Pistenregeln sollen Unfälle vermeiden ARochau, Fotolia

2. Februar 2018, 9:40 Uhr

Vorsicht beim Wintersport Pis­ten­re­geln: Sicher unterwegs im Skiurlaub

In der kalten Jahreszeit herrscht alljährlich viel Betrieb in den Wintersportgebieten. Pistenregeln sollen Unfälle in dem Trubel vermeiden. Das Motto lautet: Rücksicht nehmen.

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Pis­ten­re­geln gegen hohe Unfallgefahr

Spätestens wenn der erste Schnee  liegt, ist in den Skigebieten viel los. Der Deutsche Skiverband schätzt, dass allein 4,2 Millionen Landsleute regelmäßig in den Skiurlaub fahren. In den Wintersportorten bevölkern sie verschneite Abhänge und Langlauf-Loipen. Das sorgt für viel Verkehr und damit für Gefahr. Laut Hochrechnungen haben sich in der Saison 2015/2016 rund 42.000 Menschen beim Skifahren verletzt.

Um das Unfallrisiko zu minimieren, hat der internationale Skiverband FIS (Fédération Internationale de Ski) zehn rechtlich verbindliche Pistenregeln eingeführt.  Sie gemahnen zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme und fallen unter die allgemeine Sorgfaltspflicht. Wer gegen die Pistenregeln verstößt, hat vor Gericht schlechte Karten. Anders formuliert und gemäß der deutschen Rechtsprechung: Wer die Vorgaben der FIS beachtet, der handelt nicht pflichtwidrig.

Der Bundesgerichtshof hat 1972 folgenden Leitsatz dazu formuliert: "Der Skifahrer hat sich auf befahrenen Abfahrten grundsätzlich so zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt." Die Skiregeln sind nicht nur auf Deutschland oder Österreich beschränkt, sondern sind weltweit zu berücksichtigen.

Diese 10 Pis­ten­re­geln müssen Win­ter­sport­ler kennen

  • Auf andere Win­ter­sport­ler ist Rücksicht zu nehmen.
  • Fahrweise und Geschwin­dig­keit den Gege­ben­hei­ten anpassen. Immer auf Sicht unterwegs sein.
  • Von hinten kommende Skifahrer müssen eine Fahrspur wählen, die andere nicht gefährdet.
  • Überholen ist von oben, unten, rechts und links erlaubt – aller­dings immer mit einem ange­mes­se­nen Sicher­heits­ab­stand.
  • Wer in eine Ski­ab­fahrt einfährt, nach einem Stop wieder anfährt oder hangauf­wärts möchte, muss auf andere Skifahrer von oben oder unten achten.
  • Ein unbe­grün­de­ter Halt an unüber­sicht­li­chen Passagen ist zu vermeiden. Gestürzte müssen ihre Position möglichst schnell freimachen.
  • Skifahrer, die auf­stei­gen oder zu Fuß abwärts gehen, müssen dafür den Rand der Skipiste nutzen.
  • Hin­weis­schil­der und Mar­kie­run­gen sind stets zu beachten.
  • Die Hil­fe­leis­tung bei Unfällen ist eine Pflicht.
  • Kommt es zu einem Unfall, müssen Betei­lig­te und Zeugen vor Ort ihre Per­so­na­li­en angeben.

Inter­na­tio­na­le Pis­ten­re­geln und deutsches Recht

Rechtsschutz

Beschlossen wurden die Pistenregeln 1967 auf einem Kongress der FIS in Beirut. Sie beziehen sich nicht nur auf Skifahrer oder Langläufer, sondern auch auf Wintersportler wie Snowboarder, Rodler oder Skibob-Nutzer.

Kommt es im Ausland zu einem Skiunfall mit zwei deutschen Beteiligten, dann gilt zwar deutsches Haftungsrecht. Doch sind zur Beurteilung der Lage die örtlichen Unfallregeln heranzuziehen. Und das sind meist die Pistenregeln der FIS.

 

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