Schlitten und Snowboard fahren: Ein Kind sitzt auf einem Schlitten: rupbilder, Fotolia

27. Januar 2016, 15:34 Uhr

Riskanter Winterspaß Schlitten und Snowboard fahren: Auf der Straße erlaubt?

Schlitten, Ski und Snowboard fahren – ein Highlight in den kalten Monaten und im Winterurlaub. Aber darf man dazu auch verschneite Straßen nutzen? Oder stellt diese besondere Form des Wintersports einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar? Aktuell sorgt ein Video für Furore im Internet: Der amerikanische YouTuber Casey Neistat lässt sich darin Snowboard fahrend von einem Auto durch New Yorks schneebedeckte Straßen ziehen. Zur Nachahmung empfohlen ist dies jedoch nicht.

Ärger im Straßenverkehr? Ein Verkehrs-Rechtsschutz kann helfen. >>

Schlitten, Snowboard und Co.: Das sagt die Straßenverkehrsordnung

In § 24 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ganz eindeutig geregelt: Rodelschlitten, Inline-Skates und ähnliche Fortbewegungsmittel sind keine Fahrzeuge. Für sie gelten daher dieselben Vorschriften wie für Fußgänger. Das bedeutet: Wer sie benutzt, muss auf dem Gehweg bleiben – beziehungsweise dort, wo es keinen Gehweg gibt, am Fahrbahnrand. Auf der Straße haben Schlitten, Skier und Snowboard daher im Winter nichts verloren. Das gilt folgerichtig auch für Schlittentouren, bei denen die einzelnen Schlitten hinter ein Auto gehängt und als Kolonne die Straßen entlang gezogen werden.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzSnowboard fahren im Stra­ßen­ver­kehr: Bußgeld droht

Casey Neistat hatte Medienberichten zufolge Glück – vielleicht war seine Aktion aber auch gut vorbereitet und die Ordnungshüter eingeweiht: Die New Yorker Polizei hielt den Snowboarder zwar aufgrund einer Beschwerde an, drückte aber anschließend beide Augen zu und ließ ihn straffrei davonkommen. Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist allerdings nicht ganz so nachgiebig. Verkehrsteilnehmer, die Schlitten oder Snowboard fahren und sich dabei von einem Auto ziehen lassen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechen, je nach Situation möglicherweise auch mit einem Bußgeld. Auch Punkte in Flensburg sind für die Beteiligten möglich. Eltern, deren Kinder an solchen Schlittentouren teilnehmen, können belangt werden, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Hinzu kommt ein hohes Unfallrisiko: Manöver wie jenes von YouTuber Casey Neistat sind auch deshalb so riskant, weil der Schlitten oder das Snowboard stark beschleunigt werden und der Fahrer in einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation nicht immer in der Lage ist, zu lenken oder zu bremsen. Die Unfallversicherung kann sich daher unter Umständen weigern, den Schaden zu übernehmen.

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