Unter bestimmten Voraussetzungen kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden Mila Supynska, Fotolia

8. Mai 2017, 11:00 Uhr

Bundesbürger werden Deutsche Staats­bür­ger­schaft bean­tra­gen: Das sind die Voraussetzungen

Wer in Deutschland lebt, aber nicht per Geburt Bundesbürger ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen allerdings eine Menge Voraussetzungen erfüllt sein.

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Wer kann die deutsche Staats­bür­ger­schaft beantragen?

Eine Einbürgerung ist keine spontane Angelegenheit. Eine Person muss seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und über ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht verfügen, damit sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Darüber hinaus müssen ein Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache erbracht und ein Einbürgerungstest bestanden werden. Aussicht auf Erfolg hat der Antrag auf Einbürgerung zudem nur, wenn der Bewerber finanziell in der Lage ist, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu bestreiten. Der zukünftige Bundesbürger muss sich außerdem explizit zum deutschen Grundgesetz bekennen.

Hin­de­rungs­grün­de für eine Einbürgerung

Eine Einbürgerung ist von vornherein nicht möglich, wenn der Antragsteller die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde. Auch bei Bezug finanzieller Unterstützung vom Staat, zum Beispiel in Form von Arbeitslosengeld oder Hartz IV, hat die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.

Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen. So kann die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzt werden, wenn ein Integrationskurs erfolgreich absolviert wurde. Bei langjährigem sozialen Engagement in einer gemeinnützigen Einrichtung oder besonders guten Deutschkenntnissen kann es ausreichen, nur sechs Jahre in Deutschland gelebt zu haben. Kommt es unverschuldet zur Arbeitslosigkeit, ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld nicht zwingend ein Hinderungsgrund. Erleichterungen gibt es auch, wenn die Einbürgerung im öffentlichen Interesse liegt. Das ist zum Beispiel bei Leistungssportlern häufig der Fall.

Rechtsschutz

Ursprüng­li­che Staats­an­ge­hö­rig­keit muss auf­ge­ge­ben werden

Jugendliche ab 16 Jahren können die deutsche Staatsbürgerschaft selbst beantragen. Bei Kindern muss der Einbürgerungsantrag von den Eltern gestellt werden. Pro Person fallen dabei grundsätzlich Gebühren in Höhe von 255 € an. In Einzelfällen ist es aber möglich, die Gebühren zu senken oder sogar vollständig zu erlassen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht die Einbürgerung übrigens nicht. Wird der Antrag genehmigt, muss der Bewerber seine bisherige Staatszugehörigkeit zugunsten der deutschen Staatsbürgerschaft aufgeben, sofern er zuvor nicht staatenlos war.

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