Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei? Picture-Factory, Fotolia

15. Januar 2015, 10:36 Uhr

So verhalten Sie sich richtig All­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­le: Was darf die Polizei?

Als Autofahrer haben Sie es sicher schon einmal erlebt – die Polizei hält Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Dann heißt es: "Personen- und Fahrzeugkontrolle. Einmal die Papiere bitte." In diesem Streitlotse-Ratgeber erfahren Sie mehr zur Polizeikontrolle und wie Sie sich in einer solchen am besten verhalten sollten.

Streit mit der Polizei nach der Verkehrskontrolle? Rufen Sie uns an >>

Personen- und Fahrzeugkontrolle

Grundsätzlich kann die Polizei auf Grundlage des § 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung jederzeit, überall und ereignisunabhängig und bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine Verkehrskontrolle durchführen. In der Regel schließt diese einerseits eine Fahrzeugkontrolle ein, bei der Fahrzeugpapiere und die Verkehrssicherheit in Bezug auf beispielsweise Beleuchtung oder Profiltiefe der Reifen überprüft wird. Andererseits wird der Fahrzeugführer selbst kontrolliert: Bei der Personenkontrolle kann beispielsweise der Führerschein verlangt werden, den Hauptteil der Personenkontrolle bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle macht jedoch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit aus.

Teilnahme an Alko­hol­test grund­sätz­lich keine Pflicht

Die Polizei kontrolliert, ob der Fahrer gegebenenfalls wegen Krankheit oder Übermüdung nicht in der Lage sein könnte, weiterhin am Verkehr teilzunehmen. Vor allem die Beeinflussung von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen steht im Vordergrund. Die Teilnahme an einem Alkoholtest oder Drogenschnelltest gilt jedoch als freiwillig – es sei denn, der Fahrzeugführer gibt den Polizeibeamten Anlass für einen begründeten Anfangsverdacht für eine Straftat. Erweiterte Pupillen oder eine auffällige Fahr- oder Sprechweise können einen solchen Verdacht begründen. Dem "Pusten" in ein Alcotest-Gerät sollten Autofahrer nur dann zustimmen, wenn sie ganz sicher sind, keinen Alkohol konsumiert zu haben. Übrigens: Eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle darf nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die auch als solche deutlich zu erkennen sind.

Advocard-Verkehrsrechtsschutz

Bußgeld und Streit bei Ver­kehrs­kon­trol­le vermeiden: So verhalten Sie sich richtig

Gibt Ihnen die Polizei im fließenden Verkehr das Zeichen zum Anhalten – etwa durch Gestik, Winkerkelle, rote Leuchte oder spezielle Anhaltesignalgeber am Einsatzfahrzeug, sollten Sie diese Anordnung grundsätzlich befolgen. Das Nichtbeachten stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Fordert man Sie zum Aussteigen auf, so kommen Sie ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach, um ein Bußgeld zu vermeiden. Unter allen Umständen sollten Sie im Gespräch mit den Beamten ruhig und höflich bleiben. Tipp: Überlegen Sie gründlich, was Sie sagen und ob Sie sich nicht selbst mit zu viel Gesagtem belasten könnten. Es müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person gemacht werden. Ehe Sie sich versehen, haben Sie sonst vielleicht einen Verkehrsverstoß gestanden und einen Bußgeldbescheid kassiert, gegen den Sie später nur noch schwer vorgehen können.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.