für ein LAK gibt, und kläre deine Motivation dahinter.
- Wertguthabenvereinbarung: Stimmt dein Arbeitgeber einem LAK zu, müsst ihr eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Rahmenbedingungen treffen. Nur so kann gemäß § 7b Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ein Lebensarbeitszeitkonto rechtsverbindlich für dich eingerichtet werden.
Wichtig: Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen – ein LAK ist nur dann gültig, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt. So sicherst du dich ab, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Und das sollte in einer LAK-Vereinbarung enthalten sein:
- Zweck: Wofür wirst du das Guthaben nutzen (Vorruhestand, Sabbatical oder anderes)?
- Ansparung: Was wird genau auf das Konto eingezahlt (Gehalt, Boni, Überstunden)?
- Insolvenzsicherung: Erklärt sich dein Arbeitgeber bereit, dein LAK ab einer gewissen Höhe gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Betriebes abzusichern?
- Wertanlage: Sichert dein Arbeitgeber zu, dass er das Geld wertgesichert investieren wird?
Wichtig: Die oben genannten Punkte müssen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthalten sein, damit dein Lebensarbeitszeitkonto bzw. dein Wertguthaben rechtlich anerkannt wird.
Dein Chef hat dir Zusagen gemacht und hält sich nicht daran? Dann holst du dir am besten anwaltlichen Rat ein.
FAQ
- Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?
Ein Lebensarbeitszeitkonto (LAK), auch Zeitwertkonto oder Langzeitkonto genannt, ermöglicht es dir, Arbeitszeit oder Entgeltbestandteile anzusparen, um später eine bezahlte Auszeit von der Arbeit zu nehmen.
- Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?
Das auf dem Lebensarbeitszeitkonto angesparte Guthaben wird in einen Geldwert umgerechnet, den du dir während der Freistellung von der Arbeit auszahlen lassen kannst. Du bekommst also während der Ansparphase zum Beispiel weniger Nettogehalt, wirst dann während deiner Auszeit aber weiterbezahlt.
- Habe ich gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf ein LAK hast du als Angestellter leider nicht, denn das Konto stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Ausnahmen gibt es bei manchen Beamtengruppen bzw. bei Tarifverträgen in einigen Branchen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
